Am Fr., 9. Nov. 2018 um 00:53 Uhr schrieb Hartwig Alpers <
hartwig.alp...@ub.uni-stuttgart.de>:

> 1.- Die Information, welche natürliche Person Inhaber oder
> Geschäftsführer oder was auch immer einer Firma welcher Art auch immer
> ist, ist ein personenbezogenes Datum (Art. 4, Nr. 1 DS-GVO). Das war ja
> wohl auch nie strittig hier.




es geht nicht um Inhaber, oder Geschäftsführer, sondern um Firmennamen, aus
denen sich auf eine natürliche Person schließen lässt, bzw. wo die
natürliche Person auch als Firma agiert, und nicht nur als
Kleinunternehmer. So was wie Bäckerei Kornblume Hans Müller, oder Egon
Ehrlich, Fensterreinigung.

Gruß,
Martin
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