Petra Vogt schrieb am 16.01.1999 14:22 Uhr:

>laut "Ratgeber Freie" von Goetz Buchholz, muss man sich fuer den
>Copyright-Schutz in ein spezielles Register eintragen lassen:
>
>"....in den angloamerikanischen Laendern, wo die Urheberschaft durch
>Eintragung in eine Copyright-Register dokumentiert werden muss, ..." (S. 93)

Hallo Petra,

auch in den angloamerikanischen Laendern hat man nicht
erst dann das Copyright, wenn man seine Sache irgendwo
regstriert hat sondern sobald man irgend etwas "geschaffen"
hat.

Einzig, die Registrierung macht es natuerlich einfacher,
Ansprueche durchzusetzen. Hier in Deutschland sollte man
bei Sachen, bei denen man unbedingt eine Urheberschaft
zu einem bestimmten Termin nachweisen muss, die
entsprechenden Dinge bei einem Anwalt oder Notar hinterlegen.
Solches kann in z. B. auch bei Gebrauchsmustern, die man
- noch nicht geschuetzt - an evtl. Produzenten weitergibt,
ganz sinnvoll sein.

Eine

Liebe Gruesse

Klaus

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