Ja aber wie ist das dann mit den Verteilerkästen die hier vor einiger Zeit 
angesprochen wurden. Das würde dann heissen das diese nicht gemappt werden?

Gruß

Paulest

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Frederik Ramm [mailto:[email protected]] 
Gesendet: Dienstag, 4. August 2015 08:20
An: [email protected]
Betreff: Re: [Talk-de] regionale mappingregen - Deutsche Inseln e.g.

Hallo,

On 08/03/2015 09:42 AM, Martin Koppenhoefer wrote:
>> Normalerweise erfassen wir nur die
>> allgemeinen Regeln in OSM.
> 
> davon lese ich gerade zum ersten Mal, bisher bin ich davon ausgegangen dass 
> Ausnahmen auch erfasst werden, zumindest ansatzweise.

Ich würde das ganz klassisch beantworten:

Eine Ausnahme, die auf dem Schild steht ("Ausgenommen Militärfahrzeuge und 
Skifahrer Di-Fr 8-12h" oder so, in Anlehnung an Jochens 2008er 
"Krautsourcing"-Vortrag), die mappen wir auch.

Eine Ausnahme, die irgendwo auf einem Zettel in der Brieftasche des Fahrers 
steht oder die mal vom Rathaus im Amtsblatt veröffentlicht wurde 
("Sondergenehmigung für Bauer Huber zur Nutzung dieses Weges im Zuge der 
Anlieferung von Kartoffeln für die Schweinemast"), die mappen wir nicht (weil 
sie nicht oder nur mit zu großen Umständen verifizierbar ist).

Das mit der Verifizierbarkeit wird in der letzten Zeit etwas lasch gehandhabt 
(hallo Richtfunkstrecken!), aber da sollten wir uns nicht drauf einlassen - in 
erster Linie mappen wir, was man sehen kann, wenn man vor Ort ist. Alles andere 
ist eine *Ausnahme* - und die kann es durchaus geben, z.B. für Gemeindegrenzen 
oder für Dinge, die so implizit sind, dass sie nun wirklich jedem klar sind. 
Oder für Dinge, die so wichtig sind, dass "Verifizierbar durch Anruf beim 
Bürgermeister" eine akzeptable Hürde ist. Aber wie gesagt, alles *Ausnahmen*, 
und das sollte man sich immer wieder klar machen.

Ich kann verstehen, wenn Leute ab und zu mal aus Finderstolz irgendwelche 
obskuren Fakten in OSM eintragen möchten ("wusstet ihr, dass innerhalb der 
Gemeindegrenzen der Gemeinde Bommelshofen wegen eines Gesetzes aus dem Jahr 
1642 Pferde nur in genau den Straßen zulässig sind, neben denen ein Graben 
verläuft..."), aber wenn das nicht vor Ort (auch ausserhalb der Öffnungszeiten 
des Stadtarchivs) verifizerbar ist, würde ich von sowas die Finger lassen. Die 
Hürde für "verifizierbar"
muss für mich sehr tief liegen. Eine theoretische Verifizierbarkeit durch 
Recherche reicht *nicht* aus.

Bye
Frederik

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Frederik Ramm  ##  eMail [email protected]  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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