On Monday 13 August 2018, Florian Lohoff wrote:
> [...]
>
> Wasserwirtschaft bedeutet hier nämlich nicht Verkehrswege im Sinne
> des "Bundeswasserstraßengesetzes" sondern im Sinne der (Landes)
> "Wasserwirtschaftsgesetze"
>
> Damit geht es um die Erschließung von Wassergewinnungsgebieten und
> nicht die Begleitwege einer Bundeswasserstraße.

Nur zum Verständnis:

Das bedeutet, dass sich die Argumentation für das tagging als 
highway=service auf Wege an Bundeswasserstraßen bezieht und nicht 
notwendigerweise auch auf sonstige Wasserläufe und Kanäle bezieht?

Gewässer-parallele Fahrwege sind ja insgesamt insbesondere auf und am 
Fuße von Hochwasser-Deichen auch bei kleineren Flüssen recht weit 
verbreitet.

-- 
Christoph Hormann
http://www.imagico.de/

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