Hallo Archies,
anbei die Meinung der m.E. sehr fachkundigen akademie.de zum Thema.
Es geht zwar ebenso wie Eure Aussagen eindeutig daraus hervor, dass
*Klauen* nicht erlaubt ist, allerdings lese ich auch heraus das dem
*Dieb*
wohl nicht allzuviel passiert wuerde. Er muss wohl lediglich die
Abmahnkosten uebernehmen und eine Unterlassungserklaerung unter-
zeichnen. - Wenn er erwischt wuerde und es nachzuweisen ist.
Allerdings werde ich mich auch nochmal in den angegebenen Kursen
"Urheberrecht" und "Verfahrensrecht" einlesen.
Gruss, Peter Hoeschl
> Generell sind alle Texte, die eine gewisse Schoepfungshoehe erreichen,
> von Schutz des Urheberrechtsgesetzes umfasst. Ob hierunter auch eine
> einfache Leistungsbeschreibung eines Produktes faellt, ist nur im
> speziellen Einzelfall zu beurteilen, Schulungskurse duerften aber mit
> Sicherheit zu den geschuetzten Werken gehoeren.
> Das Gesetz verbietet es bei wenigen eng begrenzten Ausnahmen, dass
> geschuetzte Werke ohne Einwilligung des Urhebers vervielfaeltigt,
> verbreitet, etc. werden. Kopiert also ein anderer die Texte, um sie
z.B.
> auf seiner Website zu veroeffentlichen, liegt eine klare
> Urheberrechtsverletzung vor.
>
> Die Rechtsdurchsetzung gegenueber einem Verletzer beginnt in der Regel
> mit einer Abmahnung, die meist von einem Rechtsanwalt verfasst wird.
> Reagiert der Adressat hierauf nicht in gewuenschter Weise, steht der
> Gerichtsweg offen.
>
> Naehere, ausfuehrlichere Informationen zu diesen Themen entnehmen Sie
> bitte den Kursen "Urheberrecht" und "Verfahrensrecht" im Modul
> "Online-Recht" von akademie.de.
>
> Mit freundlichen Gruessen
>
> Thomas Nuthmann
> fuer das Team Online-Recht
>
> WICHTIGER HINWEIS: Alle Hinweise und Tips geben nur persoenliche
> Ansichten wieder und erheben keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit und
> Richtigkeit. Eine konkrete Rechtsberatung kann und darf nicht
> durchgefuehrt werden.
>
> --
> Thomas Nuthmann - Team Online-Recht - http://www.online-recht.de
> [EMAIL PROTECTED] - tel: +49-30-28000-187 fax: -12
> akademie.de <die internet akademie> http://akademie.de
> Dircksenstr. 47, D-10178 Berlin
Mit freundlichen Gruessen
Peter Hoeschl
Abt. E-Commerce
Macrotron AG
> -----Urspr�ngliche Nachricht-----
> Von: Uwe L. Pawlowski [SMTP:[EMAIL PROTECTED]]
> Gesendet am: Sonntag, 17. Januar 1999 03:19
> An: [EMAIL PROTECTED]
> Betreff: Fw: Re: [NETWORKER] Rechtslage bei Textklau
>
> Liebe Kolleginnen und Kollegen
>
> In http://ww.akademie.de findet Ihr in den Workshops (dann im Archiv)
> eine ansehnliche Sammlung von Rechtsgrundlagen. Nur weiss ich nicht,
> ob man daran herankommt, wenn man kein Workshop belegt hat. Bei der
> Adresse handelt es sich um die Web-Initiative von Focus und der EU.
> Die Sammlung ist ziemlich umfassend: Verfahrens-, Vertrags-, Urheber-,
> Wettbewerbs-, Online-Recht, Datenschutz und internationales Recht.
>
> Mit lieben Gr�ssen Uwe
>
> Uwe L. Pawlowski, Chefredaktor
> Telefon +41 (0)71 420 03 61
> Fax +41 (0)71 420 03 62
> http://www.virtualreview.ch