> Bei der Installation hat er zudem den Lizenzbestimmungen zugestimmt, die ein
> Rückgaberecht nach erfolgter Installation ausdrücklich ausschliessen. Da ich
> mein Produkt aus der Schweiz verkaufe, fragt sich, ob deutsches Recht gilt?

Da er Deinen Lizenzbestimmungen zugestimmt hat, sollte schweizer Recht
gelten. Außerdem hat er ja wohl die Software bei DIR gekauft - also
rechtlich gesehen in der Schweiz.

> Kann man wirklich problemlos Software erwerben, registrieren, installieren
> und dann wieder zurückgeben? Würde Microsoft dies auch akzeptieren?

Die Rückgabe sicher nicht. Du kannst sie aber weiterverkaufen. IdR ist es
doch so, dass die Software-Lizenz dir ein Nutzungsrecht einräumt (die
Software 'gehört' ja nicht dir). Sobald Du von diesem Nutzungsrecht Gebrauch
machst, erkennst Du implizit die Lizenzbestimmungen an. Und wenn dort die
Rückgabe nach der Installation ausgeschlossen ist, dann ist das halt so.


Im übrigen kann ich mich nur Dietmar anschließen. Wir gehen hier kulant vor
- es sei denn der Käufer ist ein Volldepp.Ich weiß ja nicht, was Deine
Software kostet, aber wenn's Dich nicht in den finanziellen Ruin treibt
würde ich dir auch Kulanz empfehlen.

Ich denke, wenn's drauf ankommt gibt es mehrere Fragen:
- Gibt es eine Demo-Version, so dass der Kunde sich von der Funktionalität
vor dem Kauf überzeugen kann?
- Falls nein:
        -> Läuft die Software fehlerfrei?
        -> Enthält die Software alle zugesicherten Eigenschaften?
        (Aber das will man sich eigentlich nicht antun).

Grüße

andy


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