At 12:09 14.01.99 +0100, Hoeschl, Peter wrote:
>Und wie verhaelt es sich mit Online-Kursen, welche ich den
>Besuchern prinzipiell kostenlos zur Verfuegung stelle.
ob Du Geld dafuer nimmst, spielt keine Rolle fuers Urheberrecht. Wenn es
sich um eine individuelle schoepferische Leistung handelt (und davon wird
man bei Online-Kursen in der Regel ausgehen koennen), sind die
urheberrechtlich geschuetzt und ein Dritter darf sie ohne Zustimmung (und
u.U. Honorierung) nicht einfach weiterverwenden.
>Wieviel muesste er da mind. abaendern?
puh, das ist schwierig. Die Linie ist wohl, dass es sich eben wieder um
eine individuelle geistige Schoepfung des anderen handeln muss, d.h. das
Ding muss ueberwiegend eine eigene Handschrift erkennen lassen. Da werden
im Einzelfall wohl die Gerichte u.U. sogar verschiedenen entscheiden je
nach Fall.
Definitiv nicht ausreichend sind marginale Aenderungen im Stil von
Namensaustauschungen (sein Name als Firma statt Dein Name als Firma z.B.)
>Und wie kann ich mich davor schuetzen?
ich setze immer folgenden Hinweis in den Footer meiner Texte:
"<Datum> by Name <http://www..meine URL....de>. Der Text ist
urheberrechtlich gesch�tzt. Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung der
Texte und Bilder - auch auszugsweise - ohne Genehmigung von <Mein Name> ist
strafbar. Das gilt insbesondere f�r die Vervielf�ltigung, Verwendung in
Kursunterlagen oder elektronischen Systemen."
Das hat mehr psychologische als rechtliche Wirkung, denn der Schutz gilt
natuerlich auch, wenn�s nicht da steht. Aber es schreckt vielleicht den
einen oder anderen ab.
Ansonsten hilft nur regelmaessiger Check bei den lieben Mitbewerbern oder
die Suche nach spezifischen Begriffen, die so nur in Deiner Anleitung
vorkommen.
Wenn Du jemanden erwischst, musst Du ihn zuerst abmahnen (Einschreiben, mit
dem Hinweis, die Texte seien urheberrechtlich geschuezt und er moege die
Verwendung sofort einstellen). Wenn er�s dann immer noch nicht sein laesst,
hilft der Rechtsanwalt. Aber das duerfte kein Problem sein, einen solchen
Fall durchzubekommen - vorausgestzt es handelt es sich um eine individuelle
geistige Schoepfung Deinerseits.
Petra
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Petra Vogt * Freie Fachjournalistin und Autorin * Web-Consulting
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