Hallo Simon, dann lass ihn doch bitte nicht im Regen stehen, mit den Verweisen, sondern sage es ihm doch halt in Gottes Namen, wenn er auch hier auf einer x-beliebigen Mailingliste nachfragt.
Du kannst doch nicht erwarten, dass jeder direkt die richtige Adresse zur Hand hat. Ja, ich bin von diesen juristischen Diskussionen mehr als genervt ... Warum? Lies ... und ja ich verstehe das eine oder andere Argument von denen ... aber müssen wir denn nun auch so bürokratisch eine freundliche Frage an diese Liste mit Links beantworten. ... Das verstehe ich wiederum nicht. ;-) ********* heute eingetroffen *********** Sehr geehrter Herr Reiter, danke für Ihre Anfrage. Da das Apotheken-A eine geschützte Marke ist, die nur von Apotheken genutzt werden darf, lautet unsere Antwort wie folgt: 1. Eine Genehmigung zur Nutzung des Apotheken-A als Eye-Catcher und in Verbindung mit Ihrem Logo ist nach den Vorgaben unserer Markensatzung nicht möglich. In diesem Zusammenhang darf das Apotheken-A nicht verwendet werden. 2. Die Verwendung des Apotheken-A zur Kennzeichnung von einzelnen Apotheken auf einer Karte ist grundsätzlich möglich. Dabei muss sich die Darstellung des Apotheken-A an die Vorgaben unserer Markensatzung halten.Das Verbandszeichen darf nur in der beim Deutschen Patentamt gemeldeten Form und Farbe (großes, rotes, gotisches A; Farbe: HKS 13) *auf weißem Grund*mit in weißer Ausführung eingezeichnetem Arzneikelch mit Schlange verwendet werden. Die Benutzung des Zeichens ist überdies nur in Alleinstellung möglich. Unzulässig ist insbesondere jede Verbindung mit anderen Worten, Bildern, Zeichen, Marken oder Logos, einschließlich der Darstellung als Bestandteil des Wortes „Apotheke“, sowie die Ausgestaltung mit Schattierungen, Überlappungen oder als Hologramm, Prägezeichen oder Wasserzeichen. Der starke Wiedererkennungswert des Symbols soll nicht durch Abweichungen von der vorgegebenen grafischen Gestaltung verwässert und dadurch angreifbar werden. Bitte beachten Sie, dass das Apotheken-A in Alleinstellung dargestellt werden muss. Die Darstellung auf Ihrer Karte in einem Kreis wäre dabei zulässig. Allerdings ist das darin enthaltene Apotheken-A nicht korrekt abgebildet. In der Anlage finden Sie ein entsprechendes Muster. Gerne können Sie uns eine überarbeitete Version Ihrer Karte zur Genehmigung zukommen lassen. *[...]* -- ## Manfred Reiter - - ## www.weeklyOSM.eu _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de