Longbow4u schrieb:
> Ich wäre vorsichtig. Die Satzung geht nur bis zur Unterschrift des
> Behördenleiters, im letzten Paragraphen. Die Karte ist dahintergehängt und 
> trägt
> zudem noch einen Copyrightvermerk. Longbow4u

Also laut §13 (2) gehört die Karte noch zur Satzung: "Die Stadtbezirke
sind in der als Anlage 1 beigefügten Karte im Maßstab 1 : 65 000, die
Teil dieser Satzung ist, dargestellt."

Ich kann sie also verwenden, sehr schön!

Vielen dank für die Antworten,
Sven

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