Paul Lenz wrote:
>> Mal so zum Vergleich. Erstellt man einen Text mit einer 
>> propriet?ren Textverarbeitung, dann steht der urheberrechtliche 
>> Anspruch f?r den Text ganz klar dem Author des Textes zu 

Wegen dem Textbeispiel: Wenn jemand meinen selber geschriebenen Text 
nimmt, kann er aufgrund dessen nicht mehr die Textverarbeitung 
nachbauen. Aber wenn du sämtliche Google Maps Sachen abmalst, kann ich 
aufgrund dessen die Google-Earth Funktion nachbauen. Darum ist eines ein 
abgeleitetes Werk und das andere ein komplett selbstständiges.

> Klar, dass man so einen Text nicht einfach kopieren darf.
> Aber man darf den Inhalt mit eigenen Worten nacherzählen,
> und so ähnlich sehe ich das manuelle Nachzeichnen von Karten.

Ich bin mir zwar nicht sicher, was du meinst, glaub aber dass du das 
wissenschaftliche Zitierrecht meinst.

Dieses Recht erlaubt dir Quellen zu zitieren. Allerdings mit der 
Einschränkung dass die Summe aller Zitate viel kürzer als dein Werk sein 
müssen. Sollte dies nicht so sein, so hast du ein abgeleitetes Werk und 
darfst überhaupt nichts mehr zitieren.

MfG Stefan

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