Thomas Krüger schrieb:
> Die Karte hat nach §5 (1) Urheberrechtsgesetz keinen urheberrechtlichen
> Schutz, da sie Teil einer amtlichen Erlasses ist. Die Copyright-Angabe
> ist daher nur verwirrend.
> Einer Verwendung steht also nichts entgegen. Das gilt wohlgemerkt nur
> für diese Version aus der Satzung.

Habe die Karte gerade in GIMP etwas aufgearbeitet und ins Wiki geladen:
<http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Image:Stadtbezirke_Braunschweig.jpg>

Da hätte ich jetzt noch eine Frage:

Da kann man mit etwas Mühe und Ortskenntnis doch einiges erkennen. Wäre
es ebenfalls legitim das Bild bei Metacarta zu hinterlegen und danach
mit JOSM abzumalen?

MfG, Sven

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