Thomas Krüger schrieb: > Die Karte hat nach §5 (1) Urheberrechtsgesetz keinen urheberrechtlichen > Schutz, da sie Teil einer amtlichen Erlasses ist. Die Copyright-Angabe > ist daher nur verwirrend. > Einer Verwendung steht also nichts entgegen. Das gilt wohlgemerkt nur > für diese Version aus der Satzung.
Habe die Karte gerade in GIMP etwas aufgearbeitet und ins Wiki geladen: <http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Image:Stadtbezirke_Braunschweig.jpg> Da hätte ich jetzt noch eine Frage: Da kann man mit etwas Mühe und Ortskenntnis doch einiges erkennen. Wäre es ebenfalls legitim das Bild bei Metacarta zu hinterlegen und danach mit JOSM abzumalen? MfG, Sven _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

