Am 4. Juli 2013 11:34 schrieb Georg Feddern <[email protected]>:

> Somit ist die doppelte Mittellinie eindeutig weder ein "Mittelstreifen"
> noch eine "sonstige bauliche Einrichtung", sondern eben eine "Markierung".
> Und somit hat die StVO kein anderes Verständnis einer baulichen Trennung
> als OSM.
>


ja, ich stimme Dir zu, eine doppelte Mittellinie ist keine bauliche
Trennung, sie wirkt sich lediglich hinsichtlich der default
Geschwindigkeitsbegrenzung gleich aus.

Gruß Martin
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