Hallo Georg,
Am 25.01.2019 um 17:58 schrieb Georg Feddern:
Moin,
nun ja - jeder benutzungspflichtige Radweg muss ja "designated"(*)
sein - sonst wär er ja nicht benutzungspflichtig.
Richtig.
Andererseits sind ja nicht alle "designated" auch tatsächlich
benutzungspflichtig - siehe Querfeldein-Wege.
(Hier war die frühere StVO eigentlich besser formuliert m.M.n.)
Richtig
Die Benutzungspflicht ergibt sich ja erst aus der Nähe/Begleitung
einer Straße - und kann im Wesentlichen durch "use_sidepath=yes" an
der Straße abgebildet.
Hierdurch soll ja genau das Wesentliche - nämlich die Vermeidung der
Straßenbenutzung beim Routing - erreicht werden.
Richtig. Der Radweg muss dann aber als eigene Linie eingezeichnet sein.
Ein benutzungspflichtiger Radweg kann dann noch durch
"is_sidepath=yes" hervorgehoben werden.
Ich bevorzuge ja path/cycleway=sidepath, analog zu
path/cycleway/footway=crossing.
M. M. n. sind damit eigentlich genügend Daten für eine möglichst
richtige Routenbevorzugung gegeben.
(*) Im deutschen Sinne läuft das ja auf den blauen Lolli hinaus.
Nein, alle straßenbegleitende Radwege sind "designated". Auch ohne
blaues Schild. Vergl StVO §2 Nummer 4 Sätze 3 und 4:
[...] Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen
benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241
dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende
Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. [...]
Gruß
Hubert87
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