Ronnie Soak schrieb:
> Ich zitiere mal kurz aus dem Bundesdatenschutzgesetz:
> [...]
> (6a) Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer
> Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die
> Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu
> erschweren.

„Erschweren“. Nicht „unmöglich machen“. Also pseudonym != anonym.

Grüße,
Dirk

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2013-07-15T13:56:46+0200

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