Am 15. Juli 2013 14:11 schrieb Dirk Sohler <[email protected]>: > Ronnie Soak schrieb: > > Ich zitiere mal kurz aus dem Bundesdatenschutzgesetz: > > [...] > > (6a) Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer > > Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die > > Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu > > erschweren. > > „Erschweren“. Nicht „unmöglich machen“. Also pseudonym != anonym. > > > Ähhh .... wieso argumentierst du jetzt FÜR mich statt GEGEN mich? Also so kann ich hier nicht diskutieren, wenn du dauernd die Seiten wechselst ;-)
Dem Gesetz reicht ein "erschweren" durch Pseudonym schon aus. Das ist doch seit Ewigkeiten so implementiert. Wo ist dein Punkt? Chaos _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

