der text ist ok - ich vermisse irgendwie noch einen kleinen abschnitt, der
aufzeigt, dass dieser fall keine pr�zedenzfall sein darf. sonst werden wir,
die ISP's, jeden tag mit irgendwelchen neuen filterlisten gefoltert... :(

-steven



> -----Urspr�ngliche Nachricht-----
> Von: [EMAIL PROTECTED] [mailto:[EMAIL PROTECTED]]Im
> Auftrag von Matthias Leisi
> Gesendet: Freitag, 13. Dezember 2002 15:45
> An: [EMAIL PROTECTED]; [EMAIL PROTECTED]
> Betreff: [swinog] Pressemitteilung: Untaugliche Sperranordnung der
> Waadtl�nder Justiz
>
>
> [Kopie an SIUG-Kerngruppe und SwiNOG-ML; Aussand ist �ber den
> Presseverteiler der Init7 erfolgt. Danke an alle Beteiligten f�r den
> kurzfristigen Effort. Da die Erreichbarkeit �ber das WE allseits etwas
> eingeschr�nkt erscheint, sollten wichtige Informationen wenn m�glich auch
> via Telefon/SMS herumgereicht werden. -- Gruss, Matthias]
>
> PRESSEMITTEILUNG
> der Swiss Internet User Group (SIUG)
> und der Swiss Network Operators Group (SwiNOG)
>
> ZUR SOFORTIGEN VEROEFFENTLICHUNG BESTIMMT
>
>
> Die Swiss Network Operators Group (SwiNOG [1]) und die Swiss
> Internet User Group (SIUG [2]) verurteilen die Aufforderung
> einer waadtl�ndischen Untersuchungsrichterin zur Sperrung
> des Zugriffs auf einzelne Webseiten durch verschiedene
> Schweizer Internet-Zugangsanbieterinnen. Die Massnahme ist
> sowohl unverh�ltnism�ssig in juristischer Hinsicht, als auch
> in Bezug auf die technische Umsetzung und die damit
> verbundenen Kosten und Auswirkungen.
>
>
> 13. Dezember 2002
>
> Im Rahmen einer Ehrverletzungsklage verlangt eine
> Untersuchungsrichterin des Kantons Waadt von einer
> limitierten Auswahl von Schweizer Internet-
> Zugangsanbieterinnen die Sperrung des Zugriffs auf
> drei Webseiten des Angeklagten. Die fraglichen Webseiten
> befinden sich im Ausland und k�nnten h�chstens von den
> dortigen Inhaltsanbieterinnen unterbunden werden.
>
> Es ist rechtlich h�chst umstritten, ob ein Gericht die
> Sperrung von Webseiten �ber die Zugangsanbieterinnen
> veranlassen darf, anstatt die L�schung bei den zust�ndigen
> ausl�ndischen Beh�rden zu beantragen. Besonders ist zu
> beachten, dass es sich hier um ein Untersuchungsverfahren
> handelt.
>
> Somit setzt die Untersuchungsrichterin auf eine in
> vielfacher Hinsicht bedenkliche Praxis: In einem
> Hauruck-Verfahren sollen die Zugangsanbieterinnen unter
> Druck gesetzt werden und m�ssen enorme Kosten in Kauf
> nehmen, um eine Sperrung vorzunehmen, die letztlich
> prinzipbedingt immer l�ckenhaft sein muss und mit
> unannehmbaren Kollateralsch�den verbunden ist.
>
> Zu den Kollateralsch�den von Sperrungen siehe auch weitere
> Pressemitteilungen der SIUG:
>
> 5. April 2002: Schweizer Internet Service Provider sperren
> Konkurrenz aus dem Internet [3]
>
> 29. Juni 2001: Situation um Sperrungen im Internet unklar
> [4]
>
>
> Letztlich zeugt diese �berst�rzte Aktion der
> Untersuchungsrichterin von einer grossen Hilflosigkeit im
> Umgang mit dem Medium Internet. Das rechtsstaatlich korrekte
> Vorgehen ist der Zugriff auf den Dienstleister, der das
> Anbieten der inkriminierten Webseiten erm�glicht, also des
> "Hostingproviders".
>
> Die Ausrede der Untersuchungsrichterin, dass der Zugriff auf
> diese schwierig ist, weil sie sich im Ausland befinden, darf
> keine Entschuldigung f�r ein rechtsstaatlich heikles und
> demokratiepolitisch unverst�ndliches Vorgehen sein.
>
> Ferner ist zu beachten, dass Art. 16 Abs 3 der
> Bundesverfassung die Rezipientenfreiheit gew�hrleistet
> ("Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu
> empfangen, aus allgemein zug�nglichen Quellen zu beschaffen
> und zu verbreiten"). Dieser Grundsatz darf nicht einfach in
> einer heimlichen Aktion vom Tisch gewischt werden.
>
> Kontakt:
>
> SIUG   Matthias Leisi, [EMAIL PROTECTED],
>        Telefon 043 211 03 55, 079 356 39 33
>        Felix Rauch, [EMAIL PROTECTED],
>        Telefon 078 791 46 00
>
> SwiNOG Fredy K�nzler, [EMAIL PROTECTED]
>        Telefon 01 315 44 00
>
>
> Weitere Informationen zur Swiss Internet User Group (SIUG):
>
> Positionen der SIUG zu verschiedenen Themengebieten rund um
> das Internet: http://www.siug.ch/positionen/
>
> Die SIUG bietet auch Mailinglisten f�r Ank�ndigen und
> Diskussionen rund um die oben erw�hnten Themen an.
> Einschreibem�glichkeiten sind auf der Homepage erkl�rt.
>
> Die SIUG f�hrt einen Presseverteiler. Interessenten wenden
> sich bitte an Matthias Leisi <[EMAIL PROTECTED]>.
>
> SIUG
> Postfach 1908
> 8021 Zuerich
>
> Homepage: http://www.siug.ch/
> E-Mail: [EMAIL PROTECTED]
>
> Postkonto-Nummer: 87-67210-5
>
>
> Weitere Informationen zur Swiss Network Operators Group (SwiNOG):
>
> Swiss Network Operators Group (SwiNOG) ist eine informelle
> Gruppe von Leuten, die sich mit technischen und
> betrieblichen Aspekten des Schweizer Internets befassen.
> Technische MitarbeiterInnen der meisten Internet Service
> Provider der Schweiz beteiligen sich an der Diskussion auf
> einer Mailingliste sowie an j�hrlich zwei Treffen. Die
> Haltung dieser Pressemitteilung wird von der Mehrheit der an
> SwiNOG partizipierenden Leute geteilt, muss aber nicht
> zwingend der Meinung der jeweiligen ArbeitgeberInnen
> entsprechen.
>
> http://www.swinog.ch/
>
> Referenzen, Links:
>
> [1] Swiss Network Operators Group (Swinog) Homepage:
>     http://www.swinog.ch/
>
> [2] Swiss Internet User Group (SIUG) Homepage:
>     http://www.siug.ch/
>
> [3] Pressemitteilung der SIUG vom 5. April 2002
>     http://www.siug.ch/presse/Presse.20020405.html
>
> [4] Pressemitteilung der SIUG vom 29. Juni 2001
>     http://www.siug.ch/presse/Presse.20010629.html
> ----------------------------------------------
> [EMAIL PROTECTED] Maillist-Archive:
> http://www.mail-archive.com/swinog%40swinog.ch/
>

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[EMAIL PROTECTED] Maillist-Archive:
http://www.mail-archive.com/swinog%40swinog.ch/

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