On Fri, Jan 25, 2019 at 07:48:36PM +0100, Florian Lohoff wrote:
> 
> Wenn man eine Stadt hat die sich da sperrt musst du am Ende jede
> einzelne Benutzungspflicht vor dem Verwaltungsgericht wegklagen.
> 

Hier z.b. die Bewerbung meiner Heimatstadt Gütersloh um den Platz
als Fahrradunfreundlichste Stadt in Deutschland:

https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/21834790_Freigabe-des-Stadtrings-fuer-Radfahrer-kostet-Stadt-guetersloh-24.000-Euro.html

        "Unterdessen fordern aus der Politik einige Fraktionen die
        Stadtverwaltung auf, nach Wegen zu suchen, das Radfahren auf der
        Fahrbahn des Stadtrings entgegen des Richterspruchs auch künftig
        verbieten zu dürfen."

Da ist teilweise 70 und LKW Verkehr. Trotzdem sieht das
Verwaltungsgericht keine Notwendigkeit für eine Benutzungspflicht.

Hier das Urteil:

http://docplayer.org/63357868-Die-beklagte-traegt-die-kosten-des-verfahrens.html

Am Ende war die Stadt Sauer. Im Ergebnis heisst das, das vermutlich
90% der Benutzungspflichten widerrechtlich sind. Proaktiv geht das
aber keine Kommune an sondern wartet lieber bis sich einer beschwert
oder eben klagt.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 f...@zz.de
        UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away

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