Holger Jeromin <mailgmane <at> katur.de> writes:
> Wenn der Radweg benutzungspflichtig ist, müsste die Straße dann nicht
> einfach ein bicycle=no bekommen?

Es gibt meines Wissens nach Ausnahmen im Gesetz. Zum Beispiel für den Fall
das der Radweg unbefahrbar sein sollte. In dem Fall wäre es schon
angebracht, dass das Navi die angrenzende Straße dann nicht komplett
verweigert sondern als Ausweichroute einbezieht.

Gruß

Manuel


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