Hallo, > Ein amtliches Interesse an der Veröffentlichung eines Kartenwerks > kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden, z. B. wenn eine > Behörde eine Karte von der Meeresküste veröffentlicht, in der die > für Badende gefährlichen Stellen besonders gekennzeichnet sind."
Aber die Strassennamen stehen in einer solchen Karte noch nicht aus Spass drin, sondern weil ein amtliches Interesse an ihrer Veroeffentlichung besteht...? >> Die Grauzone ist eher die Entnahme von Daten aus der Karte die >> ihrerseits eindeutig amtliche Werke sind, wie die Straßennamen >> selber oder auch der Verlauf von Grenzen. Allein dieser Medienbruch >> (Bild auf Koordinaten/Texte) sollte ja jeden Urheberrechtsanspruch >> hinfällig machen. Nur ob das die Richter auch so sehen? > > Auch Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen. Und wenn > das auch auf Landkarten zutrifft, könnte man eben nicht einfach > simple Daten wie Straßennahmen daraus entnehmen. Aber ob das nun > auch wirklich > der Fall ist, keine Ahnung. Du sprichst auf die europaeische "Datenbankrichtlinie" an. Das hat aber mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Wenn einer lauter ansich nicht geschuetzte Sachen in einer Datenbank sammelt, dann hat er da einen gewissen Schutzanspruch dagegen, dass Leute seine Datenbank in Gaenze oder in wesentlichen Teilen kopieren. Die Entnahme einzelner Daten aus der Datenbank kann er aber nicht untersagen. Besonders brenzlig ist, dass die von uns verwendete CC-BY-SA-Lizenz diese Datenbankrichtlinie nicht wuerdigt. Das bedeutet im Klartext: Durch CC-BY-SA erlaube ich jedem, auf meine Daten zuzugreifen, aber trotzdem koennte ich aufrgund der Datenbankrichtlinie gegen Leute vorgehen, die sich *alle* meine Daten (wenn ich z.B. fast ganz Karlsruhe allein gemappt haette) schnappen... Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail [EMAIL PROTECTED] ## N49°00.09' E008°23.33' _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

