fyi - nicht mehr und nicht weniger:

bezüglich subventionsrichtlinien gibt es:

"3.5.4 Zur Vermeidung von Doppelsubventionen wird vor dem Anlegen
eines elektroni-
schen Subventionsaktes von allen für die Bearbeitung zuständigen
Referentinnen und
Referenten über das bestehende Kontaktregister geprüft, ob nicht
eine Subvention für
ein solches Vorhaben von einem anderen Referat an diese Institution
bereits getätigt
wurde."

aus:

MA 7, Prüfung der Umsetzung der Empfehlungen des
Kontrollamtes im Bereich der Magistratsabteilung 7
Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 7. März 2007

http://www.kontrollamt.wien.at/ausschuss/02/02-06-KA-I-K-1-7.pdf

seite 16

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die netznetz richtlinien von 07/08:

"Doppelte Einreichungen bei Jury und Community Vergabewahl sind
ausgeschlossen, Ausnahme: die Jury weist das eingereichte Projekt der
Community-Vergabewahl zu."

http://www.mail-archive.com/[email protected]/msg00771.html

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es handelt sich hierbei um eine sog. förderrichtlinie, nicht aber um
einen gesetzesauszug und betrifft die subvention ein und desselben
prrojekts.



lg
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[email protected]
http://listen.esel.at/mailman/listinfo/liste

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