Chris Hauser wrote:
Bei der Installation hat er zudem den Lizenzbestimmungen > zugestimmt, die ein
Rückgaberecht nach erfolgter Installation ausdrücklich > ausschliessen. Da ich
mein Produkt aus der Schweiz verkaufe, fragt sich, ob deutsches > Recht gilt?
Die sog."Lizenzbestimmungen" sind problematisch, weil es nach dem
bürgerlichen
Recht keine "Lizenzen" gibt. Daher wird Software als "Sache" und die
AGB wie
eine Allgemeinen Geschäftsbedingung behandelt, und unterliegt den
Regeln der
§§305-310 BGB. <http://bundesrecht.juris.de/bgb/>
Daher ist häufig ist nur wenig von dem, was in den EULAs geschrieben
steht,
tatsächlich gültiger Vertragsbestandteil.
Guter Hinweis!
Vertragsbestandteil wird nur, was der Kunde vor dem Kauf einsehen
konnte. Somit sind alle Eula und Lizenzbestimmungen für den
Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Kunde im Regelfall unwirksam. Hier
ist der Verkäufer aber gleichzeitig Hersteller.
Alles nur meine Einschätzungen, auch ich bin kein Rechtsanwalt.
Allerdings kannst Du auch einfach erst mal antworten, dass das deutsche
Fernabgabegesetz in der Schweiz nicht greift und Du einer
Rückerstattung nicht zustimmst. Gegen Überweisung der Portokosten
wärst Du bereit im seine Ware wieder zuzusenden wahlweise kann er sie
auch abholen :-)
MfG, Metti.