Hallo, Am 11.10.2013 14:08, schrieb Simon Gauseweg: > Braucht es denn tatsächlich ein Schiedsgericht…? >
Imho nicht zwingend. Und das aktuelle, das de facto ein Pöstchengenerator ist und nicht mehr, auch nicht Aber die BMV hat klar gesagt, sie will eins. Also ist es auch unsere Aufgabe als Vorstand, mit diesem Votum umzugehen. Und daher kam der Gedanke auf, die Schiedsgerichtsbarkeit komplett neuzregeln, Verstöße gegen die Satzung zu fixen und evtl. sinnvolle Kompetenzen hinzuzufügen. (So etwa beispielweise die Einführung von OMs Verweis und Amtsenthebung/verbot bzw. deren Anfechtung oder der Ausschluss von Vorständen, damit diese klar geregelt sind). Das sind bis dato mal nur spontane Ideen, es geht ja gerade darum, zu diskutieren, welche Komptenzen Sinn machen würden und wie eine entsprechende SGO dann aussehen sollte. Grüße, Florian
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