Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-16 Diskussionsfäden sepp1974
Martin, das "speichern" ist das eine, sobald jemand anderes den 
Datensatz aufruft (OSM-intern) findet bereits eine Verarbeitung (wenn er 
bspw. geänderte Öffnungszeiten mappt od. eine Telefonnummer ergänzt) und 
Weitergabe (an diesen) statt, sobald irgendein Programm oder APP auf den 
Datensatz zugreift um diesen zu Verarbeiten (rendern), gibt OSM die 
Daten weiter - darum gehts!


Beide letztgenannten Punkte verstoßen massiv gegen die DS-GVO, solange 
keine Einwilligung des Namensinhabers vorliegt und ein 
Betreiber/Operatorfeld ist im Zusammenhang mit einem Vor- und/oder 
Zunamen definitiv ein personenbezogener Datensatz, genau wie jedes 
andere Feld, in dem falsch gemappt Vor und/oder Zuname auftauchen, im 
Gegensatz zum Firmennamen, der durchaus den Namen des Firmierenden 
enthalten kann und in aller Regel auch noch den Zusatz bspw. 
"Kunststoffverarbeitung" (um bei Deinem letzten Beispiel zu bleiben), 
"GmbH" oder, oder, oder... enthält. Damit ist der Datensatz eindeutig 
auf das Geschäft, die Firma, den Freiberufler (dessen Tätigkeit, der 
physische POI), die GmbH oder was auch immer bezogen und kein 
personenbezogener Datensatz, selbst wenn sich über den Firmennamen (den 
der Firmierende i.d.R. selbst gewählt hat) ein Rückschluss auf den 
Inhaber möglich sein kann (!!!).


Befasse Dich doch einfach mal mit den Begrifflichkeiten, was verbietet 
die DS-GVO, was machst Du in einer Datenbank außer speichern (erfassen)? 
OSM ist nicht dafür da, Datensätze zu erfassen um diese anschließend 
unter Verschluss zu halten, ohne das sie geändert (verarbeitet) oder 
weitergegeben werden können!


Warum mappst Du das Klingelschild Deiner Haustür nicht? Nach Deiner 
Argumentation ist das überhaupt kein Problem, es ist öffentlich, es 
steht für jeden der vor der Tür steht sichtbar dran, es kann sogar 
irgendwer, der nicht physisch vor Deiner Haustür steht, zum 
Einwohnermeldeamt gehen und nach Übergabe eines kleinen Bargeldbetrages 
Deinen kompletten Datensatz erfragen (so Du keine Auskunftssperre 
eingerichtet hast), also nur eine geringfügig höhere Hürde als im 
Handelsregister - mich würde schon interessieren, wo Du wohnst - reicht 
das für das allgemeine Interesse oder soll ich meinen Nachbarn noch 
fragen, ob es ihn auch interessiert, wieviele Martin Koppenhoefer in 
Deutschland wo wohnen - dann sind wir schon zu zweit bei unserem Hobby, 
Adressen zu Namen und andersherum zuzuordnen und wenn wir einmal dabei 
sind, finden wir sicher auch noch Dein Auto und Deine Arbeitsstelle - 
kann alles in OSM, ist öffentlich wenn Deine Karre vor der Tür steht und 
Du bei Firma Mayer jeden Tag zur selben Zeit ein- und ausgehst.


Möchte noch jemand, sowohl auffindbar sein als auch dem Hobby fröhnen? 
Nur zu - je mehr mitmachen, desto größer ist das allgemeine Interesse - 
berechtigt oder nicht, scheint in dieser Diskussion absolut zweitrangig 
zu sein.


Mir platzt so langsam die Hutschnur - tschuldigung - mit welcher 
Leichtfertigkeit die Persönlichkeitsrechte Dritter mit Füßen getreten 
werden :-(


Art. 1 (1) DS-GVO
- Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen 
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr 
solcher Daten.

Art. 1 [2] DS-GVO
- Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten 
natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz 
personenbezogener Daten.


Mal Lesen und Verstehen!!!


Gruß Sepp


Am 16.11.2018 15:43 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Fr., 16. Nov. 2018 um 13:39 Uhr schrieb :


Ich sage nun zum wiederholten Male klipp und klar und
unmistverständlich, dass die Namen der Geschäftführer, Ladeninhabers,
Verantwortlichen, Hausmeister, oder der Chefsekretärin etc. im
Operatorfeld nichts zu suchen haben - ist das so schwierig zu 
verstehen

und zu akzeptieren?






Auch der Name des Künstlers hat im Operatorfeld nichts zu suchen,
sondern maximal in der Beschreibung zum Kunstwerk, wenn das unbedingt
sein muss.




es geht überhaupt nicht darum, in welches "Feld" etwas eingetragen 
wird. Es

geht einzig darum, was man einträgt.




Obwohl ich auch dafür keinen ersichtlichen Grund erkennen
kann, dies zwingend zu tun.




zwingend ist nichts, aber dass es für viele interessant sein könnte, 
die
Werke eines Künstlers (die öffentlich sind, public art, auf deutsch 
Kunst

im öffentlichen Raum) zu finden, liegt auf der Hand.



Betreiber (Operator) eines Kunstwerkes ist
in aller Regel eine Gallerie, eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ein
Garten- und Friedhofsamt, etc. und zum wiederholoten Male, versuchst 
Du

über völlig zum Thema unpassende Beispiele das irgendwie zu
legitimieren. Wie oft eigentlich noch?




"das" was?





Nein, OSM hat keine Rechte am Namen einer natürlichen Person, um über
diesen Namen ohne Einwilligung der Person zu verfügen.




es geht auch nicht um das "Verfügen", sondern um das Speichern von
nützlichen, öffentlichen Informationen in der db, selbst wenn die sich 
auf

eine Person beziehen, sofern das nicht 

Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-16 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Fr., 16. Nov. 2018 um 13:39 Uhr schrieb :

> Ich sage nun zum wiederholten Male klipp und klar und
> unmistverständlich, dass die Namen der Geschäftführer, Ladeninhabers,
> Verantwortlichen, Hausmeister, oder der Chefsekretärin etc. im
> Operatorfeld nichts zu suchen haben - ist das so schwierig zu verstehen
> und zu akzeptieren?
>



> Auch der Name des Künstlers hat im Operatorfeld nichts zu suchen,
> sondern maximal in der Beschreibung zum Kunstwerk, wenn das unbedingt
> sein muss.



es geht überhaupt nicht darum, in welches "Feld" etwas eingetragen wird. Es
geht einzig darum, was man einträgt.



> Obwohl ich auch dafür keinen ersichtlichen Grund erkennen
> kann, dies zwingend zu tun.



zwingend ist nichts, aber dass es für viele interessant sein könnte, die
Werke eines Künstlers (die öffentlich sind, public art, auf deutsch Kunst
im öffentlichen Raum) zu finden, liegt auf der Hand.


> Betreiber (Operator) eines Kunstwerkes ist
> in aller Regel eine Gallerie, eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ein
> Garten- und Friedhofsamt, etc. und zum wiederholoten Male, versuchst Du
> über völlig zum Thema unpassende Beispiele das irgendwie zu
> legitimieren. Wie oft eigentlich noch?
>


"das" was?



>
> Nein, OSM hat keine Rechte am Namen einer natürlichen Person, um über
> diesen Namen ohne Einwilligung der Person zu verfügen.



es geht auch nicht um das "Verfügen", sondern um das Speichern von
nützlichen, öffentlichen Informationen in der db, selbst wenn die sich auf
eine Person beziehen, sofern das nicht verboten ist.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-16 Diskussionsfäden Hartmut Holzgraefe

On 16.11.18 13:38, sepp1...@posteo.de wrote:
Auch der Name des Künstlers hat im Operatorfeld nichts zu suchen, 
sondern maximal in der Beschreibung zum Kunstwerk, wenn das unbedingt 
sein muss.


Ja, dafür haben wir artist_name und artist:wikidata, operator passt
dort wirklich nicht. Ich sehe aber auch nicht, dass irgendwo vorher
in diesem Thread jemand Künstlernamen in operator= stehen haben wollte.


https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:tourism=artwork

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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-16 Diskussionsfäden Daniel Litzbach
Nach meinem (Rechts-)Verständnis ist z. B. der Name des Ladeninhabers
nicht unbedingt wichtig - aber es ist eine Information, die ohnehin
öffentlich einsehbar ist. Beispielsweise über das Handelsregister oder
über ein Schild o. Ä. an der Ladentür. Bei Künstlern könnte es sich um
Personen des öffentlichen Lebens handeln. Ich bin kein Jurist, aber der
Meinung dass es in diesen Fällen kein Problem ist, den Namen öffentlich
anzugeben. Man könnte argumentieren, dass das öffentliche Interesse in
diesem Fall den persönlichen Interessen der jeweiligen natürlichen
Personen überwiegt.

Am 16.11.18 um 13:38 schrieb sepp1...@posteo.de:
> Ich meine gar nichts.
>
> Ich sage nun zum wiederholten Male klipp und klar und
> unmistverständlich, dass die Namen der Geschäftführer, Ladeninhabers,
> Verantwortlichen, Hausmeister, oder der Chefsekretärin etc. im
> Operatorfeld nichts zu suchen haben - ist das so schwierig zu
> verstehen und zu akzeptieren?
>
> Auch der Name des Künstlers hat im Operatorfeld nichts zu suchen,
> sondern maximal in der Beschreibung zum Kunstwerk, wenn das unbedingt
> sein muss. Obwohl ich auch dafür keinen ersichtlichen Grund erkennen
> kann, dies zwingend zu tun. Betreiber (Operator) eines Kunstwerkes ist
> in aller Regel eine Gallerie, eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ein
> Garten- und Friedhofsamt, etc. und zum wiederholoten Male, versuchst
> Du über völlig zum Thema unpassende Beispiele das irgendwie zu
> legitimieren. Wie oft eigentlich noch?
>
> Nein, OSM hat keine Rechte am Namen einer natürlichen Person, um über
> diesen Namen ohne Einwilligung der Person zu verfügen.
>
> Gruß Sep
>
>
>
> Am 16.11.2018 11:34 schrieb Martin Koppenhoefer:
>> Am Di., 13. Nov. 2018 um 10:16 Uhr schrieb :
>>
>>> Abgesehen mal davon, das Bibliotheken mit OSM nicht viel gemeinsam
>>> haben
>>> und Du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst, hängen bei Publikationen
>>> grundlegend andere Gesetzmäßigkeiten und vertragliche Vereinbarungen
>>> dahinter. Nämlich genau zwischen Autor und veröffentlichendem Verlag in
>>> denen u.a. solche Dinge VOR einer Veröffentlichung geregelt werden.
>>
>>
>>
>>
>> und Du meinst, bei einem Kunstwerk im öffentlichen Raum ist das
>> grundverschieden, da muss der Name des Künstlers wegen der DSGVO
>> versteckt
>> werden? Bei den Ausnahmen, wo die Künstler explizit anonym bleiben
>> wollen
>> bzw. wo sie unter einem Pseudonym bekannt sind, werden wir entweder das
>> Pseudonym eintragen, oder eben gar ncihts, weil wir auch nicht
>> wissen, wer
>> der Anonymous ist.
>>
>> Gruß,
>> Martin
>> ___
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-16 Diskussionsfäden sepp1974

Ich meine gar nichts.

Ich sage nun zum wiederholten Male klipp und klar und 
unmistverständlich, dass die Namen der Geschäftführer, Ladeninhabers, 
Verantwortlichen, Hausmeister, oder der Chefsekretärin etc. im 
Operatorfeld nichts zu suchen haben - ist das so schwierig zu verstehen 
und zu akzeptieren?


Auch der Name des Künstlers hat im Operatorfeld nichts zu suchen, 
sondern maximal in der Beschreibung zum Kunstwerk, wenn das unbedingt 
sein muss. Obwohl ich auch dafür keinen ersichtlichen Grund erkennen 
kann, dies zwingend zu tun. Betreiber (Operator) eines Kunstwerkes ist 
in aller Regel eine Gallerie, eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ein 
Garten- und Friedhofsamt, etc. und zum wiederholoten Male, versuchst Du 
über völlig zum Thema unpassende Beispiele das irgendwie zu 
legitimieren. Wie oft eigentlich noch?


Nein, OSM hat keine Rechte am Namen einer natürlichen Person, um über 
diesen Namen ohne Einwilligung der Person zu verfügen.


Gruß Sep



Am 16.11.2018 11:34 schrieb Martin Koppenhoefer:

Am Di., 13. Nov. 2018 um 10:16 Uhr schrieb :

Abgesehen mal davon, das Bibliotheken mit OSM nicht viel gemeinsam 
haben

und Du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst, hängen bei Publikationen
grundlegend andere Gesetzmäßigkeiten und vertragliche Vereinbarungen
dahinter. Nämlich genau zwischen Autor und veröffentlichendem Verlag 
in

denen u.a. solche Dinge VOR einer Veröffentlichung geregelt werden.





und Du meinst, bei einem Kunstwerk im öffentlichen Raum ist das
grundverschieden, da muss der Name des Künstlers wegen der DSGVO 
versteckt
werden? Bei den Ausnahmen, wo die Künstler explizit anonym bleiben 
wollen

bzw. wo sie unter einem Pseudonym bekannt sind, werden wir entweder das
Pseudonym eintragen, oder eben gar ncihts, weil wir auch nicht wissen, 
wer

der Anonymous ist.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-16 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Di., 13. Nov. 2018 um 15:06 Uhr schrieb :

> ... stellt sich
> die entscheidende Frage, ob OSM personengebundene Daten überhaupt
> erfassen, verarbeiten und/oder weitergeben darf, denn genau das
> passiert!




darauf hast Du ja schon mehrfach Antworten erhalten: in bestimmten Fällen
bzw. bestimmte Daten, die auch Personen betreffen, ja.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-16 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Di., 13. Nov. 2018 um 10:16 Uhr schrieb :

> Abgesehen mal davon, das Bibliotheken mit OSM nicht viel gemeinsam haben
> und Du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst, hängen bei Publikationen
> grundlegend andere Gesetzmäßigkeiten und vertragliche Vereinbarungen
> dahinter. Nämlich genau zwischen Autor und veröffentlichendem Verlag in
> denen u.a. solche Dinge VOR einer Veröffentlichung geregelt werden.




und Du meinst, bei einem Kunstwerk im öffentlichen Raum ist das
grundverschieden, da muss der Name des Künstlers wegen der DSGVO versteckt
werden? Bei den Ausnahmen, wo die Künstler explizit anonym bleiben wollen
bzw. wo sie unter einem Pseudonym bekannt sind, werden wir entweder das
Pseudonym eintragen, oder eben gar ncihts, weil wir auch nicht wissen, wer
der Anonymous ist.

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-13 Diskussionsfäden sepp1974
Es ist m.M.n. völlig unerheblich, ob es irgendwo einen derartigen 
Verbraucher gibt. Zum einen ist es das Problem des Verbrauchers, woher 
er seine Daten bezieht und nicht das von OSM, zum anderen stellt sich 
die entscheidende Frage, ob OSM personengebundene Daten überhaupt 
erfassen, verarbeiten und/oder weitergeben darf, denn genau das 
passiert!


Gruß Sepp

Am 13.11.2018 12:58 schrieb Marc Gemis:

OSM braucht nichts. OSM ist nur eine Datenbank.

Die richtige Frage wäre "Gibt es irgendwo einen Datenverbraucher, der
daran interessiert ist, diese Informationen in der OSM-Datenbank zu
haben?"

m.



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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-13 Diskussionsfäden Marc Gemis
OSM braucht nichts. OSM ist nur eine Datenbank.

Die richtige Frage wäre "Gibt es irgendwo einen Datenverbraucher, der
daran interessiert ist, diese Informationen in der OSM-Datenbank zu
haben?"

m.
On Tue, Nov 13, 2018 at 10:16 AM  wrote:
>
> Abgesehen mal davon, das Bibliotheken mit OSM nicht viel gemeinsam haben
> und Du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst, hängen bei Publikationen
> grundlegend andere Gesetzmäßigkeiten und vertragliche Vereinbarungen
> dahinter. Nämlich genau zwischen Autor und veröffentlichendem Verlag in
> denen u.a. solche Dinge VOR einer Veröffentlichung geregelt werden.
>
> Des weiteren ist eine Biliothek auch immer ein Archiv, selbst wenn das
> "nur" die Stadtbücherei ist und die DS-GVO kennt für derartige Fälle
> ganz konkrete Ausnahmen. Es wird zwar behauptet, dass OSM unter diese
> Ausnahmen fallen würde, aber auch nur das, eine Feststellung dazu wurde
> meines Wissens bisher nicht getroffen - andernfalls wäre die Diskussion
> zur Ausnahme nach Art. 6 [1] e oder f defakto überflüssig!
>
> Erst die Fakten schaffen, dann danach handeln und nicht anders herum!
>
> Mir fehlt bisher auch eine belastbare Stellungnahme zum Pro der
> Fragestellung, wozu OSM überhaupt derartige personenbezogene Daten
> benötigt - das solltest Du als glühender Verfechter dieser Sparte doch
> spielend für den Rest zur Diskussion stellen können. Einziges Beispiel
> bisher Deine Rückschlüsse zu besagtem Laden mit
> "belegtem-Brötchen-Verkauf" - das ist bisher kein allgemeines Interesse,
> sondern Dein persönliches!
>
> Gruß Sepp
>
>
>
> Am 13.11.2018 09:55 schrieb Martin Koppenhoefer:
> > sent from a phone
> >
> >> On 13. Nov 2018, at 09:49, sepp1...@posteo.de wrote:
> >>
> >> Immer noch bei den Persönlichkeitsrechten desjenigen, den es betrifft!
> >
> >
> > d.h. wenn eine Bibliothek ein Buch in ihren Index einträgt, muss sie
> > wegen der DSGVO den Autor fragen, ob sie seinen Namen eintragen
> > dürfen? Wenn sie von den noch lebenden Autoren keine Zustimmung haben
> > sollten sie deren Namen sicherheitshalber löschen?
> >
> >
> > Gruß, Martin
> > ___
> > Talk-de mailing list
> > Talk-de@openstreetmap.org
> > https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-13 Diskussionsfäden sepp1974
Abgesehen mal davon, das Bibliotheken mit OSM nicht viel gemeinsam haben 
und Du gerade Äpfel mit Birnen vergleichst, hängen bei Publikationen 
grundlegend andere Gesetzmäßigkeiten und vertragliche Vereinbarungen 
dahinter. Nämlich genau zwischen Autor und veröffentlichendem Verlag in 
denen u.a. solche Dinge VOR einer Veröffentlichung geregelt werden.


Des weiteren ist eine Biliothek auch immer ein Archiv, selbst wenn das 
"nur" die Stadtbücherei ist und die DS-GVO kennt für derartige Fälle 
ganz konkrete Ausnahmen. Es wird zwar behauptet, dass OSM unter diese 
Ausnahmen fallen würde, aber auch nur das, eine Feststellung dazu wurde 
meines Wissens bisher nicht getroffen - andernfalls wäre die Diskussion 
zur Ausnahme nach Art. 6 [1] e oder f defakto überflüssig!


Erst die Fakten schaffen, dann danach handeln und nicht anders herum!

Mir fehlt bisher auch eine belastbare Stellungnahme zum Pro der 
Fragestellung, wozu OSM überhaupt derartige personenbezogene Daten 
benötigt - das solltest Du als glühender Verfechter dieser Sparte doch 
spielend für den Rest zur Diskussion stellen können. Einziges Beispiel 
bisher Deine Rückschlüsse zu besagtem Laden mit 
"belegtem-Brötchen-Verkauf" - das ist bisher kein allgemeines Interesse, 
sondern Dein persönliches!


Gruß Sepp



Am 13.11.2018 09:55 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone


On 13. Nov 2018, at 09:49, sepp1...@posteo.de wrote:

Immer noch bei den Persönlichkeitsrechten desjenigen, den es betrifft!



d.h. wenn eine Bibliothek ein Buch in ihren Index einträgt, muss sie
wegen der DSGVO den Autor fragen, ob sie seinen Namen eintragen
dürfen? Wenn sie von den noch lebenden Autoren keine Zustimmung haben
sollten sie deren Namen sicherheitshalber löschen?


Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-13 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

> On 13. Nov 2018, at 09:49, sepp1...@posteo.de wrote:
> 
> Immer noch bei den Persönlichkeitsrechten desjenigen, den es betrifft!


d.h. wenn eine Bibliothek ein Buch in ihren Index einträgt, muss sie wegen der 
DSGVO den Autor fragen, ob sie seinen Namen eintragen dürfen? Wenn sie von den 
noch lebenden Autoren keine Zustimmung haben sollten sie deren Namen 
sicherheitshalber löschen?


Gruß, Martin 
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-13 Diskussionsfäden sepp1974

Immer noch bei den Persönlichkeitsrechten desjenigen, den es betrifft!


Am 13.11.2018 01:33 schrieb Martin Koppenhoefer:


und wo ist da das Problem?

Gruß, Martin
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-12 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


sent from a phone

> On 10. Nov 2018, at 00:37, Mark Obrembalski  wrote:
> 
> Das ist im Grunde eine gute Idee, wobei die Fragestellung eine allgemeinere 
> sein sollte. Die Namen natürlicher Personen tauchen ja nicht nur in Firmen 
> oder sonstigen Geschäftsbezeichnungen auf. Künstler und Architekten werden 
> z.B. auch manchmal bei den von ihnen geschaffenen Werken eingetragen.


und wo ist da das Problem? Müssen Bibliotheken jetzt auch bei den Autoren der 
Bücher anfragen, ob sie die in ihren Katalog aufnehmen?
Gerade bei Künstlern sprechen wir ja normalerweise im Kontext von OSM über 
Kunst im öffentlichen Raum. Eine Skulptur aufzustellen ist ein bisschen so 
ähnlich wie ein Buch zu veröffentlichen.

Gruß, Martin 
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Diskussionsfäden Mark Obrembalski

Am 09.11.18 um 08:32 schrieb Markus:

Liebe OSMer,

bevor wir uns hier endlos ereifern, schlage ich vor, von einem deutschen
Experten für IT-Recht mit Schwerpunkt "OpenData" eine Beurteilung über
mögliche Auswirkungen einzuholen, incl. Vorschlag, wie man
Verantwortliche von Firmen sinnvoll mappt.


Das ist im Grunde eine gute Idee, wobei die Fragestellung eine 
allgemeinere sein sollte. Die Namen natürlicher Personen tauchen ja 
nicht nur in Firmen oder sonstigen Geschäftsbezeichnungen auf. Künstler 
und Architekten werden z.B. auch manchmal bei den von ihnen geschaffenen 
Werken eingetragen.


Allerdings vermute ich, dass das Gutachten derzeit zu vielen Fragen 
keine klaren Antworten liefern wird. Wie in der Diskussion hier schon 
festgestellt wurde, enthält die DSGVO reichlich unbestimmte 
Rechtsbegriffe, und es sind Abwägungen zwischen Interessen 
vorgeschrieben. Rechtsprechung dazu gibt es bisher kaum, erst recht 
nicht obergerichtlich oder gar höchstrichterlich (was hier der EuGH 
wäre). Da kann auch der Experte nur relativ allgemeine Aussagen treffen.


Klären müssten wir auch, wie viel Rechtssicherheit wir haben wollen. 
Klar, ganz sicher fährt man, wenn man alles, was vielleicht 
personenbezogen sein könnte, aus der Datenbank löscht. In Sachen 
Urheberrecht und Datenbankschutz haben wir einen zwar nicht ganz so 
extremen, aber doch recht vorsichtigen Ansatz. Es gibt da allerdings 
einen Unterschied zum Datenschutzrecht: Vorsicht beim Urheberrecht etc. 
hindert uns nicht, die Daten notfalls halt "zu Fuß" selbst zu erfassen. 
Da können wir nach dem Motto "im Zweifel der sichere Weg" vorgehen und 
doch letztlich alles mappen. Im Fall des Datenschutzrechts gibt es keine 
entsprechende Möglichkeit.


Nicht dass ich gegen das Einholen von Rechtsrat wäre - ich möchte nur 
nicht, dass jemand glaubt, dass "Wir fragen jetzt einen Experten, und 
der wird uns schon sagen, was wir tun sollten" hier ein gangbarer Weg wäre.


Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Diskussionsfäden Mark Obrembalski

Am 09.11.18 um 14:46 schrieb Leonhard Lenz:

Hallo,

ich denke, dass kann man ganz klar sagen: OSM benötigt diese Daten nicht
und hat auch keine Verwendung dafür.


Da "benötigen" und "Verwendung haben" keine Begriffe sind, die im 
Datenschutzrecht eine Rolle spielen, sollte man diese zur Formulierung 
von Rechtsfragen auch besser nicht einsetzen.


Praktisch hat OSM aber durchaus Verwendung für die Daten: Die auf der 
Website vorhandenen Karten werden ja durchaus von OSM unter Verwendung 
dieser Daten hergestellt.


Gruß,
Mark

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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Diskussionsfäden mmd
Am 09.11.18 um 09:23 schrieb sepp1...@posteo.de:
> Bspw. dieses Gremium im Rahmen einer Positionierung zur Umsetzung und
> Anwendung der OSM-Grundsätze und letztendlich FOSSGIS als Betreiber und
> rechtlich Verantwortlicher.
> 

Da dieser Punkt schon mehrfach von dir in diesem Faden angesprochen
wurde, würde mich mal interessieren, wie du zu dieser Einschätzung
kommst, dass FOSSGIS hier als Betreiber und rechtlich Verantwortlicher
zuständig wäre. Dir ist schon klar, dass OSMF und FOSSGIS e.V. (in der
Rolle als "OSMF - Local Chapter Germany") verschiedene Dinge sind?


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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am Fr., 9. Nov. 2018 um 16:58 Uhr schrieb :

> ...und die ODbL ist nichteinmal in offizieller deutescher Übersetzung
> vorhanden, geschweige denn in einer der anderen europäischen Sprachen
> außer in englisch.




je mehr _offizielle_ Versionen man herstellt, um so mehr steigt das Risiko,
in einer der Sprachen einen ungewollten Bug einzubauen. Außerdem kosten
solcherlei Übersetzungen auch viel Geld (sofern sie gut gemacht sind),
daher ist es klar, dass man deren Anzahl auf das absolut notwendige Minimum
begrenzen will (inoffizielle Übersetzungen gibt es ja).

Den CT muss man allerdings in manchen Ländern auf einheimisch zustimmen,
damit sie anerkannt werden (in Deutschland allerdings nicht). Wenn nun in
den CT steht dass man seine Daten der OSMF gibt, die sie unter der ODbL
weiterverbreitet, und man die ODbL nicht lesen kann, weil es sie nur auf
ausländisch gibt, dann könnte das sogar wirklich rechtlich ggf. ein Problem
hinsichtlich der Wirksamkeit der CT sein. Vielleicht. Jedenfalls erstmal
nur sehr theoretisch, ist nichts, was mich bedrücken würde ;-)

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Diskussionsfäden Volker

Am 09.11.2018 um 16:57 schrieb sepp1...@posteo.de:

...und die ODbL ist nichteinmal in offizieller deutescher Übersetzung 
vorhanden, geschweige denn in einer der anderen europäischen Sprachen 
außer in englisch.


Wozu brauchst Du eine offizielle deutsche Übersetzung? Ich bezweifle, 
dass die für die Tätigkeit von OSM überhaupt nötig ist, denn die 
Teilnehmer melden sich auf einme Server in GB an. Und stimmen den 
Bedingungen nach britischem Recht zu.


Langsam komme ich zu dem Verdacht dass, Deine ganzen Beiträge nur einem 
Zweck dienen, in der Community Unsicherheit zu verbreiten und 
Mitwirkende zu provozieren



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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Diskussionsfäden sepp1974

Hallo Leo,


Am 09.11.2018 14:46 schrieb Leonhard Lenz:

Hallo,

ich denke, dass kann man ganz klar sagen: OSM benötigt diese Daten 
nicht

und hat auch keine Verwendung dafür.


Absolut Deiner Meinung!


Denn OSM hat für keinerlei Daten
eine Verwendung.


Das ist nicht ganz richtig, Die erfassten Daten dienen der Darstellung 
(erklärtes Ziel) einer freien Weltkarte. Wie und durch wen die gerendert 
wird, spielt dabei keine Rolle. Sobald die Erfassung abgeschlossen 
wurde, ist jeder nachfolgende Aufruf dieses Datensatzes eine 
Verarbeitung und gleichzeitig Weitergabe des Inhaltes (OSM-intern über 
und an jeden Mapper, der tatsächlich dort rein guckt), sobald die 
Weltkarte gerendert wird und der Datensatz zu bspw. diesem Zweck 
angefordert wird, erfolgt eine Weitergabe der Daten. Jeder Anbieter 
einer Softwarelösung der auf den OSM-Datensatz zugreift, bekommt die 
Daten weitergegeben, ob er sie verarbeitet, auswertet oder ignoriert, 
spiel keine Rolle.



OSM ist eine reine Datenbank, die so viele
geographische Daten wie möglich(und für Alltagskarten sinnvoll) sammeln
will. Die Daten können dann für ALLES genutzt werden, solange die ODbL
eingehalten wird.


Stichpunkt geografische Daten +1

...und die ODbL ist nichteinmal in offizieller deutescher Übersetzung 
vorhanden, geschweige denn in einer der anderen europäischen Sprachen 
außer in englisch.




Grüße
Leo


Das würde ich einfach mal so sacken lassen, zurücklehnen und (schnipp 
schnipp - große Tüte Popcorn und ein Bier bitte!) ein breites Grinsen 
aufsetzen.


Grüße
Sepp

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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Diskussionsfäden Leonhard Lenz
Hallo,

ich denke, dass kann man ganz klar sagen: OSM benötigt diese Daten nicht
und hat auch keine Verwendung dafür. Denn OSM hat für keinerlei Daten
eine Verwendung. OSM ist eine reine Datenbank, die so viele
geographische Daten wie möglich(und für Alltagskarten sinnvoll) sammeln
will. Die Daten können dann für ALLES genutzt werden, solange die ODbL
eingehalten wird.

Grüße
Leo
Am 09.11.18 um 09:00 schrieb sepp1...@posteo.de:
> Markus,
>
> Dein Vorschlag klingt vernünftig. +1
>
> Ich hätte nur ganz gern vorher eine klare Positionierung, wozu OSM den
> Betreiber/Verantwortlichen einer Firma oder einen personenbezogenen
> Datensatz an sich, tatsächlich benötigt oder zu verwenden gedenkt.
>
> Diese grundlegende Frage wurde bisher nur an zwei Sonderfällen näher
> beleuchtet, m.M.n. jedoch keineswegs stichhaltig das Gesamtprojekt
> betreffend beantwortet. Der fehlenden bisherigen Beteiligung zur
> Beantwortung der Frage zufolge, scheint niemand genau zu wissen, wozu
> diese Daten überhaupt erfasst werden, wie sie verarbeitet und an wen,
> wie und zu welchem Zweck sie weitergegeben werden.
>
> Das ist m.M.n. Grundvoraussetzung, um die rechtliche Prüfung zum
> Zwecke der Datenerfassung, -verarbeitung und -weitergabe in die Wege
> zu leiten.
>
> Gruß Sepp
>
>
>
> Am 09.11.2018 08:32 schrieb Markus:
>> Liebe OSMer,
>>
>> bevor wir uns hier endlos ereifern, schlage ich vor, von einem deutschen
>> Experten für IT-Recht mit Schwerpunkt "OpenData" eine Beurteilung über
>> mögliche Auswirkungen einzuholen, incl. Vorschlag, wie man
>> Verantwortliche von Firmen sinnvoll mappt.
>>
>> Denn hier gibt es einen weltweit gesellschaftlich relevanten
>> Interessenkonflikt zwischen *Freie Daten* und *Datenschutz*.
>> (es geht nicht nur um ein neues Gesetz der BRD)
>>
>> Auftraggeber könnte unser "local chapter" sein.
>>
>> Gute Ressourcen gibt es auch bei Wikimedia-DE, die "Freies Wissen" als
>> ihr Ziel definiert haben (weit über Wikipedia hinaus!) - und auch über
>> entsprechende Finanzmittel verfügen.
>>
>> Frederik, vielleicht kannst Du sowas in die Wege leiten?
>>
>> Und dann über das Ergebnis berichten, damit wir als Community eine
>> fundierte Entscheidung für DE treffen können?
>>
>> Mit herzlichem Gruss,
>> Markus
>>
>> PS: im Ursprungspost ging es um "unerwünschte Werbung durch FB"
>> (also um FB und deren Missbrauch, und nicht um OSM)
>> Und das hat wenig mit OSM zu tun.
>>
 Ein Friseur wollte nicht akzeptieren, dass Facebook für sein Geschäft
 ungewollt Werbung macht.
>>
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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Diskussionsfäden sepp1974
In diesem Zusammenhang, das ist kein deutsches Gesetz sondern ein 
Gesetz, das seit Mai 2016 EU-weit gilt und die Datenschutzverordnung von 
1995 ersetzt. D.h. im Klartext, dass sich ALLE EU-Staaten an dieses 
Regelwerk zu richten und bis Mai 2018 umzusetzen hatten.


Das nur nebenbei ;-)

Gruß Sepp


Am 09.11.2018 08:32 schrieb Markus:

Liebe OSMer,

bevor wir uns hier endlos ereifern, schlage ich vor, von einem 
deutschen

Experten für IT-Recht mit Schwerpunkt "OpenData" eine Beurteilung über
mögliche Auswirkungen einzuholen, incl. Vorschlag, wie man
Verantwortliche von Firmen sinnvoll mappt.

Denn hier gibt es einen weltweit gesellschaftlich relevanten
Interessenkonflikt zwischen *Freie Daten* und *Datenschutz*.
(es geht nicht nur um ein neues Gesetz der BRD)

Auftraggeber könnte unser "local chapter" sein.

Gute Ressourcen gibt es auch bei Wikimedia-DE, die "Freies Wissen" als
ihr Ziel definiert haben (weit über Wikipedia hinaus!) - und auch über
entsprechende Finanzmittel verfügen.

Frederik, vielleicht kannst Du sowas in die Wege leiten?

Und dann über das Ergebnis berichten, damit wir als Community eine
fundierte Entscheidung für DE treffen können?

Mit herzlichem Gruss,
Markus

PS: im Ursprungspost ging es um "unerwünschte Werbung durch FB"
(also um FB und deren Missbrauch, und nicht um OSM)
Und das hat wenig mit OSM zu tun.


Ein Friseur wollte nicht akzeptieren, dass Facebook für sein Geschäft
ungewollt Werbung macht.


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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Diskussionsfäden sepp1974
Bspw. dieses Gremium im Rahmen einer Positionierung zur Umsetzung und 
Anwendung der OSM-Grundsätze und letztendlich FOSSGIS als Betreiber und 
rechtlich Verantwortlicher.


Gruß Sepp



Am 09.11.2018 09:09 schrieb Frederik Ramm:

Hallo,

On 09.11.2018 09:00, sepp1...@posteo.de wrote:

Ich hätte nur ganz gern vorher eine klare Positionierung, wozu OSM den
Betreiber/Verantwortlichen einer Firma oder einen personenbezogenen
Datensatz an sich, tatsächlich benötigt oder zu verwenden gedenkt.


Wer wäre denn Deiner Ansicht nach diese Entität "OSM", die etwas "zu 
tun

gedenkt" und Auskunft über diese von ihr gehegten Pläne geben kann?

Bye
Frederik


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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Diskussionsfäden Frederik Ramm
Hallo,

On 09.11.2018 09:00, sepp1...@posteo.de wrote:
> Ich hätte nur ganz gern vorher eine klare Positionierung, wozu OSM den
> Betreiber/Verantwortlichen einer Firma oder einen personenbezogenen
> Datensatz an sich, tatsächlich benötigt oder zu verwenden gedenkt.

Wer wäre denn Deiner Ansicht nach diese Entität "OSM", die etwas "zu tun
gedenkt" und Auskunft über diese von ihr gehegten Pläne geben kann?

Bye
Frederik

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Re: [Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

2018-11-09 Diskussionsfäden sepp1974

Markus,

Dein Vorschlag klingt vernünftig. +1

Ich hätte nur ganz gern vorher eine klare Positionierung, wozu OSM den 
Betreiber/Verantwortlichen einer Firma oder einen personenbezogenen 
Datensatz an sich, tatsächlich benötigt oder zu verwenden gedenkt.


Diese grundlegende Frage wurde bisher nur an zwei Sonderfällen näher 
beleuchtet, m.M.n. jedoch keineswegs stichhaltig das Gesamtprojekt 
betreffend beantwortet. Der fehlenden bisherigen Beteiligung zur 
Beantwortung der Frage zufolge, scheint niemand genau zu wissen, wozu 
diese Daten überhaupt erfasst werden, wie sie verarbeitet und an wen, 
wie und zu welchem Zweck sie weitergegeben werden.


Das ist m.M.n. Grundvoraussetzung, um die rechtliche Prüfung zum Zwecke 
der Datenerfassung, -verarbeitung und -weitergabe in die Wege zu leiten.


Gruß Sepp



Am 09.11.2018 08:32 schrieb Markus:

Liebe OSMer,

bevor wir uns hier endlos ereifern, schlage ich vor, von einem 
deutschen

Experten für IT-Recht mit Schwerpunkt "OpenData" eine Beurteilung über
mögliche Auswirkungen einzuholen, incl. Vorschlag, wie man
Verantwortliche von Firmen sinnvoll mappt.

Denn hier gibt es einen weltweit gesellschaftlich relevanten
Interessenkonflikt zwischen *Freie Daten* und *Datenschutz*.
(es geht nicht nur um ein neues Gesetz der BRD)

Auftraggeber könnte unser "local chapter" sein.

Gute Ressourcen gibt es auch bei Wikimedia-DE, die "Freies Wissen" als
ihr Ziel definiert haben (weit über Wikipedia hinaus!) - und auch über
entsprechende Finanzmittel verfügen.

Frederik, vielleicht kannst Du sowas in die Wege leiten?

Und dann über das Ergebnis berichten, damit wir als Community eine
fundierte Entscheidung für DE treffen können?

Mit herzlichem Gruss,
Markus

PS: im Ursprungspost ging es um "unerwünschte Werbung durch FB"
(also um FB und deren Missbrauch, und nicht um OSM)
Und das hat wenig mit OSM zu tun.


Ein Friseur wollte nicht akzeptieren, dass Facebook für sein Geschäft
ungewollt Werbung macht.


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