Am 4. Juli 2013 10:56 schrieb Georg Feddern <[email protected]>: > Am 03.07.2013 14:05, schrieb Masi Master: >> Die StVO hat zwar eine andere Definition von "Baulicher Trennung" als wir bei OSM. > > > Die StVO definiert nirgends eine bauliche Trennung - und sie verwendet den Begriff auch nicht anders als OSM. > > Sie verwendet lediglich die Formulierung > "durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt" = bauliche Trennung wie bei OSM > und grenzt ausdrücklich davon ab > "durch Fahrstreifenbegrenzung(Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert".
in § 3 Abs 3, 2c StVO steht: ...Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben 2xZ295 ist eine doppelte Mittellinie http://dejure.org/gesetze/StVO/3.html Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

