On Sun, Mar 13, 2016 at 12:43:21PM +0100, [email protected] wrote: > Hallo Dominik, > > kannst du bitte mal erklären wie diese Vorrangrouten durch die > Ordnungsbehörden/Straßenbehörden gekennzeichnet werden sollen. > Solange das uns nicht gesagt wird, werden hier noch die tollsten > Vermutungen und Taggingvorschläge gemacht. > > Wenn die Beschilderung mit StVO Zeichen 253 und gegebenenfalls > Zusatzzeichen für bestimmte Straßen erfolgen soll ist das in OSM gut > darstellbar, gleiches gilt auch für Tonnagebegrenzungen. > > Wenn die Vorrangrouten per Beschluß der zuständigen kommunalen > Verwaltung festgelegt werden und diese Beschlüsse öffentlich bekannt > gemacht werden gibt es auch keine Probleme mit der Lizenz zu OSM.
Es gibt ja stand heute schon das Gefahrgutstraßengrundnetz was im Prinzip etwas sehr ähnliches ist. Ich habe das mal für den Kreis Gütersloh vor ein paar Jahren aus dem Amtsblatt in OSM eingetragen. (hazmat=designated) Diese sind ja auch nicht beschildert. Ob ein LKW Vorrangnetz beschildert wird oder werden muss sehe ich gerade nicht. Flo -- Florian Lohoff [email protected] We need to self-defend - GnuPG/PGP enable your email today!
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