Hallo Thomas, Am 09.11.2016 um 21:20 schrieb Thomas Konrad: >> Falls es eine E-Mail war, so veröffentliche den Wortlaut der E-Mail sowie >> den Wortlaut der Anfrage im OSM-Wiki. […] Bitte frage in beiden Fällen das >> BEV vorher, ob es damit einverstanden ist. > > > Das kann ich gerne machen. > >> [...] der Beamte, der die Erlaubnis erteilte, nicht wusste, was er da >> erlaubt hat. > > Und wie soll ich das verhindern?
Indem man in der Anfrage hervorhebt, dass OSM kommerziell genutzt kann und wird sowie dass die Behörde die Erlaunbis nicht widerrufen kann (wir löschen die Daten nicht, wenn in drei Jahren der neue Behördenleiter anderer Meinung ist). Bei solchen Sätzen werden die "einfachen" Beamten dann hellhörig und holen sich die Rückendeckung von weiter oben (oft auch der Aufsichtsbehörde aka Ministerium). >> Importe müssen nicht mechanischer Natur sein. > > Heißt das ich kann das ganze sowieso vergessen? Nein, du musst es nicht vergessen. Aber wer ganze Gemeinden mit Adressen aus diesem Datensatz beglückt, muss sich an die Spielregeln halten. Das ist nur zu einem Teil deine Aufgabe. Wenn du mit einem Plugin zum Import aufrufst, solltest du das mit der Community diskutiert haben. Im Rahmen dessen, was in deiner Position angemessen ist, sollten die Mapper auch darüber aufgeklärt werden, dass sie für den Import sich ein zweites Konto anlegen müssen. So sollte in der Anleitung zum Plugin das auf jeden Fall erwähnt sein. Wenn du GUI einen solchen Hinweis auch noch einmal anzeigt, wäre das nett. Viele Grüße Michael -- Per E-Mail kommuniziere ich bevorzugt GPG-verschlüsselt. (Mailinglisten ausgenommen) I prefer GPG encryption of emails. (does not apply on mailing lists)
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