Falk Zscheile schrieb: > […] dass bei Straßen/Wegen die physische Beschaffenheit gemappt wird, > also ein geteerter Weg, und nicht die rechtliche Beschaffenheit, eine > Spur für Fahrräder und eine Spur für Fußgänger.
Wie würde dann das hier gemappt werden? (Bild aus der Google-Suche.) <http://img836.imageshack.us/img836/1209/wftj.jpg> Links: Geteerter Zwei-Richtungs-Radweg Rechts: Fußweg mit Beton-Bodenplatten Sowohl rechtlich als auch von der Beschaffenheit her unterschiedlich. Und schließlich gibt es hier sogar drei Spuren (für Fahrrad-Router sicher nicht ganz irrelevant, dass der Radweg in beide Richtungen befahren werden darf). Nun ist so ein Luxusradweg natürlich nicht üblich, aber gerade hier in Hamburg gibt es häufig – unabhängig der Benutzungspflicht – die Situation, dass der Radweg geteert ist, und der Fußweg aus Beton-Bodenplatten besteht … Und das habe ich bisher noch nirgends derart erfasst gesehen. -- Local time :: Ortszeit :: DE-HH 2014-05-10T23:46:40+0200
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