Hallo, Am 07.09.2007 um 12:38 schrieb Sven Anders: > Aber ich bin inzwischen (ich habe auch mit einem Studenten geredet, > der sich > in Urheberrecht von Geodaten vertieft hat) zu der Überzeugung > gekommen, das > man das darf. Der Student war sogar der Ansicht, das du einzelne > Merkmale aus > einer Karte digitalisieren darf (z.B. Stadtteilgrenzen).
§5 UrhG: "(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. (2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, [...]" Es ist also die Frage zu klaeren, ob die fraglichen Karten amtliche Werke in diesem Sinne sind. Mir scheint, dass seitens der Herausgeber zuweilen versucht wurd, am UrhG vorbei einen Urheberrechtsschutz zu konstruieren, um die selbst herausgegebenen amtlichen Informationen dann gewinnbringend an die Privatwirtschaft zu lizensieren (z.B. Stadt verraet die Strassennamen nur dem Verlag X, der daraus die offizielle Stadtkarte macht und an dieser alle Rechte hat). Inwiefern solche Konstrukte vor Gericht Bestand haben, weiss ich nicht, aber von meinem Rechtsempfinden her wuerde ich schon sagen, dass die Uebernahme von Strassennamen aus amtlichen Karten unproblematisch ist. Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail [EMAIL PROTECTED] ## N49°00.09' E008°23.33' _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de