Re: MPlayer - rechtlich ok?
Am Montag, 5. September 2005 11:05 schrieb Frank Küster: Dann ist es auch kein Vertrag, so wie auch die GPL keiner ist. Die Gültigkeit in Deutschland ist möglicherweise fraglich Die gültigkeit der GPL (Copy-leftteil und Verwertungsrechte) wurden bereits in einem Prozess in vollem Umfang letztinzanzlich und damit Rechtsnorm schaffend bestätigt. Das ging um Firmen, die die GPL verletzen und Code klauen, diesen in eigenen proprietären Produkten einsetzen. Durchgefochten wurde das wegen Verletungen gegen den Kernel speziell IPtables/Netfilter code, welcher gute Firewalls abgibt und deswegen besonders Sexy zum klauen war ... Jojo -- Jürgen Sauer - AutomatiX GmbH, +49-4209-4699, [EMAIL PROTECTED] Das Linux Systemhaus - Service - Support - Server - Lösungen http://www.automatix.de OpenOffice erhalten Sie hier kostenfrei http://de.openoffice.org/ pgpYyZ45RN92K.pgp Description: PGP signature
Gültigkeit der GPL in .de (was: MPlayer - rechtlich ok?)
Juergen Sauer [EMAIL PROTECTED] wrote: Am Montag, 5. September 2005 11:05 schrieb Frank Küster: Dann ist es auch kein Vertrag, so wie auch die GPL keiner ist. Die Gültigkeit in Deutschland ist möglicherweise fraglich Die gültigkeit der GPL (Copy-leftteil und Verwertungsrechte) wurden bereits in einem Prozess in vollem Umfang letztinzanzlich Welches Gericht war denn die letzte Instanz? Was ich im Netz finden konnte war nur die einstweilige Verfügung (LG München I) gegen Sitecom. Eine einstweilige Verfügung würde ich nicht gerade als in vollem Umfang letztinstanzlich bezeichnen - es ist eben nur einstweilig. und damit Rechtsnorm schaffend bestätigt. So ist das in Deutschland allerdings nicht. Rechtsnormen schaffen in erster Linie mal die Parlamente; Richterrecht gibt es zwar auch, aber technisch kann es genauso leicht verändert werden wie es geschaffen wurde. Gruß, Frank -- Frank Küster Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich Debian Developer
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Am Montag 05 September 2005 20:44 schrieb Werner Mahr: mehr im Index. Man muss direkt nach juris und gesetze suchen, und dafür muss man ganz genau wissen nach was man sucht. Viel einfacher ist es auf die Seite der Bundesregierung zu gehen (www.bundesregierung.de) die ja schließlich als legislative für die Gesetze verantwortlich ist und da in der Navigation auf Gesetze zu klicken ;) Gruß Chris PS: sorry die PM ;) Soll der Reply-To so? -- A: because it distrupts the normal process of thought Q: why is top posting frowned upon
[OT] Legislative (was: Re: MPlayer - rechtlich ok?)
Christian Frommeyer schrieb: Viel einfacher ist es auf die Seite der Bundesregierung zu gehen (www.bundesregierung.de) die ja schließlich als legislative Ist sie nicht. Die Regierung ist in einer Demokratie immer die Exekutive. Und die Regierung ist auch nicht für Gesetzte zuständig, nur für deren Umsetzung. Gesetze beschließen auf Bundesebene Bundestag/Bundesrat. SCNR Wenn die Regierung für Gesetze verantwortlich ist, sitzt ein kleiner, hässlicher Österreicher am Hebel, der vorher ein Ermächtigungsgesetz durchgedrückt hat... /SCNR Gruß Chris MfG Jan -- OpenPGP Public-Key Fingerprint: 0E9B 4052 C661 5018 93C3 4E46 651A 7A28 4028 FF7A pgppE3FGrXC7G.pgp Description: PGP signature
Re: [OT] Legislative (was: Re: MPlayer - rechtlich ok?)
Am Dienstag 06 September 2005 13:39 schrieb Jan Kohnert: Ist sie nicht. Die Regierung ist in einer Demokratie immer die Exekutive. Richtig, da hatte ich doch glatt wieder was durcheinander geschmissen. Leider findet sich dafür dann auf der Webseite des Bundestages kein direkter Weg zu den Gesetzen. Gruß Chris -- A: because it distrupts the normal process of thought Q: why is top posting frowned upon
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Von Christian Frommeyer [EMAIL PROTECTED]: Viel einfacher ist es auf die Seite der Bundesregierung zu gehen (www.bundesregierung.de) die ja schließlich als legislative für die Gesetze verantwortlich ist und da in der Navigation auf Gesetze zu klicken ;) Das ist falsch, obwohl es durch das Verhalten der letzten Regierungen nahegelegt wird. Legislative, die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament (, das diese nicht aus der Hand geben darf). Der Regierung gehört die Exekutive, die ausführenden Gewalt. Ausdruck dessen ist, daß der Bundestagspräsident nach dem Bundespräsidenten und vor dem Bundeskanzler an zweiter Stelle des Protokolls steht. Gerhard
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Am Dienstag, 6. September 2005 13:27 schrieb Christian Frommeyer: PS: sorry die PM ;) Soll der Reply-To so? Kein Problem. Natrülich soll der Reply-To so. Erstens wird die Adresse auch anderweitig genutzt, zweitens sollte er immer gesetzt sein (dafür gibt es ihn ja) und drittens sollte ein List-Reply diesen Tag ignorieren. -- MfG usw. Werner Mahr registered Linuxuser: 295882 pgpFC1QRU1IUx.pgp Description: PGP signature
Re: Gültigkeit der GPL in .de (was: MPlayer - rechtlich ok?)
Am Dienstag, 6. September 2005 11:50 schrieb Frank Küster: Welches Gericht war denn die letzte Instanz? http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1forum_id=61622 Keine Berufung, condukentes Handeln von sitecom - Schuldeingeständnis. Damit die die GPL wohl in D im Geritsverfahren bestätigt. Jojo -- Jürgen Sauer - AutomatiX GmbH, +49-4209-4699, [EMAIL PROTECTED] Das Linux Systemhaus - Service - Support - Server - Lösungen http://www.automatix.de OpenOffice erhalten Sie hier kostenfrei http://de.openoffice.org/ pgpqsT5eV1boF.pgp Description: PGP signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Gerhard Wolfstieg [EMAIL PROTECTED] wrote: Von Elias Gerber [EMAIL PROTECTED]: Hab den Thread hier nur mitgelesen, aber diese Aussage interessiert mich doch noch. Hast du dafür eine Quelle die ein bisschen mehr in die Details geht? Oder bist du selber so ein Rechtsverdreher der sich damit auskennt? Dafür muß man kein Jurist sein: das mit dem englischen Text ist einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit. Ich weiß von keinem Gesetz über das Kleingedruckte. Auch was die Sprache angeht, wüsste ich gerne welche Vorschrift du meinst, aber ich habe auch sowas im Kopf. Eines allerdings ist klar: Wenn man einen Vertrag abschließt, dann schließt man ihn zu den Bedingungen ab, die in eben diesem Vertrag vereinbart sind (schriftlich, mündlich oder implizit), und man schließt ihn mit einer Person ab (i.d.R. der Händler). Wenn dann in der Packung noch irgendwas drin ist, dem man nochmals zustimmen soll, und zwar gegenüber einer dritten Person (etwa dem Hersteller), so ist das sehr problematisch. Entweder ist es einfach nichtig, oder aber der Händler hat nicht korrekt über das informiert, was gekauft wurde. Was im Einzelfall eher zutrifft, sollte man zumindest in einer Rechts-Mailingliste oder -Newsgroup klären, wenn nicht mit einem Anwalt oder der Rechtsabteilung der Universität. Gruß, Frank -- Frank Küster Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich Debian Developer
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Patrick Cornelißen [EMAIL PROTECTED] wrote: Gerhard Wolfstieg schrieb: Kenne ich nicht, ABER: die ganzen Eulas sind doch Kleingedrucktes und als solches rechtlich wie es so schön heißt nichtig. 50 Seiten Vertragstext für ein Produkt von ein paar hundert Euro sind einfach unwirksam, [zweifelnd gesnippt] [...] Realplayer haben wir ja nicht gekauft, das RPM gibt es ja zum freien Download, aber wenn eine Lizens beigelegt ist, dann akzeptiere ich sie implizit IIRC durch Nutzung des Programmes aber IANAL. Dann ist es auch kein Vertrag, so wie auch die GPL keiner ist. Die Gültigkeit in Deutschland ist möglicherweise fraglich - auch für die Autoren dieser Download-Software gilt Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand. Gruß, Frank -- Frank Küster Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich Debian Developer
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]: Dafür muß man kein Jurist sein: das mit dem englischen Text ist einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit. Ich weiß von keinem Gesetz über das Kleingedruckte. Auch was die Sprache angeht, wüsste ich gerne welche Vorschrift du meinst, aber ich habe auch sowas im Kopf. Eines allerdings ist klar: Wenn man einen Vertrag abschließt, dann schließt man ihn zu den Bedingungen ab, die in eben diesem Vertrag vereinbart sind (schriftlich, mündlich oder implizit), und man schließt ihn mit einer Person ab (i.d.R. der Händler). Wenn dann in der Packung noch irgendwas drin ist, dem man nochmals zustimmen soll, und zwar gegenüber einer dritten Person (etwa dem Hersteller), so ist das sehr problematisch. Entweder ist es einfach nichtig, oder aber der Händler hat nicht korrekt über das informiert, was gekauft wurde. Klauseln in einem unterschriebenen Vertrag können unwirksam sein, wenn sie geltenden Gesetzen widersprechen -- und unter den Folgen für das Kleingedruckte fallen. Wer jedoch nach Gesetzestexten und Urteilen im Netz sucht, wird die Folgen der juristischen Beratungsprohibition spüren. Auf diese Weise ist es für viele oft unmöglich, den meist existierenden juristischen Hebel zu finden, um gegen erlittenes oder drohendes Unrecht vorgehen zu können. Wer keine Ahznung davon hat, daß bestimmte Gesetze vorhanden sind und vor allem deren Kombination möglich ist, kann auch gar nicht auf die Idee kommen, sich zu wehren. Und mir scheint es -- um es noch einmal, jetzt negativ ausgedrückt, zu wiederholen, daß vielen Juristen die Fähigkeit des aktiven Denkens abgeht, die notwendig ist, um ungewohnte Verknüpfungen zwischen Gesetzestexten und Situationen zu erzeugen. Das ist eben kein unkreativer Erkenntnisvorgang. (Beim letzten Satz ist es unzulässig, mir eine Wertung zu uinterstellen.) Ich habe partiell ein abartiges Gedächtnis und einen kreativen Job -- zur Erklärung ... Weil viele nicht wissen, was es gibt, scheint mir ausnahmsweise hier der richtige Ort, dem Thema mal einen Thread zu widmen. Sonst kommt noch nicht einmal jemand auf die Idee, zu einer Rechts-ML rüberzulaufen. Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe ich jetzt nicht): http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=00159100012924781Q7d8i.html Es ist zusätzlich ein Unding, daß Gesetzestexte im Netz nicht sofort auffindbar sind. Gruß, Gerhard
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Gerhard Wolfstieg [EMAIL PROTECTED] wrote: Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]: Dafür muß man kein Jurist sein: das mit dem englischen Text ist einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit. Ich weiß von keinem Gesetz über das Kleingedruckte. Auch was die Sprache angeht, wüsste ich gerne welche Vorschrift du meinst, aber ich habe auch sowas im Kopf. Eines allerdings ist klar: Wenn man einen Vertrag abschließt, dann schließt man ihn zu den Bedingungen ab, die in eben diesem Vertrag vereinbart sind (schriftlich, mündlich oder implizit), und man schließt ihn mit einer Person ab (i.d.R. der Händler). Wenn dann in der Packung noch irgendwas drin ist, dem man nochmals zustimmen soll, und zwar gegenüber einer dritten Person (etwa dem Hersteller), so ist das sehr problematisch. Entweder ist es einfach nichtig, oder aber der Händler hat nicht korrekt über das informiert, was gekauft wurde. Klauseln in einem unterschriebenen Vertrag können unwirksam sein, wenn sie geltenden Gesetzen widersprechen Das ist sicherlich richtig - es enthält ja auch die für richtige juristische Aussagen typische kommt-drauf-an-Klausel: Sie *können* unwirksam sein. -- und unter den Folgen für das Kleingedruckte fallen. Was meinst du damit? Die Schriftgröße an sich ist juristisch irrelevant. Wer jedoch nach Gesetzestexten und Urteilen im Netz sucht, wird die Folgen der juristischen Beratungsprohibition spüren. Auf diese Weise ist es für viele oft unmöglich, den meist existierenden juristischen Hebel zu finden, um gegen erlittenes oder drohendes Unrecht vorgehen zu können. Das halte ich für falsch. Kommentierte oder einfach nur auflistende Sammlungen von Urteilen und Gesetzestexten gibt es zu verschiedenen Gebieten zuhauf, etwa von Interessenverbänden. Verboten ist eine konkrete Beratung, und das ist wohl auch gut so - am Ende klagt sonst noch jemand gegen den Anwalt Aber es stand doch so im Netz. [...] Und mir scheint es -- um es noch einmal, jetzt negativ ausgedrückt, zu wiederholen, daß vielen Juristen die Fähigkeit des aktiven Denkens abgeht, die notwendig ist, um ungewohnte Verknüpfungen zwischen Gesetzestexten und Situationen zu erzeugen. Es gibt mit Sicherheit viele unfähige Juristen. Möglicherweise ist die Zahl der unfähigen Juristen unter denen, die für Normalsterbliche als Rechtsberater in Frage kommen, sogar ungewöhnlich hoch (im Vergleich zu dem, was man rein statistisch ohnehin erwartet), weil gute Juristen gerne zum Staat oder in Großkanzleien mit Großkunden gehen. Aber das beantwortet nicht meine Frage, was du mit dem Gesetz für das Kleingedruckte meinst, oder wo das mit der Sprache steht. Weil viele nicht wissen, was es gibt, scheint mir ausnahmsweise hier der richtige Ort, dem Thema mal einen Thread zu widmen. Sonst kommt noch nicht einmal jemand auf die Idee, zu einer Rechts-ML rüberzulaufen. Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe ich jetzt nicht): http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=00159100012924781Q7d8i.html Und was soll das Beispiel zeigen? Es zeigt doch nur, dass der BGH entschieden hat, dass die Versicherung hier entscheidende Vertrags(neben?)pflichten verletzt hat und sich daher nicht auf den Ausschluss der asiatischen Türkei berufen kann. Ich werde das Urteil nicht nachlesen, aber wahrscheinlich reicht allein das BGB dafür aus, möglicherweise das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz (oder wie es genau heisst) und evtl. weitere spezielle Gesetze über das Versicherungswesen. Für den Fall von Software-Lizenzen (oder Kaufverträgen über Softwareprodukte) sehe ich hier überhaupt keine Relevanz. Es ist zusätzlich ein Unding, daß Gesetzestexte im Netz nicht sofort auffindbar sind. Da hat Deutschland in der Tat großen Nachholbedarf. Anderswo ist das z.T. schon besser. Gruß, Frank -- Frank Küster Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich Debian Developer
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]: Wer jedoch nach Gesetzestexten und Urteilen im Netz sucht, wird die Folgen der juristischen Beratungsprohibition spüren. Auf diese Weise ist es für viele oft unmöglich, den meist existierenden juristischen Hebel zu finden, um gegen erlittenes oder drohendes Unrecht vorgehen zu können. Das halte ich für falsch. Kommentierte oder einfach nur auflistende Sammlungen von Urteilen und Gesetzestexten gibt es zu verschiedenen Gebieten zuhauf, etwa von Interessenverbänden. Verboten ist eine konkrete Beratung, und das ist wohl auch gut so - am Ende klagt sonst noch jemand gegen den Anwalt Aber es stand doch so im Netz. Ja, für Standardprobleme gibt's im Netz eine ganze Menge (und deshalb nicht so sehr nötig9, für alles andere so gut wie gar nichts. Zum Beispiel hatte ich mit zwei Kollegen nichts Brauchbares zu speziellen Fragen ders Vereinasrechts gefunden (zu Schweigen von Gesetzestexten). Da blieb nur die eigene Kombinations- und Denkfähigkeit. Ich für meinen Teil halte nichts von Vorschriften zur beruflichen Besitzstandswahrung (diplomierte Elektrotechniker durften (dürfen?) keine Computer reparieren, Musikinstrumente unterrichten darf jeder, obwohl das mit das Komplexeste und Heikelste ist, was es gibt) -- höchsten bei Ärzten; aber gerade bei denen: kennt jemand von euch den Inhalt des hypokratischen Eides, den jeder Arzt ablegen muß und hat diesen gar an der Realität gemessen? [...] Und mir scheint es -- um es noch einmal, jetzt negativ ausgedrückt, zu wiederholen, daß vielen Juristen die Fähigkeit des aktiven Denkens abgeht, die notwendig ist, um ungewohnte Verknüpfungen zwischen Gesetzestexten und Situationen zu erzeugen. Es gibt mit Sicherheit viele unfähige Juristen. Möglicherweise ist die Es war nicht meine Absicht, Juristen global Unfähigkeit zu bescheinigen. Meine Absicht war, auf einen Aspekt der Jurisprudenz hinzuweisen, der vermutlich sogar an den Unis nicht erkannt wird. Aber das beantwortet nicht meine Frage, was du mit dem Gesetz für das Kleingedruckte meinst, oder wo das mit der Sprache steht. (...) Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe ich jetzt nicht): http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=00159100012924781Q7d8i.html Und was soll das Beispiel zeigen? Es zeigt doch nur, dass der BGH Wo das mit der Sprache steht, habe ich keine Zeit und Lust zu suchen. Auch meine ich nix sonst außer dem schon Geschriebenen zu dem Gesetz über das Kleingedruckte. Mit dem Link wollte ich nur und genau nachweisen, daß es das gibt. Also, es gibt juristisch das Kleingedruckte und das meint auch nicht die Schriftgröße. Dieses für Softwarelizensen singulär ausschließen zu wollen, bedarf keines weiteren Kommentars. Es ist zusätzlich ein Unding, daß Gesetzestexte im Netz nicht sofort auffindbar sind. Da hat Deutschland in der Tat großen Nachholbedarf. Anderswo ist das z.T. schon besser. ALLE Gesetzestexte gehören LEICHT auffindbar VOLLSTÄNDIG ins Netz gestellt. Gruß, Frank Einen zurück, Gerhard
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Gerhard Wolfstieg [EMAIL PROTECTED] wrote: Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]: Aber das beantwortet nicht meine Frage, was du mit dem Gesetz für das Kleingedruckte meinst, oder wo das mit der Sprache steht. (...) Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe ich jetzt nicht): http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=00159100012924781Q7d8i.html Und was soll das Beispiel zeigen? Es zeigt doch nur, dass der BGH Wo das mit der Sprache steht, habe ich keine Zeit und Lust zu suchen. Auch meine ich nix sonst außer dem schon Geschriebenen zu dem Gesetz über das Kleingedruckte. http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl Es gibt kein Gesetz über das Kleingedruckte, jedenfalls nicht in Deutschland http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl kleingedruckt liefert keinen Treffer, klein liefert sehr übersichtlich nur neun, darunter keines das nach Kleingedruckt klingt. Mit dem Link wollte ich nur und genau nachweisen, daß es das gibt. Also, es gibt juristisch das Kleingedruckte und das meint auch nicht die Schriftgröße. Ach so, du meinst, dass es Dinge gibt, die nirgendwo geschrieben stehen und doch für Recht erkannt werden? Das ist trivial; wäre es anders, dann bräuchten wir weder Richter noch Rechtsanwälte; Computer würden ausreichen. Dieses für Softwarelizensen singulär ausschließen zu wollen, bedarf keines weiteren Kommentars. Mit anderen Worten: In Bezug auf die eigentliche Diskussion über mplayer hast du nichts beizutragen, und auch ansonsten hast du keine Lust, dein juristisches Halbwissen zu begründen. Gruß, Frank -- Frank Küster Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich Debian Developer
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]: Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe ich jetzt nicht): http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=001 59100012924781Q7d8i.html (...) http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl Es gibt kein Gesetz über das Kleingedruckte, jedenfalls nicht in Deutschland Normalerweise reagiere ich auf Mail mit diesem (in dieser ML seltenen) aggresiven Ton nicht mehr. Der Gegenstand ist jedoch zu wichtig. Der von mir gepastete Link zeigt neben dem Beweis der Existenz des Kleingedruckten im geltenden Recht gefährliche Beschränkungen des Internets, gefährlich, wenn man das Findbare für komplett, objektiv oder ähnlich geartet hält. Bei meiner letzten beruflich bedingten Internetrecherche gab es (zum Text des Psalm 90) hunderte Quellen -- allesamt unbrauchbar durch Unvollständigkeit (sogar in Kombination all dieser Quellen! Ein Gang zum in der Nähe wohnenden Pfarrer ergab neben der gewünschten Information eine wohltuende, freundliche Hilfsbereitschaft.) Halbwissen! Nein, noch weniger: Halbinformation! Gerhard
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Gerhard Wolfstieg [EMAIL PROTECTED] wrote: Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]: Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe ich jetzt nicht): http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=001 59100012924781Q7d8i.html (...) http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl Es gibt kein Gesetz über das Kleingedruckte, jedenfalls nicht in Deutschland Normalerweise reagiere ich auf Mail mit diesem (in dieser ML seltenen) aggresiven Ton nicht mehr. Dann beenden wir das hier, ich schicke dir noch eine private Mail. Gruß, Frank -- Frank Küster Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich Debian Developer
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Am Montag, 5. September 2005 16:05 schrieb Gerhard Wolfstieg: ALLE Gesetzestexte gehören LEICHT auffindbar VOLLSTÄNDIG ins Netz gestellt. Also wenn ich mal was gesucht habe, bin ich immer fündig geworden. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html Was mir fehlt ist ein Verzeichnis von Gereichtsurteilen. Wenn mir mal wieder jemand mit einem aktuellen Urteil droht, will ich erstmal nachsehen was der überhaupt von sich gibt., ohne gleich meinen Anwalt anzurufen. -- MfG usw. Werner Mahr registered Linuxuser: 295882 pgpPY76yVM1tr.pgp Description: PGP signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
hallo werner! Werner Mahr wrote: Was mir fehlt ist ein Verzeichnis von Gereichtsurteilen. vielleicht sowas hier: http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php nicht sehr komfortabel und auch nur bgh - aber vielleicht hilft's ja. gruß jens -- Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/ Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED] mit dem Subject unsubscribe. Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Von Werner Mahr [EMAIL PROTECTED]: Am Montag, 5. September 2005 16:05 schrieb Gerhard Wolfstieg: ALLE Gesetzestexte gehören LEICHT auffindbar VOLLSTÄNDIG ins Netz gestellt. Also wenn ich mal was gesucht habe, bin ich immer fündig geworden. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html Oh, tausend Dank! So etwas habe ich schon öfter gesucht und nicht gefunden. Meine Denkmuster scheinen mir manchmal internetinkompatibel. Grüße, Gerhard
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Am Montag, 5. September 2005 19:15 schrieb Gerhard Wolfstieg: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html Oh, tausend Dank! So etwas habe ich schon öfter gesucht und nicht gefunden. Meine Denkmuster scheinen mir manchmal internetinkompatibel. Nein, das ist verdammt schwer zu finden. Vor 4 Jahren konnte ich es mit dem Begriff Gesetzesdatenbank finden, damit ist es heute nicht mehr im Index. Man muss direkt nach juris und gesetze suchen, und dafür muss man ganz genau wissen nach was man sucht. -- MfG usw. Werner Mahr registered Linuxuser: 295882 pgphHPg8tYeTG.pgp Description: PGP signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Gerhard Wolfstieg schrieb: Und wenn ihr statt Kopien zu erzeugen, Symlinks auf auf's Windows System erstellen könnt :-) das könnte schwierig werden, die über Windowsfreigabe per smbshare auf alle clients zu mounten ;-) Kenne ich nicht, ABER: die ganzen Eulas sind doch Kleingedrucktes und als solches rechtlich wie es so schön heißt nichtig. 50 Seiten Vertragstext für ein Produkt von ein paar hundert Euro sind einfach unwirksam, genauso wie englischer Text für ein in Deutschland verkauftes Produkt nicht vorhanden ist! Was irdendeine Angestellte nach einem Kauf zur Lizenz sagt, ist bei einem Ding wie Realplayer a priori lächerlich. Realplayer haben wir ja nicht gekauft, das RPM gibt es ja zum freien Download, aber wenn eine Lizens beigelegt ist, dann akzeptiere ich sie implizit IIRC durch Nutzung des Programmes aber IANAL. Das Ding ist vieleicht für einen Muttersprachler auch viel eindeutiger, weil er alle Implikationen der verwendeten Wörter kennt, aber auf eine gefühlte Übersetzung meinerseits möchte ich mich da nicht verlassen. -- Bye, Patrick Cornelissen http://www.p-c-software.de ICQ:15885533 signature.asc Description: OpenPGP digital signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Werner Mahr schrieb: Ich sage sowas nicht oft, aber recodieren ohne decoder halte ich pauschal gesagt für verdammt schwierig. Exakt das ist das Problem :) Ohne den mir verbotenen decoder einzusetzen annn ich das ganze nicht recodieren. -- Bye, Patrick Cornelissen http://www.p-c-software.de ICQ:15885533 signature.asc Description: OpenPGP digital signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Von Elias Gerber [EMAIL PROTECTED]: Hab den Thread hier nur mitgelesen, aber diese Aussage interessiert mich doch noch. Hast du dafür eine Quelle die ein bisschen mehr in die Details geht? Oder bist du selber so ein Rechtsverdreher der sich damit auskennt? Dafür muß man kein Jurist sein: das mit dem englischen Text ist einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit. Ich komme auf solche Sachen, weil mein Kopf allgemein Anerkanntes erst akzeptiert, wenn er das aktiv nachvollziehen kann. Auf diese Weise fällt erbärmlich viel durchs Raster. Es lohnt auch, sich klar zu machen, daß Juristen aktiv kreativ denken können sollten, um Implikationen und Verbindungen innerhalb und zwischen Rechtsgut und Wirklichkeit wahrzunehmen. Insofern könnte ich auch Rechtsgeradebieger sein. Gruß, Gerhard
Re: MPlayer - rechtlich ok?
* Patrick Cornelißen [EMAIL PROTECTED] schrieb: moin, OK, falsch ausgedrückt, xine kann es ohne win32codecs paket nicht, ebenso wie mplayer. Das ist klar. Mir geht es darum ob es zur Verwendung von mPlayer und win32codecs bedenken gibt, wir haben natürlich nciht für jeden Rechner eine Windows Lizenz, genaugenommen haben wir ganze 2 Lizenzen und die sind in Benutzung. hmm, um welche codecs geht es denn ? Vielleicht kannst Du ja einfach die Videos in einem anderen Format neu codieren, für das es freie codecs gibt. cu -- - Enrico Weigelt== metux IT service phone: +49 36207 519931 www: http://www.metux.de/ fax: +49 36207 519932 email: [EMAIL PROTECTED] cellphone: +49 174 7066481 - -- DSL ab 0 Euro. -- statische IP -- UUCP -- Hosting -- Webshops -- -
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Enrico Weigelt schrieb: Vielleicht kannst Du ja einfach die Videos in einem anderen Format neu codieren, für das es freie codecs gibt. Ne, es geht ja um die Installation von Xine/mplayer + win32codecs auf den Workstations im Institut, damit die sich irgendwelche Mathematische Streams oder videos runterladen können. Da gibt es riesige Archive von irgendwelchen Tagungen. Wenn wir die dann immer recodieren müssen, können wir direkt ne neue Vollzeitstelle dafür schaffen ;-) -- Bye, Patrick Cornelissen http://www.p-c-software.de ICQ:15885533 signature.asc Description: OpenPGP digital signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Am Donnerstag, 1. September 2005 18:40 schrieb Patrick Cornelißen: Enrico Weigelt schrieb: Vielleicht kannst Du ja einfach die Videos in einem anderen Format neu codieren, für das es freie codecs gibt. Ne, es geht ja um die Installation von Xine/mplayer + win32codecs auf den Workstations im Institut, damit die sich irgendwelche Mathematische Streams oder videos runterladen können. Da gibt es riesige Archive von irgendwelchen Tagungen. Wenn wir die dann immer recodieren müssen, können wir direkt ne neue Vollzeitstelle dafür schaffen ;-) Du brauchst ne Vollzeitstelle um ein Script zu schreiben? -- MfG usw. Werner Mahr registered Linuxuser: 295882 pgp1oSB2x3gEy.pgp Description: PGP signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Werner Mahr schrieb: Du brauchst ne Vollzeitstelle um ein Script zu schreiben? Nein, zur Abschreckung macht man das per Hand, um die Leute davon abzuhalten ;-) Ausserdem ist das mit dem recodieren nicht einfach, wenn man die decoder nicht benutzen kann. (ansonsten müsste nan es ja nciht recodieren) -- Bye, Patrick Cornelissen http://www.p-c-software.de ICQ:15885533 signature.asc Description: OpenPGP digital signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Hallo patrick, Am 2005-08-29 12:31:02, schrieb Patrick Cornelissen: Hi! Ein Prof bei uns möchte so gerne sich die Videos von irgendwelchen Tagungen usw. ansehen... Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich an mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg ein, aber da stört mich auch nicht, ob das rechtliche Probleme bringt ;-) Also wer die Windows-CDs hat kann die win32 Codecs ohne schlechtem Gewissen einsetzen. Es war mal geplant, das man ein Script dem mplayer beilegt, das die Codecs aus den ORIGINAL CDs extrahiert, sprich der mplayer $USER einfach seine Weindows-CD einlegt, und die DLLs dann copiert werden. Da wir es hier an der Uni einsetzen möchten ist das natürlich sehr relevant, weil wir vom Support nicht dafür gerade stehen wollen, wenn es da auf einmal Probleme/Abmahnungen oder so gibt. Eben Gibt es da noch vorbehalte wenn man mplayer + win32codecs (ohne CSS!) nutzen möchte? Habt ihr die Windows-CDs? Windows 2000/XP reichen aus. Greetings Michelle -- Linux-User #280138 with the Linux Counter, http://counter.li.org/ Michelle Konzack Apt. 917 ICQ #328449886 50, rue de Soultz MSM LinuxMichi 0033/3/8845235667100 Strasbourg/France IRC #Debian (irc.icq.com) signature.pgp Description: Digital signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Michelle Konzack schrieb: Also wer die Windows-CDs hat kann die win32 Codecs ohne schlechtem Gewissen einsetzen. Wir haben nur 2 Lizenzen und die sind im Einsatz :-( Gibt es da noch vorbehalte wenn man mplayer + win32codecs (ohne CSS!) nutzen möchte? Habt ihr die Windows-CDs? Windows 2000/XP reichen aus. Leider nein. BTW: Hat sich einer schon mal die Lizenzbedingungen vom Realplayer (basierend auf helix) angesehen? Die haben doch auch nicht mehr alle an der waffel... Anscheinend dürfen wir den nciht automatisch auf unseren clients installieren... zumindest hat die Tante von Realnetworks mir da keinen Freibrief zu geben können. Und das war wohl die, die dafür zuständig ist :-( -- Bye, Patrick Cornelissen http://www.p-c-software.de ICQ:15885533 signature.asc Description: OpenPGP digital signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Von Patrick Cornelißen [EMAIL PROTECTED]: Michelle Konzack schrieb: Also wer die Windows-CDs hat kann die win32 Codecs ohne schlechtem Gewissen einsetzen. Wir haben nur 2 Lizenzen und die sind im Einsatz :-( Und wenn ihr statt Kopien zu erzeugen, Symlinks auf auf's Windows System erstellen könnt :-) BTW: Hat sich einer schon mal die Lizenzbedingungen vom Realplayer (basierend auf helix) angesehen? Die haben doch auch nicht mehr alle an der waffel... Anscheinend dürfen wir den nciht automatisch auf unseren clients installieren... zumindest hat die Tante von Realnetworks mir da keinen Freibrief zu geben können. Und das war wohl die, die dafür zuständig ist :-( Kenne ich nicht, ABER: die ganzen Eulas sind doch Kleingedrucktes und als solches rechtlich wie es so schön heißt nichtig. 50 Seiten Vertragstext für ein Produkt von ein paar hundert Euro sind einfach unwirksam, genauso wie englischer Text für ein in Deutschland verkauftes Produkt nicht vorhanden ist! Was irdendeine Angestellte nach einem Kauf zur Lizenz sagt, ist bei einem Ding wie Realplayer a priori lächerlich. Gerhard
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Am Donnerstag, 1. September 2005 19:02 schrieb Patrick Cornelißen: Ausserdem ist das mit dem recodieren nicht einfach, wenn man die decoder nicht benutzen kann. (ansonsten müsste nan es ja nciht recodieren) Ich sage sowas nicht oft, aber recodieren ohne decoder halte ich pauschal gesagt für verdammt schwierig. -- MfG usw. Werner Mahr registered Linuxuser: 295882 pgp8hVZtfyAeB.pgp Description: PGP signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Werner Mahr wrote: Am Donnerstag, 1. September 2005 18:40 schrieb Patrick Cornelißen: Enrico Weigelt schrieb: Vielleicht kannst Du ja einfach die Videos in einem anderen Format neu codieren, für das es freie codecs gibt. Ne, es geht ja um die Installation von Xine/mplayer + win32codecs auf den Workstations im Institut, damit die sich irgendwelche Mathematische Streams oder videos runterladen können. Da gibt es riesige Archive von irgendwelchen Tagungen. Wenn wir die dann immer recodieren müssen, können wir direkt ne neue Vollzeitstelle dafür schaffen ;-) Du brauchst ne Vollzeitstelle um ein Script zu schreiben? Du bist reiner Theoretiker, richtig? -- -- Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/ Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED] mit dem Subject unsubscribe. Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Am Donnerstag, 1. September 2005 23:45 schrieb Rüdiger Noack: Du brauchst ne Vollzeitstelle um ein Script zu schreiben? Du bist reiner Theoretiker, richtig? Wie kommst du darauf? Wenn ich mal in mein /usr/local/bin sehe, habe ich theoretisch schon recht viel praktiziert. -- MfG usw. Werner Mahr registered Linuxuser: 295882 pgpcGdbU5fyzg.pgp Description: PGP signature
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Hallo Gerhard. On Thursday 01 September 2005 22.05, Gerhard Wolfstieg wrote: Kenne ich nicht, ABER: die ganzen Eulas sind doch Kleingedrucktes und als solches rechtlich wie es so schön heißt nichtig. 50 Seiten Vertragstext für ein Produkt von ein paar hundert Euro sind einfach unwirksam, genauso wie englischer Text für ein in Deutschland verkauftes Produkt nicht vorhanden ist! Was irdendeine Angestellte nach einem Kauf zur Lizenz sagt, ist bei einem Ding wie Realplayer a priori lächerlich. Hab den Thread hier nur mitgelesen, aber diese Aussage interessiert mich doch noch. Hast du dafür eine Quelle die ein bisschen mehr in die Details geht? Oder bist du selber so ein Rechtsverdreher der sich damit auskennt? Gruss Elias -- Elias Gerber, [EMAIL PROTECTED] CH - Bern pgp3d4NeyvxD2.pgp Description: PGP signature
MPlayer - rechtlich ok?
Hi! Ein Prof bei uns möchte so gerne sich die Videos von irgendwelchen Tagungen usw. ansehen... Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich an mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg ein, aber da stört mich auch nicht, ob das rechtliche Probleme bringt ;-) Da wir es hier an der Uni einsetzen möchten ist das natürlich sehr relevant, weil wir vom Support nicht dafür gerade stehen wollen, wenn es da auf einmal Probleme/Abmahnungen oder so gibt. Gibt es da noch vorbehalte wenn man mplayer + win32codecs (ohne CSS!) nutzen möchte? Tante Gurgel hat mich da nicht weitergebracht und mplayerhq.hu ist nicht erreichbar... -- MfG, Patrick Cornelissen -- Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/ Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED] mit dem Subject unsubscribe. Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Am Montag 29 August 2005 12:31 schrieb Patrick Cornelissen: Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich an mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg Xine wird das mit den W32Codecs auch können. Die Frage ist dann also nur noch, ob das verwenden selbiger rechtlich unbedenklich ist. Gruß Chris -- A: because it distrupts the normal process of thought Q: why is top posting frowned upon
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Christian Frommeyer wrote: Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich an mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg Xine wird das mit den W32Codecs auch können. Die Frage ist dann also nur noch, ob das verwenden selbiger rechtlich unbedenklich ist. exakt :) -- MfG, Patrick Cornelissen -- Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/ Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED] mit dem Subject unsubscribe. Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Patrick Cornelissen [EMAIL PROTECTED] wrote: Christian Frommeyer wrote: Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich an mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg Xine wird das mit den W32Codecs auch können. Die Frage ist dann also nur noch, ob das verwenden selbiger rechtlich unbedenklich ist. exakt :) Dann fragt doch Christian Marrillat. Gruß, Frank -- Frank Küster Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich Debian Developer
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Patrick Cornelissen wrote: Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, Ich kenne eigentlich nichts was mplayer abspielen kann, aber xine nicht. Wie kommst du auf den weisen Entschluss, für xine gäbe es keine win32 codecs? mfg Markus -- http://www.markus-raab.org | Es ist viel einfacher, Kritik zu üben, als -o) | etwas anzuerkennen. -- Disraeli, Benjamin Kernel 2.6.12.3/\ | on a i686 _\_v | -- Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/ Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED] mit dem Subject unsubscribe. Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Von Christian Frommeyer [EMAIL PROTECTED]: Am Montag 29 August 2005 12:31 schrieb Patrick Cornelissen: Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich an mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg Xine wird das mit den W32Codecs auch können. Die Frage ist dann also nur noch, ob das verwenden selbiger rechtlich unbedenklich ist. So schwer ist das nicht zu beantworten: Mehrfachbenutzungen sind in der Regel verboten, nicht aber die Verwendung unter Linux mit dem Verzicht auf die Verwendung der Codecs unter Windows, wo man die entsprechende Lizenz her hat. Gerhard
Re: MPlayer - rechtlich ok?
On Monday 29 August 2005 15:59, Markus Raab wrote: Patrick Cornelissen wrote: Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, Ich kenne eigentlich nichts was mplayer abspielen kann, aber xine nicht. Ich schon, bezieht sich aber nicht auf den Video/Audio-Datenstrom sondern darauf in welchem Container er gemuxed ist. So kann mplayer z.B. VideoCDs aus .bin (cdrwin-image) abspielen, was xine nicht kann. Unterschiede dieser Art gibts noch ein paar, auf wenn mir grad kein weiterer Container Typ einfällt bin ich bereits über ein paar gestolpert. MfG Markus Schulz -- Kreuzigt mich - aber Debian ist einfach deppensicher. Es lässt Deppen gegen eine Wand von Schwierigkeiten klatschen und langsam abtropfen. Wer die Tür findet, darf mitspielen - und so sieht das Spielzeug dann eben aus: Gut gepflegt. -- Joerg Rossdeutscher
Re: MPlayer - rechtlich ok?
Markus Raab schrieb: Ich kenne eigentlich nichts was mplayer abspielen kann, aber xine nicht. Wie kommst du auf den weisen Entschluss, für xine gäbe es keine win32 codecs? OK, falsch ausgedrückt, xine kann es ohne win32codecs paket nicht, ebenso wie mplayer. Das ist klar. Mir geht es darum ob es zur Verwendung von mPlayer und win32codecs bedenken gibt, wir haben natürlich nciht für jeden Rechner eine Windows Lizenz, genaugenommen haben wir ganze 2 Lizenzen und die sind in Benutzung. -- Bye, Patrick Cornelissen http://www.p-c-software.de ICQ:15885533 signature.asc Description: OpenPGP digital signature