Sven Grüner schrieb:
> Die entscheidende Frage ist natürlich ob wir das dürfen. Die Karte ist
> Bestandteil der städtischen Hauptsatzung:
> <http://www.braunschweig.de/rat_verwaltung/stadtrecht/1_00_Hauptsatzung_Nov2006.pdf>
> (letzte Seite)
> 
> Kann mir jemand sagen, ob derartige Dokumente Gemeingut und damit frei
> verfügbar sind? 

Die Karte hat nach §5 (1) Urheberrechtsgesetz keinen urheberrechtlichen
Schutz, da sie Teil einer amtlichen Erlasses ist. Die Copyright-Angabe
ist daher nur verwirrend.
Einer Verwendung steht also nichts entgegen. Das gilt wohlgemerkt nur
für diese Version aus der Satzung.

Thomas

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