Longbow4u schrieb: > Ich wäre vorsichtig. Die Satzung geht nur bis zur Unterschrift des > Behördenleiters, im letzten Paragraphen. Die Karte ist dahintergehängt und > trägt > zudem noch einen Copyrightvermerk. Longbow4u
Also laut §13 (2) gehört die Karte noch zur Satzung: "Die Stadtbezirke sind in der als Anlage 1 beigefügten Karte im Maßstab 1 : 65 000, die Teil dieser Satzung ist, dargestellt." Ich kann sie also verwenden, sehr schön! Vielen dank für die Antworten, Sven _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

