Am 02.11.2018 12:21 schrieb Martin Koppenhoefer:

...

wenn Du mit persönlichen Daten den Namen meinst: dieses Recht der
Allgemeinheit gibt es für bestimmte Fälle.

...

Nachzulesen wo?



- offizielle (Geschäfts-)Bezeichnungen ja
- Adresse (so es tatsächlich ein Ort ist) ja
- Öffnungszeiten ja
- Telefon/Fax/Webseite/Mail ja
- alles weitere hat in dieser Datenbank nix zu suchen, es sei denn, der
Inhaber des POI's trägts selbst ein und da das nicht nachvollziehbar
ist, würde ich schlicht und ergreifend alle weitere personenbezogene
Eingabefelder schließen.



sind das nach Deiner Lesart nicht alles bereits persönliche bzw.
personenbeziehbare Daten?
Wieso diese Daten ja, andere nicht, und welche anderen Daten meinst Du
damit zum Beispiel?

Das sind Daten zum POI, keine persönlichen Daten.
Persönliche Daten sind bspw. der Name des Inhabers, private Erreichbarkeiten, etc. pp. Wenn Rechtsanwalt oder Dr. Herbert Müller zufällig auch noch über der Praxis wohnt - doof, aber auch dann sollten Adress-POI's zum Gebäude an sich und dem Laden / der Praxis / Kanzelei / etc. getrennt werden.


Gruß,
Martin
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Gruß Sepp

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