Am 14.03.2016 um 11:31 schrieb Martin Koppenhoefer:

sent from a phone

Am 13.03.2016 um 16:11 schrieb "[email protected]" 
<[email protected]>:

1. nur das ist für uns durch Beschilderung sichtbar

m.E. hat sich bei OSM teilweise ein "Schilderfetischismus" etabliert, dessen 
Vertreter die Forderung aufstellen, dass nur noch das gemappt werden darf, das 
ausgeschildert ist. Die Forderung ist aber, dass von jedem der sich ggf. ein bisschen 
anstrengt, überprüft werden kann, was gemappt wurde (d.h. die Informationen müssen 
öffentlich zugänglich sein, und nur falls sie sich widersprechen gilt im Zweifel das vor 
Ort Ausgeschilderte/Verwendete).

Gruß,
Martin
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Hallo Martin,

du widersprichst damit der viel gepredigten "Only map what's on the ground"-Regel, die ich übrigens auch nicht als der Weisheit letzter Schluß verstehe. Im Forum wurde ja sogar schon mal gefordert, dass ein Mapper seine Erfassungen mit einem Bild beweisen können muß. Im übrigen hat die Diskussion mit Florian über die Gefahrgutproblematik ein für uns beide positives Ergebnis erbracht.

Senni

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