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> Am 30.07.2015 um 23:37 schrieb Richard <ricoz....@gmail.com>:
> 
> Und wenn die Gemeinde irgendeine Zufahrts/Anlandungsmöglichkeit "vergessen"
> hat ist das nicht unser Problem.


Wenn wir wissen, dass die Straßen rechtlich  so gewidmet sind, dass man dort 
allgemein mit Kfz nicht fahren darf, dann sollten wir das m.E. auch so 
eintragen (motor_vehicle=private). Ob man belangt werden kann, wenn man gegen 
das Verbot verstößt, bzw. ob die derzeitige Beschilderung der STVO genügt, ist 
ein anderer Sachverhalt.

Gruß 
Martin
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