> 
> Die Karte hat nach §5 (1) Urheberrechtsgesetz keinen urheberrechtlichen
> Schutz, da sie Teil einer amtlichen Erlasses ist. Die Copyright-Angabe
> ist daher nur verwirrend.
> Einer Verwendung steht also nichts entgegen. Das gilt wohlgemerkt nur
> für diese Version aus der Satzung.
> 
> Thomas
> 

Ich wäre vorsichtig. Die Satzung geht nur bis zur Unterschrift des
Behördenleiters, im letzten Paragraphen. Die Karte ist dahintergehängt und trägt
zudem noch einen Copyrightvermerk. Longbow4u



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