fyi - nicht mehr und nicht weniger:
bezüglich subventionsrichtlinien gibt es: "3.5.4 Zur Vermeidung von Doppelsubventionen wird vor dem Anlegen eines elektroni- schen Subventionsaktes von allen für die Bearbeitung zuständigen Referentinnen und Referenten über das bestehende Kontaktregister geprüft, ob nicht eine Subvention für ein solches Vorhaben von einem anderen Referat an diese Institution bereits getätigt wurde." aus: MA 7, Prüfung der Umsetzung der Empfehlungen des Kontrollamtes im Bereich der Magistratsabteilung 7 Ersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 7. März 2007 http://www.kontrollamt.wien.at/ausschuss/02/02-06-KA-I-K-1-7.pdf seite 16 _______________________________________ die netznetz richtlinien von 07/08: "Doppelte Einreichungen bei Jury und Community Vergabewahl sind ausgeschlossen, Ausnahme: die Jury weist das eingereichte Projekt der Community-Vergabewahl zu." http://www.mail-archive.com/[email protected]/msg00771.html _______________________________________ es handelt sich hierbei um eine sog. förderrichtlinie, nicht aber um einen gesetzesauszug und betrifft die subvention ein und desselben prrojekts. lg _______________________________________________ netznetz.net mailing list [email protected] http://listen.esel.at/mailman/listinfo/liste
