Am 01.08.2007 um 10:17 schrieb Mike Ott:
Guten Tag allerseits
Vor kurzem hat jemand meine Software online gekauft und
installiert. Wenig
später schreibt er mir, er wolle die Software gleich wieder
zurückgeben:
Nach dem deutschen Fernabsatzgesetz können so erworbene
Gegenstände ohne
Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Dies tue ich hiermit.
Da eine Rückgabe bei Software relativ schwierig ist, erkläre ich
hiermit,
dass ich sämtliche Kopien gelöst und die E-Mail mit dem Schlüssel
gelöscht
habe.
Er möchte, dass ich ihm das Geld zurück überweise. Weiss jemand
Bescheid, ob
ich da mitmachen muss?
Vorne weg: Ich bin kein Rechtsanwalt, und kann dementsprechend keine
juristische Beratung geben, ich spreche hier nur aus meinem
Erfahrungsschatz.
Ich meine, dass es bei Software eine Ausnahme von der Rücknahmepflicht
des Fernabsatzgesetzes gibt. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher,
weil das dazu
gehörende Gesetz irgendwo anders eingegliedert wurde.
Hab's gefunden: §312d, Abs 4, BGB
Kann man wirklich problemlos Software erwerben, registrieren,
installieren
und dann wieder zurückgeben? Würde Microsoft dies auch akzeptieren?
Ich meine nicht.
Bei der Installation hat er zudem den Lizenzbestimmungen
zugestimmt, die ein
Rückgaberecht nach erfolgter Installation ausdrücklich
ausschliessen. Da ich
mein Produkt aus der Schweiz verkaufe, fragt sich, ob deutsches
Recht gilt?
Die sog."Lizenzbestimmungen" sind problematisch, weil es nach dem
bürgerlichen
Recht keine "Lizenzen" gibt. Daher wird Software als "Sache" und die
AGB wie
eine Allgemeinen Geschäftsbedingung behandelt, und unterliegt den
Regeln der
§§305-310 BGB. <http://bundesrecht.juris.de/bgb/>
Daher ist häufig ist nur wenig von dem, was in den EULAs geschrieben
steht,
tatsächlich gültiger Vertragsbestandteil.
Danke für eure Einschätzungen!
Gruss
Mike Ott
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