Re: [Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

2009-02-05 Diskussionsfäden André Reichelt
Martin Koppenhoefer schrieb:
 das duerfte sich wohl bei einem Abonement anders verhalten als bei
 einer CD. Abgesehen davon ist es auch so, dass, wenn Deine Eltern die
 CD zureuckbringen, diese i.d.R. auch zurueckgenommen wird (werden
 muss).

Da hast du Recht. Abonements fallen nicht unter den Taschengeldparagraphen:

§ 107 BGB:
 Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht
   lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines
 gesetzlichen Vertreters.

Der Haken ist hier, dass man durch ein Abo keinen reinen Vorteil
erlangt. Der Taschengeldparagraph zieht nur dann, wenn man eine
einmalige Zahlung erledigt. Abonements und Dauerverträge wie
Handyverträge fallen hier allerdings aus. Deshalb kann das Abo von den
Eltern mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

Der Haken ist nur: Ein Rechtsstreit lohnt nicht, da der entstandene
Schaden von 15 € im Vierteljahr viel zu niedrig wäre. Das wissen
Organisationen wie JAMBA ganz genau und deshalb treiben sie ihr
Abzockspiel immer weiter.

André



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Re: [Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

2009-02-05 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
André Reichelt schrieb:
 Der Haken ist hier, dass man durch ein Abo keinen reinen Vorteil
 erlangt.

Nun, er bekommt ja regelmäßig eine Gegenleistung: Am Anfang die
erste Anwendung und dann jede Woche ein weiteres Spiel etc.

Es ist ja nicht so, als würden ihm Dividende versprochen, die
es aber nie geben wird.

 Der Haken ist nur: Ein Rechtsstreit lohnt nicht, da der entstandene
 Schaden von 15 € im Vierteljahr viel zu niedrig wäre. Das wissen
 Organisationen wie JAMBA ganz genau und deshalb treiben sie ihr
 Abzockspiel immer weiter.

2,99 € pro Woche sind im Vierteljahr 35,88 EUR (12 / 4 * 4 * 2,99 EUR)

Ich sehe nicht das Problem in der Abzocke, sondern eher in der
Täuschung. Mir wurde in den AGB mitgeteilt, dass sich das
Kündigungspasswort in der 1. SMS befände. Dort hat sich auch
genau so ein Passwort mit Anleitung befunden. Leider war es
jedoch falsch, wodurch ich zwei weitere Premium-SMS
verschicken musste.



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Re: [Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

2009-02-05 Diskussionsfäden André Reichelt
Tobias Wendorff schrieb:
 André Reichelt schrieb:
 Der Haken ist hier, dass man durch ein Abo keinen reinen Vorteil
 erlangt.
 
 Nun, er bekommt ja regelmäßig eine Gegenleistung: Am Anfang die
 erste Anwendung und dann jede Woche ein weiteres Spiel etc.
 
 Es ist ja nicht so, als würden ihm Dividende versprochen, die
 es aber nie geben wird.

Im Wirtschaftsunterricht haben wir das jedenfalls sehr ausführlich
besprochen und sind genau zu dem Schluss gekommen, dass ein JAMBA-Abo
mit Minderjährigen ungültig ist.



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Re: [Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

2009-02-05 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

Tobias Wendorff wrote:
 Wenn ich daran denke, dass ich schon mit 16 einen Telefonanschluss
 beantragt und bekommen habe ... ach, die Zeiten damals waren gut :-)


Ja, vor zwei Jahren war die Welt noch in Ordnung!

*duck*

Frederik

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Re: [Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

2009-02-05 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Frederik Ramm schrieb:
 Ja, vor zwei Jahren war die Welt noch in Ordnung!
 
 *duck*
 
 Frederik

Wir sehen uns in Hannover :-)

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Re: [Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

2009-02-05 Diskussionsfäden Johann H. Addicks
 Im Wirtschaftsunterricht haben wir das jedenfalls sehr ausführlich
 besprochen und sind genau zu dem Schluss gekommen,

Wenn Ihr in der Schule mal was zu OSM-Tagging besprecht, dann erzähle mal  
hier davon.

-jha-



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Re: [Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

2009-02-05 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 5. Februar 2009 15:17 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
 André Reichelt schrieb:
 Der Haken ist nur: Ein Rechtsstreit lohnt nicht, da der entstandene
 Schaden von 15 € im Vierteljahr viel zu niedrig wäre. Das wissen
 Organisationen wie JAMBA ganz genau und deshalb treiben sie ihr
 Abzockspiel immer weiter.

deshalb muss man der Rechnung widersprechen und das Geld zurueckbuchen
(bei prepaid wohl ueber den Provider, bin mir nicht ganz sicher, ob
das geht, aber muesste wohl). Es lohnt sich naemlich fuer Jamba auch
nicht, einen Rechtsstreit anzufangen. Meine Erfahrung ist: sie
schicken Dir Mahnungen, der Betrag wird immer hoeher, dann drohen Sie
mit Inkasso, dann kommen Schreiben vom Inkasso, dann drohen sie mit
Gerichtsvollzieher, dann gar nichts mehr. Du musst natuerlich zusehen,
dass Du auch im Recht bist, ansonsten zahlst Du am Ende doch ne Stange
Geld (Anwalts- und Prozesskosten) ;-)

 2,99 € pro Woche sind im Vierteljahr 35,88 EUR (12 / 4 * 4 * 2,99 EUR)

sind sogar rund 38,87 EUR (2,99*52/4).

 Ich sehe nicht das Problem in der Abzocke, sondern eher in der
 Täuschung. Mir wurde in den AGB mitgeteilt, dass sich das
 Kündigungspasswort in der 1. SMS befände. Dort hat sich auch
 genau so ein Passwort mit Anleitung befunden. Leider war es
 jedoch falsch, wodurch ich zwei weitere Premium-SMS
 verschicken musste.


ich denke, am Besten schickst Du ueberhaupt keine SMS, und erst Recht
keine PremiumSMS (was immer das sein soll, nehme mal an, dass die mehr
Geld kosten, oder?) sondern ein Fax. Das kostet Dich weniger und ist
m.E. auch sicherer was den Nachweis angeht. Die aufgrund der falschen
Informationen bereits sinnlos verschickten SMS einfach vom Betrag
abziehen (und im Anschreiben drauf hinweisen).

Gruss Martin

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Re: [Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

2009-02-05 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 5. Februar 2009 16:02 schrieb Frederik Ramm frede...@remote.org:
 Hallo,

 Tobias Wendorff wrote:
 Wenn ich daran denke, dass ich schon mit 16 einen Telefonanschluss
 beantragt und bekommen habe ... ach, die Zeiten damals waren gut :-)


 Ja, vor zwei Jahren war die Welt noch in Ordnung!

 *duck*

 Frederik

:-)


trotzdem erstaunlich, wie viele OSMler so einen OT-Thread wie diesen
hier so lange mitlesen :-), eigentlich wollte ich schon vorschlagen,
das ganze ins Forum zu schieben (hoffentlich tu ich dem Forum damit
nicht unrecht, das kann ich naemlich nicht auch noch lesen und daher
nur vermuten und mich auf wenige Stichproben beziehen).

@tobias: es ist ja auch kein Problem, einen Vertrag mit
Minderjaehrigen abzuschliessen, solange die Eltern nicht widersprechen
und der Steppke die Rechnungen bezahlt.

Martin

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[Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

2009-02-04 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 4. Februar 2009 16:22 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
 Martin Koppenhoefer schrieb:

 dann bist Du nicht geschaeftsfaehig und der Vertrag ist hinfaellig.

 Das stimmt nicht. Man ist beschränkte Geschäftsfähigkeit. Wenn die
 Eltern nicht nachträglich einstimmen, kann Schadensersatz bei den
 Eltern geltend gemacht werden.

 Ich denke jedoch, dass hier der Taschengeldparagraf überwiegt.
 Wenn Dir Taschengeld zur freien Verfügung stehst, darfst Du damit
 machen, was Du willst.

 Sonst dürfte man unter 18 Jahren ja noch nicht mal eine CD im
 Laden kaufen.



das duerfte sich wohl bei einem Abonement anders verhalten als bei
einer CD. Abgesehen davon ist es auch so, dass, wenn Deine Eltern die
CD zureuckbringen, diese i.d.R. auch zurueckgenommen wird (werden
muss).

Gruss Martin

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Re: [Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

2009-02-04 Diskussionsfäden Tobias Wendorff
Martin Koppenhoefer schrieb:
 das duerfte sich wohl bei einem Abonement anders verhalten als bei
 einer CD. Abgesehen davon ist es auch so, dass, wenn Deine Eltern die
 CD zureuckbringen, diese i.d.R. auch zurueckgenommen wird (werden
 muss).

Laut Wikipedia nicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

Bisschen solider:
http://www.bedv24.de/intern/dokumente/merkblaetter/Taschengeldparagraf.pdf

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Re: [Talk-de] Fwd: JAMBA verwendet OSM // Klarheit

2009-02-04 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 4. Februar 2009 17:00 schrieb Tobias Wendorff
tobias.wendo...@uni-dortmund.de:
 Martin Koppenhoefer schrieb:

 das duerfte sich wohl bei einem Abonement anders verhalten als bei
 einer CD. Abgesehen davon ist es auch so, dass, wenn Deine Eltern die
 CD zureuckbringen, diese i.d.R. auch zurueckgenommen wird (werden
 muss).

 Laut Wikipedia nicht:
 http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

dann machen wir mal lustig OT weiter, wer sich nicht fuer Jamba
interessiert braucht hier ja nicht weiter mitlesen...

Zitat Wikipedia:
Kinder und Jugendliche sollen frei über das Geld verfügen können, das
sie zu genau diesem Zweck bekommen haben. Da der Zweck begrenzt ist
und insbesondere nur ein bestimmter Betrag als Taschengeld überlassen
wird, ist es nicht mehr von § 110 BGB gedeckt, wenn ein Minderjähriger
mit seinem Taschengeld z. B. ein Lotterielos kauft und mit einem
Gewinn, der wesentlich höher als das Taschengeld ist, von ihm
abgeschlossene Verträge erfüllt. Denn bei diesem Gewinn handelt es
sich nicht mehr um vom Vertreter „überlassene Mittel im Sinne der
Vorschrift. Über den Gewinn darf der Minderjährige daher nur mit
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verfügen.


d.h. da ich als Eltern nicht verpflichtet bin, meinem Kind Taschengeld
zu gewaehren, ich grundsaetzlich immer behaupten kann, es waere kein
eigenes Geld des Kindes gewesen, das zur freien Verfuegung war,
sondern er haette Milch kaufen sollen.- muss rueckgaengig gemacht
werden.

 Bisschen solider:
 http://www.bedv24.de/intern/dokumente/merkblaetter/Taschengeldparagraf.pdf


das deckt sich mit dem zuvor von mir geschriebenen, d.h., man kann als
Eltern dem Kind auch gar kein Geld geben und ihm auch den
Ferienverdienst wegnehmen, wenn ich das richtig sehe.

Gruss Martin

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