Am 05.12.2013, 09:34 Uhr, schrieb pmsg <pmsg2...@yahoo.com>:

Hallo,

2013/12/5 Masi Master <masi-mas...@gmx.de>:

[...] Der
Schutzsteifen ist allerdings eine Radspur (nicht verpflichtend und auch
nicht ganz exklusiv), die nur im Bedarfsfall von KFZ befahren/benutzt werden
darf, und auch nur wenn kein Radfahrer behindert wird.

behindert -> gefährdet [1]

Bei Bedarf dürfen Kraftfahrzeuge auf dem Schutzstreifen anscheinend
auch behindern und müssen auch nicht die Geschwindigkeit reduzieren.
Das ist eine wesentlich schwächere Beschränkung als gilt für Radfahrer
auf Gehwegen mit "Radfahrer-frei" Schild (dort müssen Radfahrer
Schritttempo fahren und dürfen nicht Fussgänger behindern [2]).

Von daher kann man schon von "shared_lane" in Zusammenhang mit
Schutzstreifen sprechen.

Danke für die Richtigstellung! Hatte das nur aus dem Kopf wiedergegeben.
Etwas schwerer wiegt die Tatsache, dass Fahrzeuge die Linie des
Schutzstreifens "nur bei Bedarf" überfahren dürfen. In dem Zusammenhang
von gemeinsam Nutzung zu sprechen finde ich ein wenig fraglich.

Ohne jetzt in der StVO nach feinen Details zu suchen (die in anderen
Ländern eh unterschiedlich sind), finde ich es viel wichtiger die
Schutzstreifen von wirklichen gemeinsam benutzten Spuren zu unterscheiden,
den Sharrows (gibts auch ohne die Pfeile).

Radfahrstreifen und Schutzstreifen finde ich auf den ersten Blick
ähnlicher als eine komplette Spur die von verschiedenen Verkehren
verwendet wird. Wirkt sonst irgendwie wie eine komplette Fahrspur.

[1] http://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_3.html, Anlage 3 (zu § 42
Absatz 2) Richtzeichen, lfd nr 22
[2] http://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html, Anlage 2 (zu § 41
Absatz 1) Richtzeichen, lfd nr 18





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