Guten Abend Martin,
es geht nicht um Inhaber, oder Geschäftsführer,

Doch, um genau die ging es mir die ganze Zeit -- Inhaber, die zusätzlich zum (abweichenden) Namen des Geschäfts als Operator eingetragen werden (können), so wie das bei dem hannöverschen Friseur, mit dem die Diskussion anfing, der Fall ist (also Laden-Name ungleich Inhaber-Name).
Vielleicht habe ich das nicht deutlich genug ausgedrückt.

sondern um Firmennamen, aus
denen sich auf eine natürliche Person schließen lässt, bzw. wo die
natürliche Person auch als Firma agiert, und nicht nur als
Kleinunternehmer. So was wie Bäckerei Kornblume Hans Müller, oder Egon
Ehrlich, Fensterreinigung.
Hier würde ich argumentieren:

1. Eine Firma oder ein Betrieb ist keine natürliche Person, egal, wer dahintersteckt, und fällt damit aus der DS-GVO.

2. Wenn die eine natürlich Person, die die Firma betreibt, sich aus freien Stücken dafür entscheidet, der Firma ihren eigenen Namen zu geben (statt es bei "Bäckerei Kornblume" zu belassen, oder "Fensterreinigung Blitzblank" zu wählen, hat sie (die natürliche Person) Pech gehabt. Mit anderen Worten: Meiner Meinung nach sind natürliche Person und Firma getrennt zu sehen, auch wenn es in der Realität manchmal einen anderen Anschein hat.

Ich räume allerdings ein, daß da ein gewisses Maß an Bauchgefühl bei ist, weil ich mich mit dem Handelsrecht nicht auskenne.

Was man eventuell noch separat betrachten könnte, sind so Sachen wie Arztpraxen oder Anwaltskanzleien, die nach meinen Beobachtungen so ziemlich immer unter dem Namen des Arztes oder Anwalts firmieren.

Viele Grüße
Hartwig



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