Falk Zscheile schrieb:
> […] dass bei Straßen/Wegen die physische Beschaffenheit gemappt wird,
> also ein geteerter Weg, und nicht die rechtliche Beschaffenheit, eine
> Spur für Fahrräder und eine Spur für Fußgänger.

Wie würde dann das hier gemappt werden? (Bild aus der Google-Suche.)

<http://img836.imageshack.us/img836/1209/wftj.jpg>

Links: Geteerter Zwei-Richtungs-Radweg
Rechts: Fußweg mit Beton-Bodenplatten

Sowohl rechtlich als auch von der Beschaffenheit her unterschiedlich.
Und schließlich gibt es hier sogar drei Spuren (für Fahrrad-Router
sicher nicht ganz irrelevant, dass der Radweg in beide Richtungen
befahren werden darf).

Nun ist so ein Luxusradweg natürlich nicht üblich, aber gerade hier in
Hamburg gibt es häufig – unabhängig der Benutzungspflicht – die
Situation, dass der Radweg geteert ist, und der Fußweg aus
Beton-Bodenplatten besteht … Und das habe ich bisher noch nirgends
derart erfasst gesehen.

-- 
Local time :: Ortszeit :: DE-HH
2014-05-10T23:46:40+0200

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