>laut "Ratgeber Freie" von Goetz Buchholz, muss man sich fuer den
>Copyright-Schutz in ein spezielles Register eintragen lassen:
Die angloamerikanischen Laender haben internationale Abkommen unter-
zeichnet, die den Copyright-Schutz *theoretisch* auch ohne
Copyright-Vermerk und ohne Registrierung beim "Copyright-Office"
gewaehrleisten. In der Praxis hat man unter Umstaenden in einer
Gerichtsverhandlung (speziell in USA) bessere Chancen, wenn man einen
formal korrekten Copyright-Vermerk verwendet hat und mit einer
Registrierung beim Copyright-Office sind die Chancen evtl. noch besser.
Wer es wirklich ganz genau wissen will, sollte sich mal die folgende
Doktorarbeit ansehen:
Andreas Foehr: Der Copyright-Vermerk. Muenchen, VVF, 1990.
Diese Doktorarbeit kann man sich in zahlreichen Universitaetsbibliotheken
ausleihen. Falls ich mich noch korrekt erinnere, ist eine (kostenpflichtige)
Registrierung heute nicht mehr vorgeschrieben, aber auf freiwilliger Basis
immer noch moeglich und sie erhoeht moeglicherweise die Gewinnchancen in
einem Prozess vor einem US-amerikanischen Richter.
Fuer weitere Infos dazu gibt es die Homepage des "United States
Copyright Office":
http://lcweb.loc.gov/copyright/
>scheint mir die Info eher up to date). Ob man moeglicherweise mit dieser
>Copyright-Registrierungsbehoerde sogar Aerger kriegen kann, wenn man es
>einfach angibt und nicht eingetragen ist? (hoerte ich letztens von einem
>Auftraggeber).
Das halte ich fuer ein Geruecht.
Ich moechte hierzu mal den Text vom "Copyright-Office" zitieren:
"The use of the copyright notice is the responsibility of the copyright
owner and does not require advance permission from, or registration with,
the Copyright Office."
(Quellenangabe: http://lcweb.loc.gov/copyright/circs/circ1.html#hsc)
Siegfried