Hallo Simon,

dann lass ihn doch bitte nicht im Regen stehen, mit den Verweisen, sondern
sage es ihm doch halt in Gottes Namen, wenn er auch hier auf einer
x-beliebigen Mailingliste nachfragt.

Du kannst doch nicht erwarten, dass jeder direkt die richtige Adresse zur
Hand hat.

Ja, ich bin von diesen juristischen Diskussionen mehr als genervt ...
Warum? Lies ... und ja ich verstehe das eine oder andere Argument von denen

... aber müssen wir denn nun auch so bürokratisch eine freundliche Frage an
diese Liste mit Links beantworten. ... Das verstehe ich wiederum nicht. ;-)

********* heute eingetroffen ***********

Sehr geehrter Herr Reiter,



danke für Ihre Anfrage. Da das Apotheken-A eine geschützte Marke ist, die
nur von Apotheken genutzt werden darf, lautet unsere Antwort wie folgt:



1. Eine Genehmigung zur Nutzung des Apotheken-A als Eye-Catcher und in
Verbindung mit Ihrem Logo ist nach den Vorgaben unserer Markensatzung nicht
möglich. In diesem Zusammenhang darf das Apotheken-A nicht verwendet werden.



2. Die Verwendung des Apotheken-A zur Kennzeichnung von einzelnen Apotheken
auf einer Karte ist grundsätzlich möglich. Dabei muss sich die Darstellung
des Apotheken-A an die Vorgaben unserer Markensatzung halten.Das
Verbandszeichen darf nur in der beim Deutschen Patentamt gemeldeten Form
und Farbe (großes, rotes, gotisches A; Farbe: HKS 13) *auf weißem Grund*mit
in weißer Ausführung eingezeichnetem Arzneikelch mit Schlange verwendet
werden. Die Benutzung des Zeichens ist überdies nur in Alleinstellung
möglich. Unzulässig ist insbesondere jede Verbindung mit anderen Worten,
Bildern, Zeichen, Marken oder Logos, einschließlich der Darstellung als
Bestandteil des Wortes „Apotheke“, sowie die Ausgestaltung mit
Schattierungen, Überlappungen oder als Hologramm, Prägezeichen oder
Wasserzeichen. Der starke Wiedererkennungswert des Symbols soll nicht durch
Abweichungen von der vorgegebenen grafischen Gestaltung verwässert und
dadurch angreifbar werden.



Bitte beachten Sie, dass das Apotheken-A in Alleinstellung dargestellt
werden muss. Die Darstellung auf Ihrer Karte in einem Kreis wäre dabei
zulässig. Allerdings ist das darin enthaltene Apotheken-A nicht korrekt
abgebildet. In der Anlage finden Sie ein entsprechendes Muster.



Gerne können Sie uns eine überarbeitete Version Ihrer Karte zur Genehmigung
zukommen lassen.


*[...]*


-- 
## Manfred Reiter - -
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