Hi,

> > - Überprüfen von Entscheidungen des Vorstandes
> 
> Auf Satzungskonformität/Vereinbarkeit mit dem Vereinszweck? Oder wie
> meinst du das?

Jupp.
 
> > - Widerspruchsmöglichkeit gegen Ordnungsmaßnahmen, insbesondere 
> > Vereinsausschluss
> 
> Aktuell haben wir keine OM (außer Auschluss) und für einen solchen ist
> qua Satzung bisher (wie in Vereinen üblich) die Mitgliederversammlung
> als Berufungsinstanz vorgehsehen.

Ich sehe das als problematisch an, da die Mitgliederversammlung als 
Berufungsinstanz zu haben wegen der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Aber 
wenn das trotzdem gewünscht ist, kann ich mich damit abfinden.


Also Konsens ist wohl, für folgende Punkte das Schiedsgericht zu haben:

- juristische Überprüfung von Vorstandsentscheidungen, sofern ein Mitglied 
betroffen ist
- Streit zwischen Gliederungen untereinander

Und fraglich ist noch, ob es als Berufungsinstanz für nen Parteiausschluss / 
eventuelle andere OMs fungieren soll bzw es steht die Idee im Raum, dass nur 
das SG OMs verhängen darf.

Was mir gerade noch eingefallen ist: was ist mit Anfechtung von 
Mitgliederversammlungen? sollen wir das auch von der parteiinternen 
Schiedsgerichtsbarkeit abgedeckt haben? Oder soll da direkt ein ordentliches 
Gericht angerufen werden müssen?

-Florian
-- 
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