Am 27. Januar 2015 um 12:38 schrieb Bernd Wurst <be...@bwurst.org>:

> Meinem Verständnis nach ist es aber so, dass grundsätzlich nur einer
> Lizenzbestimmung unterliegt was *veröffentlicht* wird. Wird nachher nur
> ein "derived work", also die Papierkarte, weitergegeben, dann macht die
> Lizenz hier keine Vorschriften und "mischt sich nicht ein".
>



die ODbL definiert ein "produced work", und wenn man ein solches auf Basis
einer ODbL Datenbank (collective / derivative) veröffentlicht, dann muss
man die db auch zugänglich machen (bzw. den Prozess, wie man darauf
gekommen ist) und sagen, dass das work auf dieser db beruht.

§4.3
http://opendatacommons.org/licenses/odbl/1.0/

Gruß,
Martin
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