Ronnie Soak schrieb: > Ich zitiere mal kurz aus dem Bundesdatenschutzgesetz: > [...] > (6a) Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer > Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die > Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu > erschweren.
„Erschweren“. Nicht „unmöglich machen“. Also pseudonym != anonym. Grüße, Dirk -- Local time :: Ortszeit :: DE-HH 2013-07-15T13:56:46+0200
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