Moin moin,
ich halte es für sinnvoll, wenn das Schiedsgericht über Anfechtungen
entscheidet. Genauso bei Einsprüchen gegen OMs.
Was die Kompetenzen des SG angeht, kann man sich, denke ich, eigentlich an der
Satzung der Piratenpartei orientieren.
Viele Grüße
Sören
> levu <[email protected]> hat am 27. Oktober 2013 um 23:23
> geschrieben:
>
>
> Hi,
>
> > > - Überprüfen von Entscheidungen des Vorstandes
> >
> > Auf Satzungskonformität/Vereinbarkeit mit dem Vereinszweck? Oder wie
> > meinst du das?
>
> Jupp.
>
> > > - Widerspruchsmöglichkeit gegen Ordnungsmaßnahmen, insbesondere
> > > Vereinsausschluss
> >
> > Aktuell haben wir keine OM (außer Auschluss) und für einen solchen ist
> > qua Satzung bisher (wie in Vereinen üblich) die Mitgliederversammlung
> > als Berufungsinstanz vorgehsehen.
>
> Ich sehe das als problematisch an, da die Mitgliederversammlung als
> Berufungsinstanz zu haben wegen der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen.
> Aber wenn das trotzdem gewünscht ist, kann ich mich damit abfinden.
>
>
> Also Konsens ist wohl, für folgende Punkte das Schiedsgericht zu haben:
>
> - juristische Überprüfung von Vorstandsentscheidungen, sofern ein Mitglied
> betroffen ist
> - Streit zwischen Gliederungen untereinander
>
> Und fraglich ist noch, ob es als Berufungsinstanz für nen Parteiausschluss /
> eventuelle andere OMs fungieren soll bzw es steht die Idee im Raum, dass nur
> das SG OMs verhängen darf.
>
> Was mir gerade noch eingefallen ist: was ist mit Anfechtung von
> Mitgliederversammlungen? sollen wir das auch von der parteiinternen
> Schiedsgerichtsbarkeit abgedeckt haben? Oder soll da direkt ein ordentliches
> Gericht angerufen werden müssen?
>
> -Florian
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