Am Donnerstag, 27. September 2007 20:12 schrieb Frederik Ramm: > Hallo, > > > > Besonders brenzlig ist, dass die von uns verwendete CC-BY-SA-Lizenz > > > diese Datenbankrichtlinie nicht wuerdigt. Das bedeutet im Klartext: > > > Durch CC-BY-SA erlaube ich jedem, auf meine Daten zuzugreifen, aber > > > trotzdem koennte ich aufrgund der Datenbankrichtlinie gegen Leute > > > vorgehen, die sich *alle* meine Daten (wenn ich z.B. fast ganz > > > Karlsruhe allein gemappt haette) schnappen... > > > > Nein, das geht nicht. Wer die CC-BY-SA-Lizenz annimmt und sich an die > > Bedingungen hält, ist Lizenznehmer. Die Datenbankrichtlinie ist für OSM > > nichtig. > > Das deckt sich nicht mit meiner Interpretation (und der einer Anzahl > von Leuten, die mehr davon verstehen als ich). Die CC-BY-SA-Lizenz > raeumt explizit *keine* Rechte unter der Datenbankrichtlinie ein - mit > Ausname der niederlaendischen und belgischen nationalen Versionen. > > Lies mal diesen Artikel: > http://sciencecommons.org/resources/faq/databases/
Na schön, dann ist es wohl problematischer, als ich dachte. Es kann aber nicht klar sein. Die CC-BY-SA-Lizenz ist auch eine Willenserklärung des Urhebers und die darf nicht von so einem dahergelaufenem Gesetz, von dem niemand weiß, auf welche Grundlage es sich eigentlich bezieht, zunichte gemacht werden. Da müsste eben mal jemand klagen und der sollte vermutlich einen langen Atem haben. -- Mit freundlichen Grüßen Max Moritz Sievers _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

