> Mal so zum Vergleich. Erstellt man einen Text mit einer 
> propriet?ren Textverarbeitung, dann steht der urheberrechtliche 
> Anspruch f?r den Text ganz klar dem Author des Textes zu 


Klar, dass man so einen Text nicht einfach kopieren darf.
Aber man darf den Inhalt mit eigenen Worten nacherzählen,
und so ähnlich sehe ich das manuelle Nachzeichnen von Karten.


Paul (IANAL)

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