Paul K. schrieb: > Norbert Wenzel wrote: >> Da ist wieder das Problem, dass ich die Konzession eines Wirten >> normalerweise nicht kenne. Wir Mappen ja auch bei Straßen nicht stur >> nach B, L oder sonstigen Nummern. >> >> Ich denke also dass etwas relativ Offensichtliches, wie das Verhältnis >> von offenen Tagen zu geschlossenen Tagen, zumindest eine gute Abgrenzung >> geben kann, was als amenity=restaurant gewertet werden kann. > > Es sollte aber herausfindbar sein, was dort zum Essen angeboten wird. > Wie ich oben zitierte, dürfen Heurige ohne Konzession keine warmen > Speisen verkaufen. Wenn ein Heuriger also warme Speisen - oder sonst > etwas, was laut Gesetz nicht erlaubt ist - verkauft, ist er auf jeden > Fall ein Restaurant. (Oder er betreibt illegale Praktiken, davon wollen > wir aber nicht ausgehen, oder? Sonst schlage ich demnächst einen Tag für > Händler von illegalen Drogen vor ;-))
Bitte nicht! In Wien gibt es de facto keinen Heurigen (der diese Bezeichnung auch verdient), der keinen Kümmelbraten oder faschierte Laberl anbietet, selbstverständlich warm! IMHO ist Selbstbedienung beim Essen das beste Unterscheidungsmerkmal, und es wird bestimmt immer Streitfälle wie den Wolf und das Schreiberhaus in Neustift geben, das lässt sich nicht 100prozentig lösen. Aber amenity=Heuriger hat auf jeden Fall in Wien seine Berechtigung. amenity=Buschenschank in der Steiermark, why not. Solange das Icon das selbe ist... Niemand in der Steiermark würde dort "zum Heurigen" gehen, ich (Weststeirer) z.B. hab erst in Wien das Wort Heuriger kennengelernt. Im steirischen Buschenschank wird das Essen übrigens serviert. Meine Conclusio: nicht mischen, was getrennt gehört, und die Spezialkarte sollte "Heurigen & Buschenschenken" heißen. my 2 cents roland _______________________________________________ Talk-at mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at
