Ich versuche abzuklären, wo in diesem Fall wer die Kompetenzen hat. Ich komme aber vermutlich erst Montags dazu.

Beste Grüße,
Markus



Am 2016-11-09 um 21:27 schrieb Michael Reichert:
Hallo Thomas,

Am 09.11.2016 um 21:20 schrieb Thomas Konrad:
Falls es eine E-Mail war, so veröffentliche den Wortlaut der E-Mail sowie den 
Wortlaut der Anfrage im OSM-Wiki. […] Bitte frage in beiden Fällen das BEV 
vorher, ob es damit einverstanden ist.

Das kann ich gerne machen.

[...] der Beamte, der die Erlaubnis erteilte, nicht wusste, was er da erlaubt 
hat.
Und wie soll ich das verhindern?
Indem man in der Anfrage hervorhebt, dass OSM kommerziell genutzt kann
und wird sowie dass die Behörde die Erlaunbis nicht widerrufen kann (wir
löschen die Daten nicht, wenn in drei Jahren der neue Behördenleiter
anderer Meinung ist). Bei solchen Sätzen werden die "einfachen" Beamten
dann hellhörig und holen sich die Rückendeckung von weiter oben (oft
auch der Aufsichtsbehörde aka Ministerium).

Importe müssen nicht mechanischer Natur sein.
Heißt das ich kann das ganze sowieso vergessen?
Nein, du musst es nicht vergessen. Aber wer ganze Gemeinden mit Adressen
aus diesem Datensatz beglückt, muss sich an die Spielregeln halten. Das
ist nur zu einem Teil deine Aufgabe. Wenn du mit einem Plugin zum Import
aufrufst, solltest du das mit der Community diskutiert haben. Im Rahmen
dessen, was in deiner Position angemessen ist, sollten die Mapper auch
darüber aufgeklärt werden, dass sie für den Import sich ein zweites
Konto anlegen müssen. So sollte in der Anleitung zum Plugin das auf
jeden Fall erwähnt sein. Wenn du GUI einen solchen Hinweis auch noch
einmal anzeigt, wäre das nett.

Viele Grüße

Michael




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