Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-06 Diskussionsfäden Juergen Sauer
Am Montag, 5. September 2005 11:05 schrieb Frank Küster:

 Dann ist es auch kein Vertrag, so wie auch die GPL keiner ist.  Die
 Gültigkeit in Deutschland ist möglicherweise fraglich 
Die gültigkeit der GPL (Copy-leftteil und Verwertungsrechte) wurden 
bereits in einem Prozess in vollem Umfang letztinzanzlich und damit 
Rechtsnorm schaffend bestätigt.
Das ging um Firmen, die die GPL verletzen und Code klauen, diesen in 
eigenen proprietären Produkten einsetzen.
Durchgefochten wurde das wegen Verletungen gegen den Kernel 
speziell IPtables/Netfilter code, welcher gute Firewalls abgibt und 
deswegen besonders Sexy zum klauen war ...

Jojo

-- 
Jürgen Sauer - AutomatiX GmbH, +49-4209-4699, [EMAIL PROTECTED]
Das Linux Systemhaus - Service - Support - Server - Lösungen
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Gültigkeit der GPL in .de (was: MPlayer - rechtlich ok?)

2005-09-06 Diskussionsfäden Frank Küster
Juergen Sauer [EMAIL PROTECTED] wrote:

 Am Montag, 5. September 2005 11:05 schrieb Frank Küster:

 Dann ist es auch kein Vertrag, so wie auch die GPL keiner ist.  Die
 Gültigkeit in Deutschland ist möglicherweise fraglich 
 Die gültigkeit der GPL (Copy-leftteil und Verwertungsrechte) wurden 
 bereits in einem Prozess in vollem Umfang letztinzanzlich

Welches Gericht war denn die letzte Instanz?

Was ich im Netz finden konnte war nur die einstweilige Verfügung (LG
München I) gegen Sitecom.  Eine einstweilige Verfügung würde ich nicht
gerade als in vollem Umfang letztinstanzlich bezeichnen - es ist eben
nur einstweilig.

 und damit 
 Rechtsnorm schaffend bestätigt.

So ist das in Deutschland allerdings nicht.  Rechtsnormen schaffen in
erster Linie mal die Parlamente;  Richterrecht gibt es zwar auch, aber
technisch kann es genauso leicht verändert werden wie es geschaffen
wurde.  

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-06 Diskussionsfäden Christian Frommeyer
Am Montag 05 September 2005 20:44 schrieb Werner Mahr:
 mehr im Index. Man muss direkt nach juris und gesetze suchen, und
 dafür muss man ganz genau wissen nach was man sucht.

Viel einfacher ist es auf die Seite der Bundesregierung zu gehen 
(www.bundesregierung.de) die ja schließlich als legislative für die 
Gesetze verantwortlich ist und da in der Navigation auf Gesetze zu 
klicken ;)

Gruß Chris

PS: sorry die PM ;) Soll der Reply-To so?
-- 
A: because it distrupts the normal process of thought
Q: why is top posting frowned upon



[OT] Legislative (was: Re: MPlayer - rechtlich ok?)

2005-09-06 Diskussionsfäden Jan Kohnert
Christian Frommeyer schrieb:

 Viel einfacher ist es auf die Seite der Bundesregierung zu gehen
 (www.bundesregierung.de) die ja schließlich als legislative 

Ist sie nicht. Die Regierung ist in einer Demokratie immer die Exekutive.

Und die Regierung ist auch nicht für Gesetzte zuständig, nur für deren 
Umsetzung. Gesetze beschließen auf Bundesebene Bundestag/Bundesrat. 

SCNR
Wenn die Regierung für Gesetze verantwortlich ist, sitzt ein kleiner, 
hässlicher Österreicher am Hebel, der vorher ein Ermächtigungsgesetz 
durchgedrückt hat...
/SCNR

 Gruß Chris

MfG Jan

-- 
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Re: [OT] Legislative (was: Re: MPlayer - rechtlich ok?)

2005-09-06 Diskussionsfäden Christian Frommeyer
Am Dienstag 06 September 2005 13:39 schrieb Jan Kohnert:
 Ist sie nicht. Die Regierung ist in einer Demokratie immer die
 Exekutive.

Richtig, da hatte ich doch glatt wieder was durcheinander geschmissen. 
Leider findet sich dafür dann auf der Webseite des Bundestages kein 
direkter Weg zu den Gesetzen.

Gruß Chris

-- 
A: because it distrupts the normal process of thought
Q: why is top posting frowned upon



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-06 Diskussionsfäden Gerhard Wolfstieg
 Von Christian Frommeyer [EMAIL PROTECTED]:

 Viel einfacher ist es auf die Seite der Bundesregierung zu gehen 
 (www.bundesregierung.de) die ja schließlich als legislative für die 
 Gesetze verantwortlich ist und da in der Navigation auf Gesetze zu 
 klicken ;)

Das ist falsch, obwohl es durch das Verhalten der letzten Regierungen
nahegelegt wird.
  Legislative, die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament (, das
diese nicht aus der Hand geben darf). Der Regierung gehört die
Exekutive, die ausführenden Gewalt. Ausdruck dessen ist, daß der
Bundestagspräsident nach dem Bundespräsidenten und vor dem Bundeskanzler
an zweiter Stelle des Protokolls steht.

 Gerhard



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-06 Diskussionsfäden Werner Mahr
Am Dienstag, 6. September 2005 13:27 schrieb Christian Frommeyer:

 PS: sorry die PM ;) Soll der Reply-To so?

Kein Problem. Natrülich soll der Reply-To so. Erstens wird die Adresse 
auch anderweitig genutzt, zweitens sollte er immer gesetzt sein (dafür 
gibt es ihn ja) und drittens sollte ein List-Reply diesen Tag 
ignorieren.
 
-- 
MfG usw.

Werner Mahr
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Re: Gültigkeit der GPL in .de (was: MPlayer - rechtlich ok?)

2005-09-06 Diskussionsfäden Juergen Sauer
Am Dienstag, 6. September 2005 11:50 schrieb Frank Küster:
 Welches Gericht war denn die letzte Instanz?
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?list=1forum_id=61622
Keine Berufung, condukentes Handeln von sitecom - Schuldeingeständnis.
Damit die die GPL wohl in D im Geritsverfahren bestätigt.
Jojo
-- 
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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden Frank Küster
Gerhard Wolfstieg [EMAIL PROTECTED] wrote:

  Von Elias Gerber [EMAIL PROTECTED]:

 Hab den Thread hier nur mitgelesen, aber diese Aussage interessiert
 mich doch  noch. Hast du dafür eine Quelle die ein bisschen mehr in
 die Details geht? Oder bist du selber so ein Rechtsverdreher der sich
 damit auskennt?

 Dafür muß man kein Jurist sein:  das mit dem englischen Text ist
 einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem
 Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das
 Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der
 Verhältnismäßigkeit.

Ich weiß von keinem Gesetz über das Kleingedruckte.  Auch was die
Sprache angeht, wüsste ich gerne welche Vorschrift du meinst, aber ich
habe auch sowas im Kopf.


Eines allerdings ist klar: Wenn man einen Vertrag abschließt, dann
schließt man ihn zu den Bedingungen ab, die in eben diesem Vertrag
vereinbart sind (schriftlich, mündlich oder implizit), und man schließt
ihn mit einer Person ab (i.d.R. der Händler).  Wenn dann in der Packung
noch irgendwas drin ist, dem man nochmals zustimmen soll, und zwar
gegenüber einer dritten Person (etwa dem Hersteller), so ist das sehr
problematisch.  Entweder ist es einfach nichtig, oder aber der Händler
hat nicht korrekt über das informiert, was gekauft wurde. 

Was im Einzelfall eher zutrifft, sollte man zumindest in einer
Rechts-Mailingliste oder -Newsgroup klären, wenn nicht mit einem Anwalt
oder der Rechtsabteilung der Universität.

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden Frank Küster
Patrick Cornelißen [EMAIL PROTECTED] wrote:

 Gerhard Wolfstieg schrieb:

 Kenne ich nicht, ABER:  die ganzen Eulas sind doch Kleingedrucktes und
 als solches rechtlich wie es so schön heißt nichtig. 50 Seiten
 Vertragstext für ein Produkt von ein paar hundert Euro sind einfach
 unwirksam, 
[zweifelnd gesnippt]
[...]
 Realplayer haben wir ja nicht gekauft, das RPM gibt es ja zum freien
 Download, aber wenn eine Lizens beigelegt ist, dann akzeptiere ich sie
 implizit IIRC durch Nutzung des Programmes aber IANAL.

Dann ist es auch kein Vertrag, so wie auch die GPL keiner ist.  Die
Gültigkeit in Deutschland ist möglicherweise fraglich - auch für die
Autoren dieser Download-Software gilt Vor Gericht und auf See ist man
in Gottes Hand.

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden Gerhard Wolfstieg
 Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]:

  Dafür muß man kein Jurist sein:  das mit dem englischen Text ist
  einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem
  Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das
  Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der
  Verhältnismäßigkeit.
 
 Ich weiß von keinem Gesetz über das Kleingedruckte.  Auch was die
 Sprache angeht, wüsste ich gerne welche Vorschrift du meinst, aber ich
 habe auch sowas im Kopf.
 
 
 Eines allerdings ist klar: Wenn man einen Vertrag abschließt, dann
 schließt man ihn zu den Bedingungen ab, die in eben diesem Vertrag
 vereinbart sind (schriftlich, mündlich oder implizit), und man
 schließt ihn mit einer Person ab (i.d.R. der Händler).  Wenn dann in
 der Packung noch irgendwas drin ist, dem man nochmals zustimmen soll,
 und zwar gegenüber einer dritten Person (etwa dem Hersteller), so ist
 das sehr problematisch.  Entweder ist es einfach nichtig, oder aber
 der Händler hat nicht korrekt über das informiert, was gekauft wurde. 

Klauseln in einem unterschriebenen Vertrag können unwirksam sein, wenn
sie geltenden Gesetzen widersprechen -- und unter den Folgen für das
Kleingedruckte fallen.
  Wer jedoch nach Gesetzestexten und Urteilen im Netz sucht, wird die
Folgen der juristischen Beratungsprohibition spüren. Auf diese Weise ist
es für viele oft unmöglich, den meist existierenden juristischen Hebel
zu finden, um gegen erlittenes oder drohendes Unrecht vorgehen zu
können. Wer keine Ahznung davon hat, daß bestimmte Gesetze vorhanden
sind und vor allem deren Kombination möglich ist, kann auch gar nicht
auf die Idee kommen, sich zu wehren. Und mir scheint es -- um es noch
einmal, jetzt negativ ausgedrückt, zu wiederholen, daß vielen Juristen
die Fähigkeit des aktiven Denkens abgeht, die notwendig ist, um
ungewohnte Verknüpfungen zwischen Gesetzestexten und Situationen zu
erzeugen. Das ist eben kein unkreativer Erkenntnisvorgang. (Beim letzten
Satz ist es unzulässig, mir eine Wertung zu uinterstellen.)

Ich habe partiell ein abartiges Gedächtnis und einen kreativen Job --
zur Erklärung ...

Weil viele nicht wissen, was es gibt, scheint mir ausnahmsweise hier der
richtige Ort, dem Thema mal einen Thread zu widmen. Sonst kommt noch
nicht einmal jemand auf die Idee, zu einer Rechts-ML rüberzulaufen.

Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe ich
jetzt nicht):
http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=00159100012924781Q7d8i.html

Es ist zusätzlich ein Unding, daß Gesetzestexte im Netz nicht sofort
auffindbar sind.

 Gruß,  Gerhard



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden Frank Küster
Gerhard Wolfstieg [EMAIL PROTECTED] wrote:

  Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]:

  Dafür muß man kein Jurist sein:  das mit dem englischen Text ist
  einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem
  Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das
  Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der
  Verhältnismäßigkeit.
 
 Ich weiß von keinem Gesetz über das Kleingedruckte.  Auch was die
 Sprache angeht, wüsste ich gerne welche Vorschrift du meinst, aber ich
 habe auch sowas im Kopf.
 
 
 Eines allerdings ist klar: Wenn man einen Vertrag abschließt, dann
 schließt man ihn zu den Bedingungen ab, die in eben diesem Vertrag
 vereinbart sind (schriftlich, mündlich oder implizit), und man
 schließt ihn mit einer Person ab (i.d.R. der Händler).  Wenn dann in
 der Packung noch irgendwas drin ist, dem man nochmals zustimmen soll,
 und zwar gegenüber einer dritten Person (etwa dem Hersteller), so ist
 das sehr problematisch.  Entweder ist es einfach nichtig, oder aber
 der Händler hat nicht korrekt über das informiert, was gekauft wurde. 

 Klauseln in einem unterschriebenen Vertrag können unwirksam sein, wenn
 sie geltenden Gesetzen widersprechen

Das ist sicherlich richtig - es enthält ja auch die für richtige
juristische Aussagen typische kommt-drauf-an-Klausel: Sie *können*
unwirksam sein.

 -- und unter den Folgen für das
 Kleingedruckte fallen.

Was meinst du damit?  Die Schriftgröße an sich ist juristisch
irrelevant. 

   Wer jedoch nach Gesetzestexten und Urteilen im Netz sucht, wird die
 Folgen der juristischen Beratungsprohibition spüren. Auf diese Weise ist
 es für viele oft unmöglich, den meist existierenden juristischen Hebel
 zu finden, um gegen erlittenes oder drohendes Unrecht vorgehen zu
 können. 

Das halte ich für falsch.  Kommentierte oder einfach nur auflistende
Sammlungen von Urteilen und Gesetzestexten gibt es zu verschiedenen
Gebieten zuhauf, etwa von Interessenverbänden.  Verboten ist eine
konkrete Beratung, und das ist wohl auch gut so - am Ende klagt sonst
noch jemand gegen den Anwalt Aber es stand doch so im Netz.

 [...] Und mir scheint es -- um es noch
 einmal, jetzt negativ ausgedrückt, zu wiederholen, daß vielen Juristen
 die Fähigkeit des aktiven Denkens abgeht, die notwendig ist, um
 ungewohnte Verknüpfungen zwischen Gesetzestexten und Situationen zu
 erzeugen. 

Es gibt mit Sicherheit viele unfähige Juristen.  Möglicherweise ist die
Zahl der unfähigen Juristen unter denen, die für Normalsterbliche als
Rechtsberater in Frage kommen, sogar ungewöhnlich hoch (im Vergleich zu
dem, was man rein statistisch ohnehin erwartet), weil gute Juristen
gerne zum Staat oder in Großkanzleien mit Großkunden gehen.

Aber das beantwortet nicht meine Frage, was du mit dem Gesetz für das
Kleingedruckte meinst, oder wo das mit der Sprache steht.

 Weil viele nicht wissen, was es gibt, scheint mir ausnahmsweise hier der
 richtige Ort, dem Thema mal einen Thread zu widmen. Sonst kommt noch
 nicht einmal jemand auf die Idee, zu einer Rechts-ML rüberzulaufen.

 Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe ich
 jetzt nicht):
 http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=00159100012924781Q7d8i.html

Und was soll das Beispiel zeigen?  Es zeigt doch nur, dass der BGH
entschieden hat, dass die Versicherung hier entscheidende
Vertrags(neben?)pflichten verletzt hat und sich daher nicht auf den
Ausschluss der asiatischen Türkei berufen kann.

Ich werde das Urteil nicht nachlesen, aber wahrscheinlich reicht allein
das BGB dafür aus, möglicherweise das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz
(oder wie es genau heisst) und evtl. weitere spezielle Gesetze über das
Versicherungswesen. 

Für den Fall von Software-Lizenzen (oder Kaufverträgen über
Softwareprodukte) sehe ich hier überhaupt keine Relevanz.

 Es ist zusätzlich ein Unding, daß Gesetzestexte im Netz nicht sofort
 auffindbar sind.

Da hat Deutschland in der Tat großen Nachholbedarf.  Anderswo ist das
z.T. schon besser.

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden Gerhard Wolfstieg
 Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]:

Wer jedoch nach Gesetzestexten und Urteilen im Netz sucht, wird
die
  Folgen der juristischen Beratungsprohibition spüren. Auf diese Weise
  ist es für viele oft unmöglich, den meist existierenden juristischen
  Hebel zu finden, um gegen erlittenes oder drohendes Unrecht vorgehen
  zu können. 
 
 Das halte ich für falsch.  Kommentierte oder einfach nur auflistende
 Sammlungen von Urteilen und Gesetzestexten gibt es zu verschiedenen
 Gebieten zuhauf, etwa von Interessenverbänden.  Verboten ist eine
 konkrete Beratung, und das ist wohl auch gut so - am Ende klagt sonst
 noch jemand gegen den Anwalt Aber es stand doch so im Netz.

Ja, für Standardprobleme gibt's im Netz eine ganze Menge (und deshalb
nicht so sehr nötig9, für alles andere so gut wie gar nichts. Zum
Beispiel hatte ich mit zwei Kollegen nichts Brauchbares zu speziellen
Fragen ders Vereinasrechts gefunden (zu Schweigen von Gesetzestexten).
Da blieb nur die eigene Kombinations- und Denkfähigkeit. Ich für meinen
Teil halte nichts von Vorschriften zur beruflichen Besitzstandswahrung
(diplomierte Elektrotechniker durften (dürfen?) keine Computer
reparieren, Musikinstrumente unterrichten darf jeder, obwohl das mit das
Komplexeste und Heikelste ist, was es gibt) -- höchsten bei Ärzten; aber
gerade bei denen: kennt jemand von euch den Inhalt des hypokratischen
Eides, den jeder Arzt ablegen muß und hat diesen gar an der Realität
gemessen?

  [...] Und mir scheint es -- um es noch
  einmal, jetzt negativ ausgedrückt, zu wiederholen, daß vielen
  Juristen die Fähigkeit des aktiven Denkens abgeht, die notwendig
  ist, um ungewohnte Verknüpfungen zwischen Gesetzestexten und
  Situationen zu erzeugen. 
 
 Es gibt mit Sicherheit viele unfähige Juristen.  Möglicherweise ist
 die

Es war nicht meine Absicht, Juristen global Unfähigkeit zu bescheinigen.
Meine Absicht war, auf einen Aspekt der Jurisprudenz hinzuweisen, der
vermutlich sogar an den Unis nicht erkannt wird.

 Aber das beantwortet nicht meine Frage, was du mit dem Gesetz für das
 Kleingedruckte meinst, oder wo das mit der Sprache steht.
(...)
  Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe
  ich jetzt nicht):
  http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=00159100012924781Q7d8i.html
 
 Und was soll das Beispiel zeigen?  Es zeigt doch nur, dass der BGH

Wo das mit der Sprache steht, habe ich keine Zeit und Lust zu suchen.
Auch meine ich nix sonst außer dem schon Geschriebenen zu dem Gesetz
über das Kleingedruckte. Mit dem Link wollte ich nur und genau
nachweisen, daß es das gibt. Also, es gibt juristisch das Kleingedruckte
und das meint auch nicht die Schriftgröße. Dieses für Softwarelizensen
singulär ausschließen zu wollen, bedarf keines weiteren Kommentars.

  Es ist zusätzlich ein Unding, daß Gesetzestexte im Netz nicht sofort
  auffindbar sind.
 
 Da hat Deutschland in der Tat großen Nachholbedarf.  Anderswo ist das
 z.T. schon besser.

ALLE Gesetzestexte gehören LEICHT auffindbar VOLLSTÄNDIG ins Netz
gestellt.

 Gruß, Frank

 Einen zurück,  Gerhard



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden Frank Küster
Gerhard Wolfstieg [EMAIL PROTECTED] wrote:

  Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]:

 Aber das beantwortet nicht meine Frage, was du mit dem Gesetz für das
 Kleingedruckte meinst, oder wo das mit der Sprache steht.
 (...)
  Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe
  ich jetzt nicht):
  http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=00159100012924781Q7d8i.html
 
 Und was soll das Beispiel zeigen?  Es zeigt doch nur, dass der BGH

 Wo das mit der Sprache steht, habe ich keine Zeit und Lust zu suchen.
 Auch meine ich nix sonst außer dem schon Geschriebenen zu dem Gesetz
 über das Kleingedruckte. 

http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl

Es gibt kein Gesetz über das Kleingedruckte, jedenfalls nicht in Deutschland

http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl

kleingedruckt liefert keinen Treffer, klein liefert sehr
übersichtlich nur neun, darunter keines das nach Kleingedruckt klingt. 

 Mit dem Link wollte ich nur und genau
 nachweisen, daß es das gibt. Also, es gibt juristisch das Kleingedruckte
 und das meint auch nicht die Schriftgröße. 

Ach so, du meinst, dass es Dinge gibt, die nirgendwo geschrieben stehen
und doch für Recht erkannt werden?  Das ist trivial; wäre es anders,
dann bräuchten wir weder Richter noch Rechtsanwälte; Computer würden
ausreichen. 


 Dieses für Softwarelizensen
 singulär ausschließen zu wollen, bedarf keines weiteren Kommentars.

Mit anderen Worten: In Bezug auf die eigentliche Diskussion über mplayer
hast du nichts beizutragen, und auch ansonsten hast du keine Lust, dein
juristisches Halbwissen zu begründen.

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden Gerhard Wolfstieg
 Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]:

   Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen,
 habe   ich jetzt nicht):
  
 http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=001
 59100012924781Q7d8i.html
(...)
 http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl
 
 Es gibt kein Gesetz über das Kleingedruckte, jedenfalls nicht in
 Deutschland

Normalerweise reagiere ich auf Mail mit diesem (in dieser ML seltenen)
aggresiven Ton nicht mehr. Der Gegenstand ist jedoch zu wichtig. Der von
mir gepastete Link zeigt neben dem Beweis der Existenz des
Kleingedruckten im geltenden Recht gefährliche Beschränkungen des
Internets, gefährlich, wenn man das Findbare für komplett, objektiv oder
ähnlich geartet hält. Bei meiner letzten beruflich bedingten
Internetrecherche gab es (zum Text des Psalm 90) hunderte Quellen --
allesamt unbrauchbar durch Unvollständigkeit (sogar in Kombination all
dieser Quellen! Ein Gang zum in der Nähe wohnenden Pfarrer ergab neben
der gewünschten Information eine wohltuende, freundliche
Hilfsbereitschaft.) Halbwissen! Nein, noch weniger:  Halbinformation!

 Gerhard



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden Frank Küster
Gerhard Wolfstieg [EMAIL PROTECTED] wrote:

  Von Frank Küster [EMAIL PROTECTED]:

   Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen,
 habe   ich jetzt nicht):
  
 http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=001
 59100012924781Q7d8i.html
 (...)
 http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl
 
 Es gibt kein Gesetz über das Kleingedruckte, jedenfalls nicht in
 Deutschland

 Normalerweise reagiere ich auf Mail mit diesem (in dieser ML seltenen)
 aggresiven Ton nicht mehr. 

Dann beenden wir das hier, ich schicke dir noch eine private Mail.

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden Werner Mahr
Am Montag, 5. September 2005 16:05 schrieb Gerhard Wolfstieg:
 ALLE Gesetzestexte gehören LEICHT auffindbar VOLLSTÄNDIG ins Netz
 gestellt.

Also wenn ich mal was gesucht habe, bin ich immer fündig geworden.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

Was mir fehlt ist ein Verzeichnis von Gereichtsurteilen. Wenn mir mal 
wieder jemand mit einem aktuellen Urteil droht, will ich erstmal 
nachsehen was der überhaupt von sich gibt., ohne gleich meinen Anwalt 
anzurufen.

-- 
MfG usw.

Werner Mahr
registered Linuxuser: 295882


pgpPY76yVM1tr.pgp
Description: PGP signature


Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden jens wille
hallo werner!

Werner Mahr wrote:
 Was mir fehlt ist ein Verzeichnis von Gereichtsurteilen.
vielleicht sowas hier:

http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php

nicht sehr komfortabel und auch nur bgh - aber vielleicht hilft's ja.

gruß
jens


-- 
Haeufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ): 
http://www.de.debian.org/debian-user-german-FAQ/

Zum AUSTRAGEN schicken Sie eine Mail an [EMAIL PROTECTED]
mit dem Subject unsubscribe. Probleme? Mail an [EMAIL PROTECTED] (engl)



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden Gerhard Wolfstieg
 Von Werner Mahr [EMAIL PROTECTED]:

 Am Montag, 5. September 2005 16:05 schrieb Gerhard Wolfstieg:
  ALLE Gesetzestexte gehören LEICHT auffindbar VOLLSTÄNDIG ins Netz
  gestellt.
 
 Also wenn ich mal was gesucht habe, bin ich immer fündig geworden.
 
 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

Oh, tausend Dank!  So etwas habe ich schon öfter gesucht und nicht
gefunden. Meine Denkmuster scheinen mir manchmal internetinkompatibel.

 Grüße,  Gerhard



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-05 Diskussionsfäden Werner Mahr
Am Montag, 5. September 2005 19:15 schrieb Gerhard Wolfstieg:

  http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

 Oh, tausend Dank!  So etwas habe ich schon öfter gesucht und nicht
 gefunden. Meine Denkmuster scheinen mir manchmal
 internetinkompatibel.

Nein, das ist verdammt schwer zu finden. Vor 4 Jahren konnte ich es mit 
dem Begriff Gesetzesdatenbank finden, damit ist es heute nicht mehr im 
Index. Man muss direkt nach juris und gesetze suchen, und dafür muss 
man ganz genau wissen nach was man sucht.

-- 
MfG usw.

Werner Mahr
registered Linuxuser: 295882


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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-02 Diskussionsfäden Patrick Cornelißen
Gerhard Wolfstieg schrieb:

 Und wenn ihr statt Kopien zu erzeugen, Symlinks auf auf's Windows System
 erstellen könnt :-)

das könnte schwierig werden, die über Windowsfreigabe per smbshare auf
alle clients zu mounten ;-)

 Kenne ich nicht, ABER:  die ganzen Eulas sind doch Kleingedrucktes und
 als solches rechtlich wie es so schön heißt nichtig. 50 Seiten
 Vertragstext für ein Produkt von ein paar hundert Euro sind einfach
 unwirksam, genauso wie englischer Text für ein in Deutschland verkauftes
 Produkt nicht vorhanden ist! Was irdendeine Angestellte nach einem Kauf
 zur Lizenz sagt, ist bei einem Ding wie Realplayer a priori lächerlich.

Realplayer haben wir ja nicht gekauft, das RPM gibt es ja zum freien
Download, aber wenn eine Lizens beigelegt ist, dann akzeptiere ich sie
implizit IIRC durch Nutzung des Programmes aber IANAL.

Das Ding ist vieleicht für einen Muttersprachler auch viel eindeutiger,
weil er alle Implikationen der verwendeten Wörter kennt, aber auf eine
gefühlte Übersetzung meinerseits möchte ich mich da nicht verlassen.

-- 
Bye,
 Patrick Cornelissen
 http://www.p-c-software.de
 ICQ:15885533



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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-02 Diskussionsfäden Patrick Cornelißen
Werner Mahr schrieb:

 Ich sage sowas nicht oft, aber recodieren ohne decoder halte ich 
 pauschal gesagt für verdammt schwierig.

Exakt das ist das Problem :)
Ohne den mir verbotenen decoder einzusetzen annn ich das ganze nicht
recodieren.

-- 
Bye,
 Patrick Cornelissen
 http://www.p-c-software.de
 ICQ:15885533



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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-02 Diskussionsfäden Gerhard Wolfstieg
 Von Elias Gerber [EMAIL PROTECTED]:

 Hab den Thread hier nur mitgelesen, aber diese Aussage interessiert
 mich doch  noch. Hast du dafür eine Quelle die ein bisschen mehr in
 die Details geht? Oder bist du selber so ein Rechtsverdreher der sich
 damit auskennt?

Dafür muß man kein Jurist sein:  das mit dem englischen Text ist
einfach, weil es genau dafür ein Gesetz gibt; die Sache mit dem
Kleingedrucken ergibt sich aus der Existenz des Gesetzes über das
Kleingedruckte notfalls in Verbindung mit dem Rechtsprinzip der
Verhältnismäßigkeit.
  Ich komme auf solche Sachen, weil mein Kopf allgemein Anerkanntes erst
akzeptiert, wenn er das aktiv nachvollziehen kann. Auf diese Weise fällt
erbärmlich viel durchs Raster. Es lohnt auch, sich klar zu machen, daß
Juristen aktiv kreativ denken können sollten, um Implikationen und
Verbindungen innerhalb und zwischen Rechtsgut und Wirklichkeit
wahrzunehmen. Insofern könnte ich auch Rechtsgeradebieger sein.

 Gruß,  Gerhard



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-01 Diskussionsfäden Enrico Weigelt
* Patrick Cornelißen [EMAIL PROTECTED] schrieb:

moin,

 OK, falsch ausgedrückt, xine kann es ohne win32codecs paket nicht,
 ebenso wie mplayer. Das ist klar. Mir geht es darum ob es zur Verwendung
 von mPlayer und win32codecs bedenken gibt, wir haben natürlich nciht für
 jeden Rechner eine Windows Lizenz, genaugenommen haben wir ganze 2
 Lizenzen und die sind in Benutzung.

hmm, um welche codecs geht es denn ? 

Vielleicht kannst Du ja einfach die Videos in einem anderen Format
neu codieren, für das es freie codecs gibt.


cu
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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-01 Diskussionsfäden Patrick Cornelißen
Enrico Weigelt schrieb:


 Vielleicht kannst Du ja einfach die Videos in einem anderen Format
 neu codieren, für das es freie codecs gibt.

Ne, es geht ja um die Installation von Xine/mplayer + win32codecs auf
den Workstations im Institut, damit die sich irgendwelche Mathematische
Streams oder videos runterladen können. Da gibt es riesige Archive von
irgendwelchen Tagungen. Wenn wir die dann immer recodieren müssen,
können wir direkt ne neue Vollzeitstelle dafür schaffen ;-)



-- 
Bye,
 Patrick Cornelissen
 http://www.p-c-software.de
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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-01 Diskussionsfäden Werner Mahr
Am Donnerstag, 1. September 2005 18:40 schrieb Patrick Cornelißen:
 Enrico Weigelt schrieb:
  Vielleicht kannst Du ja einfach die Videos in einem anderen Format
  neu codieren, für das es freie codecs gibt.

 Ne, es geht ja um die Installation von Xine/mplayer + win32codecs auf
 den Workstations im Institut, damit die sich irgendwelche
 Mathematische Streams oder videos runterladen können. Da gibt es
 riesige Archive von irgendwelchen Tagungen. Wenn wir die dann immer
 recodieren müssen, können wir direkt ne neue Vollzeitstelle dafür
 schaffen ;-)

Du brauchst ne Vollzeitstelle um ein Script zu schreiben?

-- 
MfG usw.

Werner Mahr
registered Linuxuser: 295882


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Description: PGP signature


Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-01 Diskussionsfäden Patrick Cornelißen
Werner Mahr schrieb:

 Du brauchst ne Vollzeitstelle um ein Script zu schreiben?

Nein, zur Abschreckung macht man das per Hand, um die Leute davon
abzuhalten ;-)
Ausserdem ist das mit dem recodieren nicht einfach, wenn man die decoder
nicht benutzen kann. (ansonsten müsste nan es ja nciht recodieren)

-- 
Bye,
 Patrick Cornelissen
 http://www.p-c-software.de
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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-01 Diskussionsfäden Michelle Konzack
Hallo patrick,

Am 2005-08-29 12:31:02, schrieb Patrick Cornelissen:
 Hi!
 
 Ein Prof bei uns möchte so gerne sich die Videos von irgendwelchen 
 Tagungen usw. ansehen...
 
 Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich an 
 mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg ein, aber 
 da stört mich auch nicht, ob das rechtliche Probleme bringt ;-)

Also wer die Windows-CDs hat kann die win32 Codecs ohne schlechtem
Gewissen einsetzen.

Es war mal geplant, das man ein Script dem mplayer beilegt, das die
Codecs aus den ORIGINAL CDs extrahiert, sprich der mplayer $USER
einfach seine Weindows-CD einlegt, und die DLLs dann copiert werden.

 Da wir es hier an der Uni einsetzen möchten ist das natürlich sehr 
 relevant, weil wir vom Support nicht dafür gerade stehen wollen, wenn es 
 da auf einmal Probleme/Abmahnungen oder so gibt.

Eben

 Gibt es da noch vorbehalte wenn man mplayer + win32codecs (ohne CSS!) 
 nutzen möchte?

Habt ihr die Windows-CDs?  Windows 2000/XP reichen aus.

Greetings
Michelle

-- 
Linux-User #280138 with the Linux Counter, http://counter.li.org/
Michelle Konzack   Apt. 917  ICQ #328449886
   50, rue de Soultz MSM LinuxMichi
0033/3/8845235667100 Strasbourg/France   IRC #Debian (irc.icq.com)


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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-01 Diskussionsfäden Patrick Cornelißen
Michelle Konzack schrieb:

 Also wer die Windows-CDs hat kann die win32 Codecs ohne schlechtem
 Gewissen einsetzen.

Wir haben nur 2 Lizenzen und die sind im Einsatz :-(

Gibt es da noch vorbehalte wenn man mplayer + win32codecs (ohne CSS!) 
nutzen möchte?
 
 Habt ihr die Windows-CDs?  Windows 2000/XP reichen aus.

Leider nein.

BTW: Hat sich einer schon mal die Lizenzbedingungen vom Realplayer
(basierend auf helix) angesehen?
Die haben doch auch nicht mehr alle an der waffel...
Anscheinend dürfen wir den nciht automatisch auf unseren clients
installieren... zumindest hat die Tante von Realnetworks mir da keinen
Freibrief zu geben können. Und das war wohl die, die dafür zuständig ist :-(

-- 
Bye,
 Patrick Cornelissen
 http://www.p-c-software.de
 ICQ:15885533



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Description: OpenPGP digital signature


Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-01 Diskussionsfäden Gerhard Wolfstieg
 Von Patrick Cornelißen [EMAIL PROTECTED]:

 Michelle Konzack schrieb:
 
  Also wer die Windows-CDs hat kann die win32 Codecs ohne schlechtem
  Gewissen einsetzen.
 
 Wir haben nur 2 Lizenzen und die sind im Einsatz :-(

Und wenn ihr statt Kopien zu erzeugen, Symlinks auf auf's Windows System
erstellen könnt :-)


 BTW: Hat sich einer schon mal die Lizenzbedingungen vom Realplayer
 (basierend auf helix) angesehen?
 Die haben doch auch nicht mehr alle an der waffel...
 Anscheinend dürfen wir den nciht automatisch auf unseren clients
 installieren... zumindest hat die Tante von Realnetworks mir da keinen
 Freibrief zu geben können. Und das war wohl die, die dafür zuständig
 ist :-(

Kenne ich nicht, ABER:  die ganzen Eulas sind doch Kleingedrucktes und
als solches rechtlich wie es so schön heißt nichtig. 50 Seiten
Vertragstext für ein Produkt von ein paar hundert Euro sind einfach
unwirksam, genauso wie englischer Text für ein in Deutschland verkauftes
Produkt nicht vorhanden ist! Was irdendeine Angestellte nach einem Kauf
zur Lizenz sagt, ist bei einem Ding wie Realplayer a priori lächerlich.

 Gerhard



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-01 Diskussionsfäden Werner Mahr
Am Donnerstag, 1. September 2005 19:02 schrieb Patrick Cornelißen:

 Ausserdem ist das mit dem recodieren nicht einfach, wenn man die
 decoder nicht benutzen kann. (ansonsten müsste nan es ja nciht
 recodieren)

Ich sage sowas nicht oft, aber recodieren ohne decoder halte ich 
pauschal gesagt für verdammt schwierig.

-- 
MfG usw.

Werner Mahr
registered Linuxuser: 295882


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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-01 Diskussionsfäden Rüdiger Noack

Werner Mahr wrote:

Am Donnerstag, 1. September 2005 18:40 schrieb Patrick Cornelißen:


Enrico Weigelt schrieb:


Vielleicht kannst Du ja einfach die Videos in einem anderen Format
neu codieren, für das es freie codecs gibt.


Ne, es geht ja um die Installation von Xine/mplayer + win32codecs auf
den Workstations im Institut, damit die sich irgendwelche
Mathematische Streams oder videos runterladen können. Da gibt es
riesige Archive von irgendwelchen Tagungen. Wenn wir die dann immer
recodieren müssen, können wir direkt ne neue Vollzeitstelle dafür
schaffen ;-)



Du brauchst ne Vollzeitstelle um ein Script zu schreiben?


Du bist reiner Theoretiker, richtig?

--


--
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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-01 Diskussionsfäden Werner Mahr
Am Donnerstag, 1. September 2005 23:45 schrieb Rüdiger Noack:

  Du brauchst ne Vollzeitstelle um ein Script zu schreiben?

 Du bist reiner Theoretiker, richtig?

Wie kommst du darauf? Wenn ich mal in mein /usr/local/bin sehe, habe ich 
theoretisch schon recht viel praktiziert.

-- 
MfG usw.

Werner Mahr
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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-09-01 Diskussionsfäden Elias Gerber
Hallo Gerhard.

On Thursday 01 September 2005 22.05, Gerhard Wolfstieg wrote:
 Kenne ich nicht, ABER:  die ganzen Eulas sind doch Kleingedrucktes und
 als solches rechtlich wie es so schön heißt nichtig. 50 Seiten
 Vertragstext für ein Produkt von ein paar hundert Euro sind einfach
 unwirksam, genauso wie englischer Text für ein in Deutschland verkauftes
 Produkt nicht vorhanden ist! Was irdendeine Angestellte nach einem Kauf
 zur Lizenz sagt, ist bei einem Ding wie Realplayer a priori lächerlich.

Hab den Thread hier nur mitgelesen, aber diese Aussage interessiert mich doch 
noch. Hast du dafür eine Quelle die ein bisschen mehr in die Details geht?
Oder bist du selber so ein Rechtsverdreher der sich damit auskennt?

Gruss Elias

-- 
Elias Gerber, [EMAIL PROTECTED]
CH - Bern


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MPlayer - rechtlich ok?

2005-08-29 Diskussionsfäden Patrick Cornelissen

Hi!

Ein Prof bei uns möchte so gerne sich die Videos von irgendwelchen 
Tagungen usw. ansehen...


Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich an 
mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg ein, aber 
da stört mich auch nicht, ob das rechtliche Probleme bringt ;-)


Da wir es hier an der Uni einsetzen möchten ist das natürlich sehr 
relevant, weil wir vom Support nicht dafür gerade stehen wollen, wenn es 
da auf einmal Probleme/Abmahnungen oder so gibt.


Gibt es da noch vorbehalte wenn man mplayer + win32codecs (ohne CSS!) 
nutzen möchte?


Tante Gurgel hat mich da nicht weitergebracht und mplayerhq.hu ist nicht 
erreichbar...


--
MfG,
 Patrick Cornelissen


--
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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-08-29 Diskussionsfäden Christian Frommeyer
Am Montag 29 August 2005 12:31 schrieb Patrick Cornelissen:
 Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich
 an mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg

Xine wird das mit den W32Codecs auch können. Die Frage ist dann also nur 
noch, ob das verwenden selbiger rechtlich unbedenklich ist.

Gruß Chris
-- 
A: because it distrupts the normal process of thought
Q: why is top posting frowned upon



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-08-29 Diskussionsfäden Patrick Cornelissen

Christian Frommeyer wrote:


Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich
an mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg


Xine wird das mit den W32Codecs auch können. Die Frage ist dann also nur 
noch, ob das verwenden selbiger rechtlich unbedenklich ist.


exakt :)

--
MfG,
 Patrick Cornelissen


--
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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-08-29 Diskussionsfäden Frank Küster
Patrick Cornelissen [EMAIL PROTECTED] wrote:

 Christian Frommeyer wrote:

Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich
an mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg
 Xine wird das mit den W32Codecs auch können. Die Frage ist dann also
 nur noch, ob das verwenden selbiger rechtlich unbedenklich ist.

 exakt :)

Dann fragt doch Christian Marrillat.

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-08-29 Diskussionsfäden Markus Raab
Patrick Cornelissen wrote:

 Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen,

Ich kenne eigentlich nichts was mplayer abspielen kann, aber xine nicht.
Wie kommst du auf den weisen Entschluss, für xine gäbe es keine win32
codecs?

mfg Markus

-- 
http://www.markus-raab.org | Es ist viel einfacher, Kritik zu üben, als 
  -o)  | etwas anzuerkennen.  -- Disraeli, Benjamin 
Kernel 2.6.12.3/\  | 
on a i686 _\_v | 


-- 
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Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-08-29 Diskussionsfäden Gerhard Wolfstieg
 Von Christian Frommeyer [EMAIL PROTECTED]:

 Am Montag 29 August 2005 12:31 schrieb Patrick Cornelissen:
  Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen, daher dachte ich
  an mplayer mit den win32 codecs. Zuhause setze ich die mit Erfolg
 
 Xine wird das mit den W32Codecs auch können. Die Frage ist dann also
 nur  noch, ob das verwenden selbiger rechtlich unbedenklich ist.

So schwer ist das nicht zu beantworten:  Mehrfachbenutzungen sind in der
Regel verboten, nicht aber die Verwendung unter Linux mit dem Verzicht
auf die Verwendung der Codecs unter Windows, wo man die entsprechende
Lizenz her hat.

 Gerhard



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-08-29 Diskussionsfäden Markus Schulz
On Monday 29 August 2005 15:59, Markus Raab wrote:
 Patrick Cornelissen wrote:
  Xine aus Sarge kann die natürlich nicht abspielen,

 Ich kenne eigentlich nichts was mplayer abspielen kann, aber xine nicht.

Ich schon, bezieht sich aber nicht auf den Video/Audio-Datenstrom sondern 
darauf in welchem Container er gemuxed ist. 
So kann mplayer z.B. VideoCDs aus .bin (cdrwin-image) abspielen, was xine 
nicht kann. Unterschiede dieser Art gibts noch ein paar, auf wenn mir grad 
kein weiterer Container Typ einfällt bin ich bereits über ein paar 
gestolpert. 

MfG
Markus Schulz
-- 
Kreuzigt mich - aber Debian ist einfach deppensicher.
Es lässt Deppen gegen eine Wand von Schwierigkeiten klatschen und
langsam abtropfen. Wer die Tür findet, darf mitspielen - und so sieht
das Spielzeug dann eben aus: Gut gepflegt. -- Joerg Rossdeutscher



Re: MPlayer - rechtlich ok?

2005-08-29 Diskussionsfäden Patrick Cornelißen
Markus Raab schrieb:

 Ich kenne eigentlich nichts was mplayer abspielen kann, aber xine nicht.
 Wie kommst du auf den weisen Entschluss, für xine gäbe es keine win32
 codecs?

OK, falsch ausgedrückt, xine kann es ohne win32codecs paket nicht,
ebenso wie mplayer. Das ist klar. Mir geht es darum ob es zur Verwendung
von mPlayer und win32codecs bedenken gibt, wir haben natürlich nciht für
jeden Rechner eine Windows Lizenz, genaugenommen haben wir ganze 2
Lizenzen und die sind in Benutzung.

-- 
Bye,
 Patrick Cornelissen
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