Hallo Flo,
nach den mir zugänglichen Mapping-Regeln beschreibt hazmat=no das StVO
Zeichen 261 und hazmat:water=no das StVO Zeichen 269.
Das StVO Zeichen 269 ist ein Verbotszeichen
Wasserschutzgebiete III bekommen den Key hazmat:water=permissive ,
dies entspricht dem StVO Zeichen 354 und das mahnt Fahrzeugführer,
die wassergefährdende Stoffe geladen haben, sich besonders vorsichtig zu
verhalten.
Für mich macht es nur Sinn das Negativnetz zu mappen, denn
1. nur das ist für uns durch Beschilderung sichtbar und zumindest in
Thüringen macht nicht jeder Landkreis seine Allgemeinverfügung
öffentlich Zugänglich.
(Das ist aber ein für Thüringen spezifisches Problem )
2. Autobahnen, Bundesstraßen gehören immer zum Positivnetz solange sie
nicht gespert sind,
3. lt. deutschem Wiki gilt für allgemeine Straßen hazmat=destination als
gegeben, denn da steht "Gilt wenn nichts anderes angegeben."
4. in den Allgemeinverfügungen die mir bekannt sind wird von "Sonnstigen
geeigneten Straßen" gesprochen, dazu wird jeweils festgelegt:
Soweit das Fahrziel auf Strecken des Positvnetzes nicht erreicht
werden kann, führt der Fahrtweg über den kürzesten Weg auf sonstigen
geeigneten Straßen.
Damit gehören diese "Sonnstigen geeigneten Straßen" mit zum
Positivnetz.
5. ist dem Fahrzeugführer eine Beschreibung des Fahrweges zu übergeben.
6. gibt es in den Allgemeinverfügung oft "Gummiparagraphen" für
Umweltregelungen oder Abweichungen bei unvorhersehbaren Gründen, usw...
Für ADR-Routing ist mit hazmat=no alles notwendige erfasst, da der
Router aus den Klassifikationen der Straßen den Weg für ADR-Transporte
berechnen könnte,
vorausgesetzt der Router ist für ADR-Transporte optimiert.
Für diese Optimierung sind wir als Mapper aber nicht zuständig.
Senni
Am 13.03.2016 um 14:07 schrieb Florian Lohoff:
On Sun, Mar 13, 2016 at 01:45:24PM +0100, [email protected] wrote:
Hallo Flo,
hättest du die für Gefahrgut gesperrten Straßen erfasst, hättest du
dir viel Arbeit sparen können, hazmat=no und hazmat:water=no wurden
nicht um sonst erfunden.
Es gibt ein "Grundnetz" das ist eine Positivliste - Siehe Gesetzteslage
und es gibt auch Sperrungen. Ich habe beides eingetragen. Es ist
beides notwendig. hazmat:water ist mir reichlich egal weil es für das
routing so gut wie keine zwingenden änderungen gibt. So geht
die A2 bei Rheda-Wiedenbrück durch eine Wasserschutzzone (auch auf
der Autobahn Beschildert - trotzdem darf da natürlich jeder durch)
Anders ist das bei Explosivstoffen, Giftstoffen etc ...
An Straßen hazmat=designated zu mappen hat für mich den gleichen
Sinn wie bicycle=no an Autobahnen.
Das Gefahrgutstraßengrundnetz darf von einem ADR Transport nur im
direkten lieferverkehr verlassen werden und das vom nächstgelegenen
Punkt.
Das hazmat=designated gibts im Gesetz zum ADR daher ist das sogar
zwingend zu mappen wenn wir ADR Routing mit OSM machen wollen.
Und hazmat:water ist eine GANZ andere Geschichte die mit hazmat
eigentlich nichts zu tun hat. Das sind Gewässerschutzzonen
die aus einem völlig anderen Gesetz kommen und wird in
der Verwalungsvorschrift insofern erwähnt weil dort die
Wassergefährdenden Stoffe genannt werdne.
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_internationale_Bef%C3%B6rderung_gef%C3%A4hrlicher_G%C3%BCter_auf_der_Stra%C3%9Fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinien_zur_Durchf%C3%BChrung_der_Gefahrgutverordnung_Stra%C3%9Fe_und_Eisenbahn
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=9&ugl_nr=924&bes_id=3081&val=3081&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=1
[ ... ]
2.
Besondere Richtlinien
2.1 Die Fahrwege für die dem § 7 GGVSE unterliegenden Beförderungen
werden nach
§ 7 Abs. 3 GGVSE grundsätzlich durch Allgemeinverfügung positiv
bestimmt.
Für die Beförderung der in der Anlage 1 der GGVSE aufgeführten Güter,
die
ausschließlich von Industrie und Gewerbe verwendet werden, wird der
Fahrweg im
Einzelfall positiv bestimmt.
Flo
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