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Treffend zusammengefasst!

Gruß Sepp

Am 09.11.2018 00:52 schrieb Hartwig Alpers:
Moin.

Nachdem viele Argumente ausgetauscht wurden und allmählich nix neues
mehr kommt, möchte ich hier meine persönliche Auffassung in der Frage
mal (hoffentlich einigermaßen sachlich) zusammenfassen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, daß das Erfassen personenbezogener
Daten in OSM (in dieser Diskussion: natürlicher Personen als Inhaber
eines Geschäftes irgendeiner Art) problematisch ist, und zwar aus
folgenden Gründen:

1.- Die Information, welche natürliche Person Inhaber oder
Geschäftsführer oder was auch immer einer Firma welcher Art auch immer
ist, ist ein personenbezogenes Datum (Art. 4, Nr. 1 DS-GVO). Das war
ja wohl auch nie strittig hier.

2.- Auch personenbezogene Daten, die auf Grundlage eines Gesetzes (z.
B. Handelsgesetzbuch) öffentlich zugänglich gemacht werden müssen,
sind noch lange nicht "vogelfrei" (zumindest konnte ich in der DS-GVO
& Erwägungsgründen keine Hinweise finden, daß dies so wäre).

3.- Nach Artikel 5 -- Grundsätze für die Verarbeitung
personenbezogener Daten -- müssen personenbezogene Daten "für
festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden... " (Nr.
1, b).
Damit habe ich es enorm schwer: Welche festgelegten, eindeutigen
Zwecke hat OSM denn? Ich habe im Laufe der Jahre schon nur allzu oft
"wir sind nicht ..." und "wir mappen nicht für ..." in den
unterschiedlichen Kommunikationskanälen gelesen.

4.- Als mögliche Rechtsgrundlage nach Artikel 6 -- Rechtmäßigkeit der
Verarbeitung -- wurde Nr. 1, Buchstabe f ("Wahrung der berechtigten
Interessen des Verantwortlichen... ") angeführt.
Das scheint mir die wackeligste Rechtsgrundlage zu sein, die der
Artikel anbietet, schon allein deshalb, weil "berechtigtes Interesse"
ein recht so unbestimmter Begriff ist.
Die Erläuterungen zu Artikel 6, Nr. 1 f) -- Erwägungsgrund 47 -- sind
diesbezüglich auch nur mäßig erhellend, aber die Ansicht "ein Teil der
OSM-Community findet die Information interessant, und deshalb haben
wir ein berechtigtes Interesse" unterstützen sie meiner Meinung nach
nicht.

5.- In Kapitel III der DS-GVO -- Rechte der betroffenen Person --
(Artikel 12 ff) werden dem "Verantwortlichen" diverse Verpflichtungen
auferlegt (wie z. B. die Informationspflicht der Betroffenen; Art. 13,
und anderes mehr).
Es mag vielleicht sein, daß man diesen Verpflichtungen theoretisch
irgendwie nachkommen könnte, aber de facto passiert das derzeit wohl
eher nicht.
Im Übrigen halte ich auch nicht die einzelnen Mapperinnen und Mapper
für die "Verantwortlichen", sondern --ja wen? vermutlich die
OSM-Foundation.
Und wie diese in der Praxis ihren Verpflichtungen nachkommen soll,
sehe ich derzeit noch nicht so richtig.


Hier stehe ich, und ich kann nicht anders.

Viele Grüße
Hartwig


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