tschuer <[EMAIL PROTECTED]> writes: > _Vorhandene_ Radwege, die mit den entsprechenden Kennzeichen > ausgestattet sind, sind sehr wohl benutzungspflichtig.
Wenn sie straßenbegleitend sind. Und sie müssen natürlich dorthin führen, wo man hin will; wenn sie nur mit umwegen dorthin führen, sind sie allenfalls bedingt straßenbegleitend. -- Karl Eichwalder _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

