> > Die Karte hat nach §5 (1) Urheberrechtsgesetz keinen urheberrechtlichen > Schutz, da sie Teil einer amtlichen Erlasses ist. Die Copyright-Angabe > ist daher nur verwirrend. > Einer Verwendung steht also nichts entgegen. Das gilt wohlgemerkt nur > für diese Version aus der Satzung. > > Thomas >
Ich wäre vorsichtig. Die Satzung geht nur bis zur Unterschrift des Behördenleiters, im letzten Paragraphen. Die Karte ist dahintergehängt und trägt zudem noch einen Copyrightvermerk. Longbow4u _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de