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> Am 30.07.2015 um 22:05 schrieb Florian Lohoff <[email protected]>:
> 
> D.h. eigentlich sind es Punktförmige ge-/verbote mit einer Richtung.
> Natürlich ist ein umfahren eines Schildes nicht zulässig - Du warst
> ja in der lage das Streckenverbot wahrzunehmen.


Na und, ist doch egal, wo das Verbot angeblich nur an einem Punkt in einer 
Richtung gelten soll, und ich den Punkt nicht betrete.

Gruß 
Martin
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