der text ist ok - ich vermisse irgendwie noch einen kleinen abschnitt, der aufzeigt, dass dieser fall keine pr�zedenzfall sein darf. sonst werden wir, die ISP's, jeden tag mit irgendwelchen neuen filterlisten gefoltert... :(
-steven > -----Urspr�ngliche Nachricht----- > Von: [EMAIL PROTECTED] [mailto:[EMAIL PROTECTED]]Im > Auftrag von Matthias Leisi > Gesendet: Freitag, 13. Dezember 2002 15:45 > An: [EMAIL PROTECTED]; [EMAIL PROTECTED] > Betreff: [swinog] Pressemitteilung: Untaugliche Sperranordnung der > Waadtl�nder Justiz > > > [Kopie an SIUG-Kerngruppe und SwiNOG-ML; Aussand ist �ber den > Presseverteiler der Init7 erfolgt. Danke an alle Beteiligten f�r den > kurzfristigen Effort. Da die Erreichbarkeit �ber das WE allseits etwas > eingeschr�nkt erscheint, sollten wichtige Informationen wenn m�glich auch > via Telefon/SMS herumgereicht werden. -- Gruss, Matthias] > > PRESSEMITTEILUNG > der Swiss Internet User Group (SIUG) > und der Swiss Network Operators Group (SwiNOG) > > ZUR SOFORTIGEN VEROEFFENTLICHUNG BESTIMMT > > > Die Swiss Network Operators Group (SwiNOG [1]) und die Swiss > Internet User Group (SIUG [2]) verurteilen die Aufforderung > einer waadtl�ndischen Untersuchungsrichterin zur Sperrung > des Zugriffs auf einzelne Webseiten durch verschiedene > Schweizer Internet-Zugangsanbieterinnen. Die Massnahme ist > sowohl unverh�ltnism�ssig in juristischer Hinsicht, als auch > in Bezug auf die technische Umsetzung und die damit > verbundenen Kosten und Auswirkungen. > > > 13. Dezember 2002 > > Im Rahmen einer Ehrverletzungsklage verlangt eine > Untersuchungsrichterin des Kantons Waadt von einer > limitierten Auswahl von Schweizer Internet- > Zugangsanbieterinnen die Sperrung des Zugriffs auf > drei Webseiten des Angeklagten. Die fraglichen Webseiten > befinden sich im Ausland und k�nnten h�chstens von den > dortigen Inhaltsanbieterinnen unterbunden werden. > > Es ist rechtlich h�chst umstritten, ob ein Gericht die > Sperrung von Webseiten �ber die Zugangsanbieterinnen > veranlassen darf, anstatt die L�schung bei den zust�ndigen > ausl�ndischen Beh�rden zu beantragen. Besonders ist zu > beachten, dass es sich hier um ein Untersuchungsverfahren > handelt. > > Somit setzt die Untersuchungsrichterin auf eine in > vielfacher Hinsicht bedenkliche Praxis: In einem > Hauruck-Verfahren sollen die Zugangsanbieterinnen unter > Druck gesetzt werden und m�ssen enorme Kosten in Kauf > nehmen, um eine Sperrung vorzunehmen, die letztlich > prinzipbedingt immer l�ckenhaft sein muss und mit > unannehmbaren Kollateralsch�den verbunden ist. > > Zu den Kollateralsch�den von Sperrungen siehe auch weitere > Pressemitteilungen der SIUG: > > 5. April 2002: Schweizer Internet Service Provider sperren > Konkurrenz aus dem Internet [3] > > 29. Juni 2001: Situation um Sperrungen im Internet unklar > [4] > > > Letztlich zeugt diese �berst�rzte Aktion der > Untersuchungsrichterin von einer grossen Hilflosigkeit im > Umgang mit dem Medium Internet. Das rechtsstaatlich korrekte > Vorgehen ist der Zugriff auf den Dienstleister, der das > Anbieten der inkriminierten Webseiten erm�glicht, also des > "Hostingproviders". > > Die Ausrede der Untersuchungsrichterin, dass der Zugriff auf > diese schwierig ist, weil sie sich im Ausland befinden, darf > keine Entschuldigung f�r ein rechtsstaatlich heikles und > demokratiepolitisch unverst�ndliches Vorgehen sein. > > Ferner ist zu beachten, dass Art. 16 Abs 3 der > Bundesverfassung die Rezipientenfreiheit gew�hrleistet > ("Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu > empfangen, aus allgemein zug�nglichen Quellen zu beschaffen > und zu verbreiten"). Dieser Grundsatz darf nicht einfach in > einer heimlichen Aktion vom Tisch gewischt werden. > > Kontakt: > > SIUG Matthias Leisi, [EMAIL PROTECTED], > Telefon 043 211 03 55, 079 356 39 33 > Felix Rauch, [EMAIL PROTECTED], > Telefon 078 791 46 00 > > SwiNOG Fredy K�nzler, [EMAIL PROTECTED] > Telefon 01 315 44 00 > > > Weitere Informationen zur Swiss Internet User Group (SIUG): > > Positionen der SIUG zu verschiedenen Themengebieten rund um > das Internet: http://www.siug.ch/positionen/ > > Die SIUG bietet auch Mailinglisten f�r Ank�ndigen und > Diskussionen rund um die oben erw�hnten Themen an. > Einschreibem�glichkeiten sind auf der Homepage erkl�rt. > > Die SIUG f�hrt einen Presseverteiler. Interessenten wenden > sich bitte an Matthias Leisi <[EMAIL PROTECTED]>. > > SIUG > Postfach 1908 > 8021 Zuerich > > Homepage: http://www.siug.ch/ > E-Mail: [EMAIL PROTECTED] > > Postkonto-Nummer: 87-67210-5 > > > Weitere Informationen zur Swiss Network Operators Group (SwiNOG): > > Swiss Network Operators Group (SwiNOG) ist eine informelle > Gruppe von Leuten, die sich mit technischen und > betrieblichen Aspekten des Schweizer Internets befassen. > Technische MitarbeiterInnen der meisten Internet Service > Provider der Schweiz beteiligen sich an der Diskussion auf > einer Mailingliste sowie an j�hrlich zwei Treffen. Die > Haltung dieser Pressemitteilung wird von der Mehrheit der an > SwiNOG partizipierenden Leute geteilt, muss aber nicht > zwingend der Meinung der jeweiligen ArbeitgeberInnen > entsprechen. > > http://www.swinog.ch/ > > Referenzen, Links: > > [1] Swiss Network Operators Group (Swinog) Homepage: > http://www.swinog.ch/ > > [2] Swiss Internet User Group (SIUG) Homepage: > http://www.siug.ch/ > > [3] Pressemitteilung der SIUG vom 5. April 2002 > http://www.siug.ch/presse/Presse.20020405.html > > [4] Pressemitteilung der SIUG vom 29. Juni 2001 > http://www.siug.ch/presse/Presse.20010629.html > ---------------------------------------------- > [EMAIL PROTECTED] Maillist-Archive: > http://www.mail-archive.com/swinog%40swinog.ch/ > ---------------------------------------------- [EMAIL PROTECTED] Maillist-Archive: http://www.mail-archive.com/swinog%40swinog.ch/
