Am 15. Juli 2013 14:11 schrieb Dirk Sohler <[email protected]>:

> Ronnie Soak schrieb:
> > Ich zitiere mal kurz aus dem Bundesdatenschutzgesetz:
> > [...]
> > (6a) Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer
> > Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die
> > Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu
> > erschweren.
>
> „Erschweren“. Nicht „unmöglich machen“. Also pseudonym != anonym.
>
>
> Ähhh .... wieso argumentierst du jetzt FÜR mich statt GEGEN mich?
Also so kann ich hier nicht diskutieren, wenn du dauernd die Seiten
wechselst ;-)

Dem Gesetz reicht ein "erschweren" durch Pseudonym schon aus.
Das ist doch seit Ewigkeiten so implementiert.

Wo ist dein Punkt?

Chaos
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