Am 01.08.2007 um 10:17 schrieb Mike Ott:

Guten Tag allerseits

Vor kurzem hat jemand meine Software online gekauft und installiert. Wenig später schreibt er mir, er wolle die Software gleich wieder zurückgeben:

Nach dem deutschen Fernabsatzgesetz können so erworbene Gegenstände ohne
Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Dies tue ich hiermit.

Da eine Rückgabe bei Software relativ schwierig ist, erkläre ich hiermit, dass ich sämtliche Kopien gelöst und die E-Mail mit dem Schlüssel gelöscht
habe.

Er möchte, dass ich ihm das Geld zurück überweise. Weiss jemand Bescheid, ob
ich da mitmachen muss?

Vorne weg: Ich bin kein Rechtsanwalt, und kann dementsprechend keine
juristische Beratung geben, ich spreche hier nur aus meinem Erfahrungsschatz.

Ich meine, dass es bei Software eine Ausnahme von der Rücknahmepflicht
des Fernabsatzgesetzes gibt. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, weil das dazu
gehörende Gesetz irgendwo anders eingegliedert wurde.
Hab's gefunden: §312d, Abs 4, BGB

Kann man wirklich problemlos Software erwerben, registrieren, installieren
und dann wieder zurückgeben? Würde Microsoft dies auch akzeptieren?

Ich meine nicht.

Bei der Installation hat er zudem den Lizenzbestimmungen zugestimmt, die ein Rückgaberecht nach erfolgter Installation ausdrücklich ausschliessen. Da ich mein Produkt aus der Schweiz verkaufe, fragt sich, ob deutsches Recht gilt?

Die sog."Lizenzbestimmungen" sind problematisch, weil es nach dem bürgerlichen Recht keine "Lizenzen" gibt. Daher wird Software als "Sache" und die AGB wie eine Allgemeinen Geschäftsbedingung behandelt, und unterliegt den Regeln der
§§305-310 BGB. <http://bundesrecht.juris.de/bgb/>
Daher ist häufig ist nur wenig von dem, was in den EULAs geschrieben steht,
tatsächlich gültiger Vertragsbestandteil.

Danke für eure Einschätzungen!

Gruss
Mike Ott


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